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von PORT » 05.01.2008 18:52
Hallo bei euch ja , aber leider ist die Schweiz kein Eu Landund bei uns heisst es
Sehr geehrter Herr Gubler
Besten Dank für Ihre Anfrage. Es kommt darauf an, ob die „Bewilligung“ eine EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung ist.
Die EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung ist für ein Fahrzeug mit CH Typengenehmigung gültig, wenn das in der EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung vermerkte Fahrzeug mit dem CH-Typ vollumfänglich identisch ist. Dies ist erfüllt, wenn alle in der EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung aufgeführten geräuschrelevanten Fahrzeugteile mit dem CH-Fahrzeugtyp identisch sind.
Die EG- bzw. ECE-Teilgenehmigung muss dem Muster der entsprechenden Richtlinien bzw. Reglement vollumfänglich entsprechen und durch eine Genehmigungsbehörde eines EG-Staates ausgestellt sein.
Für Motorräder mit Fremd-Schalldämpfer sind folgende internationalen Regelungen anerkannt; EWG-78/1015 Anhang II, ECE-92R (>50km/h) oder EG-97/24 Kapitel 9
Die Genehmigungspapiere für die Schalldämpferanlage müssen stets mitgeführt werden.
Hinweis:
Motorradschalldämpfer mit integriertem Katalysator dürfen nur durch Anlagen die ebenfalls mit einem integriertem Katalysator ausgerüstet und auch damit genehmigt sind, ersetzt werden.
ABE oder TÜV Gutachten sind in der Schweiz nicht anerkannt.
Wenn das Geräusch als störend oder lästig auffällt, ist trotz EG/ECE-Teilgenehmigung eine Vorbeifahrtmessung anzuordnen (defekte, verändert bzw. modifiziert oder beschädigte Schalldämpfer).
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.
Freundliche Grüsse
Kundendienst Prüfungen
Philip Egger
Strassenverkehrsamt Telefon 052 724 02 53 (Direkt)
des Kantons Thurgau Telefon 052 724 02 11 (Zentrale)
Moosweg 7a Telefax 052 724 02 73
8501 Frauenfeld
allso muss ein Kat ran
Gruss Port