zulassung


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zulassung

#1

Beitrag von bubbelkatzen » 17.02.2008 19:40

hallo sv-fighter
muss im april zum tüv und wollte blinkerspiegel einbauen.der altbestand der blinker in der verkleidung soll erhalten bleiben,heißt also zwei blinker vorne links und zwei vorne rechts.ist dieses eigentlich zulässig?habe in der stvo (zulassungsvorschriften)nichts gefunden.
lg
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Timmi
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#2

Beitrag von Timmi » 17.02.2008 19:54

Hm , ich persönlich würde ja dann die untern rausnehmen und Loch verschliessen.
Aber ruf doch einfach mal beim Tüv an. Dann haste ne`Aussage die auch was taugt. :wink:
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blinkerumbau

#3

Beitrag von bubbelkatzen » 17.02.2008 20:03

hallo timmi
danke für die schnelle antwort.wenn ich die unteren öffnungen verschliessen muß,wo finde ich passende abdeckungen bzw. alternativen hierzu?
gruß
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#4

Beitrag von heikchen007 » 17.02.2008 20:13

Ich wüßte nicht, warum jeweils 2 Blinker nicht erlaubt sein sollen.
Beim Auto hat man doch auch oft Blinker im Spiegel und dann noch mal vorne...


Wenn du die Originalblinker entfernst, gibt es meines Wissen keine Abdeckungen dafür.
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

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#5

Beitrag von bubbelkatzen » 17.02.2008 20:16

genau liebe heike du sprichst mir aus dem herzen :twisted:

Becks


#6

Beitrag von Becks » 18.02.2008 7:40

Wie sieht das denn überhaupt mit dem Blinkrelais aus? Sind die Spiegeblinker wenigstens in LED-Technik (nur 2W). Ansonsten verändert sich die Blinkfrequenz beim normalen Blinken zu sehr und im Warnblinkmodus wird es überlastet (also nicht mehr möglich), und dagegen hat der TÜV garantiert was.

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