120/70-17
Es gibt zwei Arten von Gutachten. Einmal die, die in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen, und einmal die,
wo es reicht die Änderungsbescheinigung mitzuführen.
Einzelabnahmen müssen immer eingetragen werden. Eintragungen die über Tüv Gutachten oder eine ABE erfolgt sind nicht.
Ist aber auch auf jeder Bescheinigung vermerkt was erforderlich ist, bzw. was vom Gesetzgeber gefordert wird.
wo es reicht die Änderungsbescheinigung mitzuführen.
Einzelabnahmen müssen immer eingetragen werden. Eintragungen die über Tüv Gutachten oder eine ABE erfolgt sind nicht.
Ist aber auch auf jeder Bescheinigung vermerkt was erforderlich ist, bzw. was vom Gesetzgeber gefordert wird.
Hat meiner nicht geprüft. Der hat nur geschaut ob genügend Luft zwischen Fender und Reifen ist.euer hat geschrieben:Ich will im Februar auch mein Gixxerbein eintragen lassen und würde auch gerne vorne auf den größeren Querschnitt umrüsten.
Wie prüft der vom Tüv eigentlich die Tachoabweichung?

Am besten du klapperst mal ein paar TÜVler in deiner Umgebung ab und sprichst mit denen, was die für sowas untersuchen müssen. Vielleicht hast du auch Glück und findest so einen, dann kommt es auf jeden Fall günstiger als eine eventuelle Prüfung der Tachoabweichung.
Die wird nämlich durch eine längere Probefahrt durchgeführt (genauen Prüfbedingungen kenn ich nicht) und das wird sehr viel teurer...

Messung der Tachoabweichung hat beim Auto 40€ gekostet.
Bei Oettinger auf´m Prüfstand.
Das Meßprotokoll war für den TÜV ausschlaggebend. Danach hat er die neue Felgen-/Reifenkombi anstandslos eingetragen. (mit lediglich einem Festigkeitsgutachten für die Felgen)
Beim Motorrad sollte eine andere Reifengröße nicht problematischer sein.
Der Reifen ist ja geprüft und hat eine Straßenzulassung.
Braucht man also noch die Überprüfung der Tachovoreilung und die Kontrolle auf Freigängigkeit.
(Die meisten Prüfer machen aus so ner kleinen Fliege jedoch nen Elefanten
)
MfG... Carsten
Bei Oettinger auf´m Prüfstand.
Das Meßprotokoll war für den TÜV ausschlaggebend. Danach hat er die neue Felgen-/Reifenkombi anstandslos eingetragen. (mit lediglich einem Festigkeitsgutachten für die Felgen)

Beim Motorrad sollte eine andere Reifengröße nicht problematischer sein.
Der Reifen ist ja geprüft und hat eine Straßenzulassung.
Braucht man also noch die Überprüfung der Tachovoreilung und die Kontrolle auf Freigängigkeit.
(Die meisten Prüfer machen aus so ner kleinen Fliege jedoch nen Elefanten

MfG... Carsten
Hi,
ich bräuchte mal die Kopie eines Fahrzeugscheines oder Tüv-Gutachtens, wo ein 120/70 bei einer Kante (am besten K3) eingetragen wurde. Hab es mit der von der Knubbel probiert, hat dem Prüfer aber offensichtlich nocht gefallen. (O-Ton: Das ist ja von einem anderen Modell...)
Vielen Dank!
Gruß Matze
ich bräuchte mal die Kopie eines Fahrzeugscheines oder Tüv-Gutachtens, wo ein 120/70 bei einer Kante (am besten K3) eingetragen wurde. Hab es mit der von der Knubbel probiert, hat dem Prüfer aber offensichtlich nocht gefallen. (O-Ton: Das ist ja von einem anderen Modell...)
Vielen Dank!
Gruß Matze
Das mit der Tachoabweichung braucht doch nicht gemessen werden; es lässt sich doch ausrechnen! (pi x d und so) Der Umfang von einem 70er- Querschnitt ist 4,weis nicht mehr % größer als bei einem 120/60. Also zeigt der Tacho in dieser Größenordnung weniger an, was unter der zulässigen Tachovoreilung liegt. => der Tacho wird mit 120/70 genauer.
Gut, wenn der Tacho mit 120/60 schon genau war, würde er mit 120/70 zu wenig anzeigen,was nicht sein darf. Vielleicht will der TÜV- Erbsenzähler das durch eine Messung ausschließen.
Meine SV hat jedenfalls mit 120/60 bei 10500 U/min im 6. Gang 219km/h angezeigt, mit 120/70 bei gleicher Drehzahl im gleichen Gang 210km/h.
Die Mentalität der Prüfer, die sowas nur eintragen, wenn es ein anderer Prüfer schon mal eingetragen hat, ist mir unbegreiflich. Entweder er weiß was er tut, oder er soll seinen Beruf wechseln.
Gut, wenn der Tacho mit 120/60 schon genau war, würde er mit 120/70 zu wenig anzeigen,was nicht sein darf. Vielleicht will der TÜV- Erbsenzähler das durch eine Messung ausschließen.
Meine SV hat jedenfalls mit 120/60 bei 10500 U/min im 6. Gang 219km/h angezeigt, mit 120/70 bei gleicher Drehzahl im gleichen Gang 210km/h.
Die Mentalität der Prüfer, die sowas nur eintragen, wenn es ein anderer Prüfer schon mal eingetragen hat, ist mir unbegreiflich. Entweder er weiß was er tut, oder er soll seinen Beruf wechseln.
Zuletzt geändert von BBJN6 am 05.03.2008 13:43, insgesamt 1-mal geändert.
Ich habe irgendwie das Gefühl, dass es in Berlin nicht so einfach ist, einen Prüfer zu finden der Ahnung hat und keine Angst vor eigenen Entscheidungen. Ich will das ZX10R Federbein und den 120/70 eintragen lassen und musste mir schon die dollsten Geschichten anhören, warum es nicht eingetragen werden kann, bzw der 60ger Querschnitt der einzig wahre für die SV ist (Suzuki macht das ja nicht aus Spaß *Bla*).
Auf jeden Fall ist eine Kopie von einer erfolgreichen Abnahme/Eintragung hilfreich (vielleicht fühlt der Prüfer sich dann nicht "alleine").
@BBJN6: Kannst Du deinen Fahrzeugschein einscannen und Online stellen/mir schicken? Dat wär super!
Gruß Matze
Auf jeden Fall ist eine Kopie von einer erfolgreichen Abnahme/Eintragung hilfreich (vielleicht fühlt der Prüfer sich dann nicht "alleine").
@BBJN6: Kannst Du deinen Fahrzeugschein einscannen und Online stellen/mir schicken? Dat wär super!
Gruß Matze