Kenzeichenhalter und TÜV


Wie repariere ich...? Wie baut man was an der SV um? Die Bastelbude für den Laien bis zum Profi.
Blackbeart


Kenzeichenhalter und TÜV

#1

Beitrag von Blackbeart » 22.02.2008 19:32

Moin Moin,
ich bin neu hier und fahre eine 02 sv650s.
Jetzt hab ich mir ein Kenzeichenhalter mit der dzugehörigen unterschale bei Ebay gekauft.
Ich hab auch hier im Forum eine anleitung zum einbauen gefunden.
Nur leider muß ich die originale ja absägen.
Jetzt meine Frage. Da ich ja auch irgendwan einmal zum TÜV muß, giebt es da Probleme mit. ( Niedersachsen)
MFG und danke Blackbeart

Timmi
SV-Rider
Beiträge: 3183
Registriert: 13.12.2004 23:47
Wohnort: Berlin


#2

Beitrag von Timmi » 22.02.2008 19:56

Nein. Du musst nur drauf achten dass der Winkel des Kennzeichen von max 30 Grad eingehalten wird. Und Reflektor ( für TÜV ) nicht vergessen :wink:
Oberkaputnik

RV50
CB200
GS400
Katana550
XT500
XT500
SV650S
SV1000S
FLH1340
Husqvarna SM610S
Bandit1250S

Benutzeravatar
LazyJoe
SV-Rider
Beiträge: 4109
Registriert: 11.08.2006 22:13
Wohnort: AB / ND
Kontaktdaten:

SVrider:

#3

Beitrag von LazyJoe » 22.02.2008 20:17

Wegen dem KZH ist nichts spezielles vorgeschrieben.. Beziehungsweise an dieser Stelle ausnahmsweise mal sinnvolle Vorschriften..
Muss aus 'nem Material sein, was stabil genug ist, nicht reißt, darf maximal 30° zum Lot auf die Fahrbahn stehen (ich weiß nur nich, ob mit oder ohne Fahrer gemessen wird), darf beim Einfedern nirgendwo ans Rad kommen (falls du denkst, dass das nicht vorkommt zeig ich dir mal ein Bild von meinem alten Reifen, wenn ich es finde ;)) und es muss 'n Reflektor sowie Beleuchtung vorhanden sein..
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

Blackbeart


#4

Beitrag von Blackbeart » 22.02.2008 20:19

jup super,
und wie kriege ich raus, wann ich die 30 grad ereicht habe.
abschrauben wasserwage ran und geodreiech anlegen????

Benutzeravatar
SvFaxe
SV-Rider
Beiträge: 3055
Registriert: 08.11.2007 21:40

SVrider:

#5

Beitrag von SvFaxe » 22.02.2008 20:20

du weisst ja ungefähr, wie der ori KZH stand, da kommts auch nicht so aufs grad genau an, zu extrem soltle es allerdings auch nich sein
† R.I.P †
Nicht gestorben - nur vorangegangen.


Hinweis für Allergiker: Mein Beträge können Spuren von Nüssen und Ironie enthalten

Benutzeravatar
LazyJoe
SV-Rider
Beiträge: 4109
Registriert: 11.08.2006 22:13
Wohnort: AB / ND
Kontaktdaten:

SVrider:

#6

Beitrag von LazyJoe » 22.02.2008 20:22

Blackbeart hat geschrieben:und wie kriege ich raus, wann ich die 30 grad ereicht habe?
Erstmal alles schön montieren, dann Moped gerade abstellen und mit Wasserwaage und Geodreieck mal so grob peilen. Ich denke das sollte reichen.
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

Blackbeart


#7

Beitrag von Blackbeart » 22.02.2008 20:33

danke werde ich morgen gleich mal ausprobieren und ein bild reinstellen.

