Kenzeichenhalter und TÜV
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Blackbeart
Kenzeichenhalter und TÜV
Moin Moin,
ich bin neu hier und fahre eine 02 sv650s.
Jetzt hab ich mir ein Kenzeichenhalter mit der dzugehörigen unterschale bei Ebay gekauft.
Ich hab auch hier im Forum eine anleitung zum einbauen gefunden.
Nur leider muß ich die originale ja absägen.
Jetzt meine Frage. Da ich ja auch irgendwan einmal zum TÜV muß, giebt es da Probleme mit. ( Niedersachsen)
MFG und danke Blackbeart
ich bin neu hier und fahre eine 02 sv650s.
Jetzt hab ich mir ein Kenzeichenhalter mit der dzugehörigen unterschale bei Ebay gekauft.
Ich hab auch hier im Forum eine anleitung zum einbauen gefunden.
Nur leider muß ich die originale ja absägen.
Jetzt meine Frage. Da ich ja auch irgendwan einmal zum TÜV muß, giebt es da Probleme mit. ( Niedersachsen)
MFG und danke Blackbeart
- LazyJoe
- SV-Rider
- Beiträge: 4109
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SVrider:
Wegen dem KZH ist nichts spezielles vorgeschrieben.. Beziehungsweise an dieser Stelle ausnahmsweise mal sinnvolle Vorschriften..
Muss aus 'nem Material sein, was stabil genug ist, nicht reißt, darf maximal 30° zum Lot auf die Fahrbahn stehen (ich weiß nur nich, ob mit oder ohne Fahrer gemessen wird), darf beim Einfedern nirgendwo ans Rad kommen (falls du denkst, dass das nicht vorkommt zeig ich dir mal ein Bild von meinem alten Reifen, wenn ich es finde
) und es muss 'n Reflektor sowie Beleuchtung vorhanden sein..
Muss aus 'nem Material sein, was stabil genug ist, nicht reißt, darf maximal 30° zum Lot auf die Fahrbahn stehen (ich weiß nur nich, ob mit oder ohne Fahrer gemessen wird), darf beim Einfedern nirgendwo ans Rad kommen (falls du denkst, dass das nicht vorkommt zeig ich dir mal ein Bild von meinem alten Reifen, wenn ich es finde
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.
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Blackbeart
hilfreich wäre zu wissen was fürn bj du fährst. bei meiner knubbel damals hatte ich ne HUV von superbikeparts dran. und mit ne`n standart kennzeichenhalter stand mein kennzeichen viiiieeeel zu schräg.
Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert.
Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert.
Oberkaputnik
RV50
CB200
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Katana550
XT500
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SV650S
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Husqvarna SM610S
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thundermc
veräppelt ihn doch nicht 
winkelmesser lol

kannst auch aus der tan funktion ausrechnen !
aber musst aufpassen die tüv-menschen sind sowas von gemein wenn du +1° abweichung hast kommst nicht durchn tüv, das ist sowas von genormt
p.s bieg das pi*daumen und des passt schon
winkelmesser lol
kannst auch aus der tan funktion ausrechnen !
aber musst aufpassen die tüv-menschen sind sowas von gemein wenn du +1° abweichung hast kommst nicht durchn tüv, das ist sowas von genormt
p.s bieg das pi*daumen und des passt schon
The dunes are flatter here, and on windy days sand blows across the highway, piling up in thick drifts as deadly as any oil-slick …
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Alois_Django
- LazyJoe
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SVrider:
Wer hat dir denn den Quatsch erzählt?Alois_Django hat geschrieben:Könnte daran liegen, dass es diese 30°-Regel gar nicht gibt.Hat aber beim TÜV auch nicht wirklich jemanden interessiert.
Nachzulesen in:... Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30° in Fahrtrichtung geneigt sein...
StVZO
Kapitel B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
2. Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
Absatz 2.
Proper planning and preparation prevents piss poor performance.
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Alois_Django
Dann zeig mir diese Vorschrift doch mal bitte... StVO, StVZO und FZV sind ja alle frei im Netz verfügbar, du brauchst also nur markieren, kopieren und hier einfügen....
Ich bin gespannt ob du etwas findest.
Meine Vermutung ist folgende:
Du meinst den § 10 Abs. VII FZV und hast diesen nicht sorgfältig genug gelesen. Die 30° max. Neigung zur Fahrtrichtung von denen dort die Rede ist, gelten nur für das vordere Kennzeichen (bei Kfz). Für das hintere Kennzeichen gilt, dass dieses aus einem Winkel von 30° zur Fahrtrichtung (also quasi vom Straßenrand aus) lesbar sein muss.
Eine genaue Angabe zur Neigung des hinteren Kennzeichens existiert nicht (mehr?) !!! Allerdings steht in dem Absatz davor, das eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben ist, welche das Kennzeichen aus 20m lesbar macht (vermutlich im Dunkeln). Hieraus lässt sich ein grober Anhalt entnehmen wie schräg das hinteren Kennzeichen sein darf: So das man es aus 20m lesen kann!
Meine Vermutung ist folgende:
Du meinst den § 10 Abs. VII FZV und hast diesen nicht sorgfältig genug gelesen. Die 30° max. Neigung zur Fahrtrichtung von denen dort die Rede ist, gelten nur für das vordere Kennzeichen (bei Kfz). Für das hintere Kennzeichen gilt, dass dieses aus einem Winkel von 30° zur Fahrtrichtung (also quasi vom Straßenrand aus) lesbar sein muss.
Eine genaue Angabe zur Neigung des hinteren Kennzeichens existiert nicht (mehr?) !!! Allerdings steht in dem Absatz davor, das eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben ist, welche das Kennzeichen aus 20m lesbar macht (vermutlich im Dunkeln). Hieraus lässt sich ein grober Anhalt entnehmen wie schräg das hinteren Kennzeichen sein darf: So das man es aus 20m lesen kann!