Lowsider bei nassem Wetter ohne Schuld...


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
Elin


#16

Beitrag von Elin » 31.01.2008 14:22

Andi, tu Dir einen Gefallen: Geh zum Anwalt.
Keiner von uns ist einer, keiner kann Dir für Deinen Fall genau sagen, auf was Du Anspruch hast. Und mündliche Zusagen sind gar nichts wert. Das heißt nicht, dass das eingehalten wird.

Nochmal zu meinem Fall betreffs Nutzungsausfall:
Da ich noch ein Auto besitze, bekam ich gar keinen Nutzungsausfall. Ich hätte Nutzungsausfall erhalten, wenn das Mopped mein einziges Fahrzeug gewesen wäre, und zwar für die 8 Wochen, die es gebraucht hat, bis das Mopped wieder repariert vor der Tür gestanden ist. Bloß: ich hätte wahrscheinlich den Nutzungsausfall erst aus der eigenen Tasche vorausschießen müssen.

pankman


#17

Beitrag von pankman » 31.01.2008 14:23

... bis zum Sanktnimmerleinstag zahlt die Versicherung das auch nicht. Der Zeitraum des Nutzungsausfalls beginnt selbstverständlich ab sofort. Du solltest dich aber schon ranhalten, sprich: am besten heute noch einen Termin mit dem Gutachter machen. Davon dürfte es in Hannover einige geben -> Branchenbuch.

Viele Grüße Ralf

hobu


#18

Beitrag von hobu » 31.01.2008 19:23

Mal 'ne Frage, die wohl auch den AnRo (Glückwunsch an Deinen Schutzengel!) interessieren dürfte:
Wie ist die Wertermittlung (bzw. Wiederbeschaffungswert) für Klamotten/Helm geregelt?

Fiktives Beispiel 1:
Ich hab' mir letztes Frühjahr einen Schubert S1 für ~450,-- gekauft.
Mittlerweile wird das Ding neu für ~300,-- ausgerufen.
Welchen Betrag erstattet die Versicherung?

Fiktives Beispiel 2:
Wie oben, nur hier habe ich hier im Vorjahr ein Schnäppchen gemacht (z.B. Jacke für 30% off gekauft), aber selbige Jacke gibt's jetzt nur noch zum Listenpreis, bzw. noch teurer.
Welchen Betrag erstattet die Versicherung jetzt?

Und um die Sache abzurunden:
Wie sieht's mit Artikeln aus Privatkäufen ("Flohmarkt mit Rechnung") aus?
Welcher Betrag wird hier angesetzt und erstattet?

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andi2
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#19

Beitrag von andi2 » 31.01.2008 19:40

Hi

Wie schon mehrfach gesagt.: GEH ZUM ANWALT !

Da deine Maschine ja noch fahrtüchtig ist und die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, kannst du ja weiterfahren.
Mache keine Angaben an die gegnerische Versicherung (wird dir auch der Anwalt sofort sagen), da du dir oft über die Konsequenzen garnicht bewusst bist.

Soooo Sonnenklar sind deine Ansprüche nämlich nicht (welcher Gutachter,Austausch oder Reperatur der Teile, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung, Folgeschäden usw. usw. )

Ich habe mehrere Fahrzeuge in der Firma, und gehe inzwischen mit jedem Schaden, ob schuldhaft oder nicht, zum Anwalt.

mfg andi

AnRo96


#20

Beitrag von AnRo96 » 31.01.2008 20:58

Hi,

also bin doch nicht in der verkehrsrechtschutz mit drinne. Mein Vater meint sowieso man kann erst bei streit mitter versicherung zum anwalt. Kann man nicht jetzt schon hin? Ich meine der regelt ja alles für ein, ich hab da gar keine ahnung....


Mir wärs echt am liebsten ab zum anwalt.


MfG Andi

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#21

Beitrag von JuBa » 31.01.2008 22:14

Hallo,
du kannst sofort zu einem Anwalt deiner Wahl gehen. Es muss nicht erst zum Rechtsstreit kommen. Solltest du tatsächlich keine Mitschuld bekommen, muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten des Anwalts zu 100 % übernehmen.

SVHellRider


#22

Beitrag von SVHellRider » 31.01.2008 22:35

Geh zum Anwalt!

pankman


#23

Beitrag von pankman » 01.02.2008 10:25

@AnRo96:
Irgendwie merkt man, dass du richtig Bauchschmerzen in dieser Angelegenheit hast. Darum glaube ich mittlerweile, dass es für dich persönlich besser ist einen Anwalt einzuschalten.

Schau mal auf dieser Seite:
http://www.unfall-und-was-nun.de
Ist zwar eine Seite von Berliner Anwälten, sollte dir aber bei deinem Problem weiterhelfen und beantwortet viele offene Fragen.