Timmi
SV-Rider
Beiträge: 3183
Registriert: 13.12.2004 23:47
Wohnort: Berlin


#8

Beitrag von Timmi » 23.02.2008 8:02

hilfreich wäre zu wissen was fürn bj du fährst. bei meiner knubbel damals hatte ich ne HUV von superbikeparts dran. und mit ne`n standart kennzeichenhalter stand mein kennzeichen viiiieeeel zu schräg.
Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert. :wink:
Oberkaputnik

RV50
CB200
GS400
Katana550
XT500
XT500
SV650S
SV1000S
FLH1340
Husqvarna SM610S
Bandit1250S

thundermc


#9

Beitrag von thundermc » 23.02.2008 8:47

messen kannst auch mit einem winkelmesser
aber so genau gehts auch wieder nicht nur so ungefähr

Benutzeravatar
AK`A
SV-Rider
Beiträge: 68
Registriert: 01.09.2007 18:39
Wohnort: Da Draußen

SVrider:

#10

Beitrag von AK`A » 23.02.2008 10:25

veräppelt ihn doch nicht :lol:
winkelmesser lol :D :D :roll:

kannst auch aus der tan funktion ausrechnen !

aber musst aufpassen die tüv-menschen sind sowas von gemein wenn du +1° abweichung hast kommst nicht durchn tüv, das ist sowas von genormt

p.s bieg das pi*daumen und des passt schon
The dunes are flatter here, and on windy days sand blows across the highway, piling up in thick drifts as deadly as any oil-slick …

Alois_Django


#11

Beitrag von Alois_Django » 25.02.2008 16:37

Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert.
Könnte daran liegen, dass es diese 30°-Regel gar nicht gibt.

Timmi
SV-Rider
Beiträge: 3183
Registriert: 13.12.2004 23:47
Wohnort: Berlin


#12

Beitrag von Timmi » 25.02.2008 17:27

doch. die vorschrift gibt es. aber sie waren immer mit den anderen umbauten beschäftigt :lol:
Oberkaputnik

RV50
CB200
GS400
Katana550
XT500
XT500
SV650S
SV1000S
FLH1340
Husqvarna SM610S
Bandit1250S

Benutzeravatar
LazyJoe
SV-Rider
Beiträge: 4109
Registriert: 11.08.2006 22:13
Wohnort: AB / ND
Kontaktdaten:

SVrider:

#13

Beitrag von LazyJoe » 25.02.2008 18:19

Alois_Django hat geschrieben:
Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert.
Könnte daran liegen, dass es diese 30°-Regel gar nicht gibt.
Wer hat dir denn den Quatsch erzählt? :roll:

... Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein...
Nachzulesen in:
StVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Absatz 2.
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.

Alois_Django


#14

Beitrag von Alois_Django » 25.02.2008 18:25

Dann zeig mir diese Vorschrift doch mal bitte... StVO, StVZO und FZV sind ja alle frei im Netz verfügbar, du brauchst also nur markieren, kopieren und hier einfügen.... 8) Ich bin gespannt ob du etwas findest.

Meine Vermutung ist folgende:

Du meinst den § 10 Abs. VII FZV und hast diesen nicht sorgfältig genug gelesen. Die 30° max. Neigung zur Fahrtrichtung von denen dort die Rede ist, gelten nur für das vordere Kennzeichen (bei Kfz). Für das hintere Kennzeichen gilt, dass dieses aus einem Winkel von 30° zur Fahrtrichtung (also quasi vom Straßenrand aus) lesbar sein muss.

Eine genaue Angabe zur Neigung des hinteren Kennzeichens existiert nicht (mehr?) !!! Allerdings steht in dem Absatz davor, das eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben ist, welche das Kennzeichen aus 20m lesbar macht (vermutlich im Dunkeln). Hieraus lässt sich ein grober Anhalt entnehmen wie schräg das hinteren Kennzeichen sein darf: So das man es aus 20m lesen kann!

Timmi
SV-Rider
Beiträge: 3183
Registriert: 13.12.2004 23:47
Wohnort: Berlin


#15

Beitrag von Timmi » 25.02.2008 18:41

Oberkaputnik

RV50
CB200
GS400
Katana550
XT500
XT500
SV650S
SV1000S
FLH1340
Husqvarna SM610S
Bandit1250S

Antworten