Alles Gute
Ralf

Garry


#24

Beitrag von Garry » 01.02.2008 18:39

http://www.motorradonline.de/d/92285

Lies dir hier das mit dem Nutzungsausfall genau durch is nämlich so weis ich aus Erfahrung.
Nutzungsausfall hab ich erhalten und zwar für 24 Tage obwohl ich noch 2PKW's und ein Motorrad habe und ich konnte nicht Fahren.
Dies sollte dir aber ein guter Anwalt richten können ,meiner konnte es jedenfalls.

Du must ein Gutachten erstellen lassen jeder Tag den du wartest wird dir beim Nutzungsausfall abgezogen.

Da ich letztes Jahr leider zwei Unverschuldete Unfälle kurz hintereinader hatte kann ich sagen:
Die Teile durfte ich beim ersten nicht so schweren Unfall behalten hab allerdings selbst Repariert auch werden dir in dem Fall die Mehrwertsteuer Rausgerechnet.
Die Kleider durfte ich jedesmal behalten und wurden anstandslos ersetzt.

Bei dem ersten Unfall war ich nicht beim Rechtsanwalt Sachschaden ca 2500 Euro der Unfallgegner war einsichtig und nach 3Wochen hatte ich mein Geld.
Sollte dies nicht der Fall sein geh zum Anwalt und Versuch eine Teilschuld zu vermeiden erstens bekommst du %tual was abgezogen und zweitens geht deine Versicherung hoch.

Lass dir das mit der Teilschuld,von wegen is so nicht einreden,hab auch keine bekommen.

MFG Garry

AnRo96


#25

Beitrag von AnRo96 » 02.02.2008 20:22

Heute vonner gegnerischen Versicherung bekommen.

Sehr geehrter Herr Rose,

nach dem jetzigen Erkenntnisstand können wir unsere Eintrittspflicht hinsichtlich der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug bestätigen.

Bitte beziffern und belegen Sie die Aufwendungen. Eine Zwischenfinanzierung ist nicht erforderlich.

Sofern uns Ihre Konto-Nr. und Bankverbindung noch nicht benannt wurde, bitten wir uns diese noch mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

[...]

Is nen Schuldeingeständnis kann man ja wohl so auffassen, naja warte erstma was der Sachverständige am MOntag sagt.

MfG Andi

AnRo96


#26

Beitrag von AnRo96 » 08.02.2008 18:21

Falls es interessiert.


Schadel laut Gutachten ca 2500€

SAche is nem anwalt übergeben und werde laut gutachten auch abrechnen, 2200 meinte der sachverständige welchen ich unbedingt empfehelen kann. Hatt mich mit ihm die ganze autofahrt unterhalten, auch motorradfahrer.


So bin ma suchen wo es die einsätze für austauschblinker gibt. diese platten^^


MfG Andi

Garry


#27

Beitrag von Garry » 09.02.2008 12:00

Wenn du laut Gutachten abrechnest und selbst Reparierst wird dir die Mehrwertsteuer abgezogen.

MFG Garry

AnRo96


#28

Beitrag von AnRo96 » 10.02.2008 11:23

Jop danke,

wie siehts aus, kann ich nach dem gutachten wieder fahren, also is noch nichts repariert.
fahrzeug is laut gutachten in fahrbarem aber nicht verkehrsicherem zustand. is wegen dem blinker. Mach ich den blinker provisorisch fit darf ich fahren?

Also mir gehts eigentlich nur darum ob irgendwas sonst wegen den kilometern is, also polizei is mir jetzt nicht so wichtig^^

müsste heute zum fußball schiri machen und sind nur 5km pro weg aber ne busfahrt von 2 stunden, scheiß sonntag^^


MfG Andi

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#29

Beitrag von Timmey » 10.02.2008 11:36

Wenn der Blinker das einzige is weswegen es nich verkehrssicher is kannst du wieder fahren, wenn der Blinker wieder dran is.
...offiziell natürlich erst wenn er auch wieder funktioniert :wink:

Wegen den Kilometern musst de dir keine Sorgen machen, is ja dein Motorrad. Wäre nur problematisch wenn du nich reparieren sondern verkaufen wolltest.
der Streber sieht das Ziel
aber der Weise pflückt am Rand Blumen

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#30

Beitrag von tdassel » 15.02.2008 11:32

Noch ein paar Hinweise:

Bei den Klamotten/Helm kannst Du entweder per Orginalbeleg oder per Verweis auf den VK des aktuellen Nachfolgemodells Deine Ansprüche geltend machen. Die Schäden musst Du natürlich belegen können ( am besten dem Gutachter die Klamotten gleich auch zeigen und ablichten lassen ).
Ein paar Versicherungen versuchen da immer auf doof zu schalten, aber bei Sicherheitskleidung ist immer die Erstattung zum Neuwert fällig ( beim Auto wird ja auch ein neuer Sicherheitsgurt /Airbag eingebaut ). Gibt es auch einen ganzen Satz Urteile zu.

Thomas
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