DB-Messung
- Lion666
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SVrider:
Die Platte hatte schon einen Sinn!Grandy hat geschrieben:muss auch noch dazusagen das ich den dämpfer abgesägt hab und die hintere platte fehlt...
...ist ja voll die verarschung 87 db ist ja nix und wenn ich selbst mit db killer im stand 94 db hab, kann ich den tüv ja vergessen.
Gruß Lion666
Black No. 1
"Sometimes I'm think I'm crazy, othertimes I know I'm not"
http://www.spektrum-coverband.de
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minimal
@GrandyGrandy hat geschrieben:... ohne db killer hab ich ein standgeräusch (1200u/min) von 102 db und bei 4500u/min 108 db. ok das popels gerät was ich gekauft habe ist ja auch nicht so genau. Mit DB killer hab ich keine ordentliche messung gemacht. Hab den einfach mal mit der hand reingesteckt, da war das standgeräusch bei 93-94 db. ....
Das Standgeräusch wird bei der hälfte der Nenndrehzahl
gemessen, in dem Fall bei 4500 U/min. Hat aber nichts mit einer
messung bei Standgas zu tun, die hat nämlich überhaupt keine
Bedeutung.
Gruss
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Grandy
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flieger-baby
flieger-baby hat geschrieben:@grandy
Irgendwann wurde mal eine maximale Lautstärke eingeführt. Glaub es war 195x.
Alle ab da zugelassenen Fahrzeuge durften je nach TYP (PKW/Motorrad/xxx) nur noch ne gewisse dB-Zahl drücken.
Alle paar Jahre wurden diese dB-Zahlen verringert.
Nur mal als Beispiel (weil ich die genauen Werte natürlich nicht im Kopf habe):
Max. 1990 : 102dB
Max. 2000 : 97dB
Max. 2007 : 92dB
Ein Motorrad, welches zw. 1990 und 2000 zugelassen wurde, darf also max. 102dB drücken. (egal was im Schein steht)
Das gleiche Motorrad Bj. 2001 darf nur noch 97dB drücken.
Ne 99er SV dürfte den Leo (der jetzt mal angenommen 102dB hat) fahren, ne 01er SV nicht !
Die genauen Werte kann man sich ergooglen.![]()
MfG... Carsten
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Xyclops
genaue daten googeln und so...flieger-baby hat geschrieben:flieger-baby hat geschrieben:@grandy
Irgendwann wurde mal eine maximale Lautstärke eingeführt. Glaub es war 195x.
Alle ab da zugelassenen Fahrzeuge durften je nach TYP (PKW/Motorrad/xxx) nur noch ne gewisse dB-Zahl drücken.
Alle paar Jahre wurden diese dB-Zahlen verringert.
Nur mal als Beispiel (weil ich die genauen Werte natürlich nicht im Kopf habe):
Max. 1990 : 102dB
Max. 2000 : 97dB
Max. 2007 : 92dB
Ein Motorrad, welches zw. 1990 und 2000 zugelassen wurde, darf also max. 102dB drücken. (egal was im Schein steht)
Das gleiche Motorrad Bj. 2001 darf nur noch 97dB drücken.
Ne 99er SV dürfte den Leo (der jetzt mal angenommen 102dB hat) fahren, ne 01er SV nicht !
Die genauen Werte kann man sich ergooglen.![]()
MfG... Carsten
hab ne 2000er knubbel!! wie sieht denn das da mit der max dB aus!!
hab gehört der hashi ist hart an der grenze, aber noch legal, stimmt das!?
mfg
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Xyclops
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flieger-baby
Bitte nagel mich nicht an die angegebenen Jahres- und dB-Zahlen fest !
Das war wirklich nur als Beispiel gedacht.
Diese Werte passen jetzt aber:
Der maximale Lärmpegel wurde 1954 in Kraft gesetzt. Alle KFZ vorher waren nicht begrenzt und brauchten nicht mal einen Auspuff. Wenn ich mir jetzt nen Oldtimer Bj.53 kaufe, darf ich den offiziell mit 140dB fahren (vorausgesetzt, er war serienmäßig so laut)
Um die Lärmbelästigung weiter zu senken, wurden die Maximalwerte ständig weiter gesenkt.
Bei Motorrädern ab 175ccm sind es seit 1996 80dB.
Bei PKW 74dB.
1996 war die letzte Stufe der Lärmreduzierung. Geplant ist sicher noch mehr, wann das aber kommt weiß keiner.
so habe ich es aus den EG-Geräuschgrenzwerten für KFZ entnommen.
Mfg... Carsten
Das war wirklich nur als Beispiel gedacht.
Diese Werte passen jetzt aber:
Der maximale Lärmpegel wurde 1954 in Kraft gesetzt. Alle KFZ vorher waren nicht begrenzt und brauchten nicht mal einen Auspuff. Wenn ich mir jetzt nen Oldtimer Bj.53 kaufe, darf ich den offiziell mit 140dB fahren (vorausgesetzt, er war serienmäßig so laut)
Um die Lärmbelästigung weiter zu senken, wurden die Maximalwerte ständig weiter gesenkt.
Bei Motorrädern ab 175ccm sind es seit 1996 80dB.
Bei PKW 74dB.
1996 war die letzte Stufe der Lärmreduzierung. Geplant ist sicher noch mehr, wann das aber kommt weiß keiner.
so habe ich es aus den EG-Geräuschgrenzwerten für KFZ entnommen.
Mfg... Carsten
Hier mal für alle Neugierigen die aktuell zulässigen Db-Werte
Moderne Zubehörauspuffanlagen verfügen häufig über eine EG-ABE. In diesem Falle ist der Auspufftopf mit einer E-Nummern-Stempelung versehen. Diese ersetzt eine ABE in schriftlicher Form, eine zusätzliche Eintragung entfällt, kann jedoch auf besonderen Wunsch erfolgen.
Besteht für den Auspuff eine schriftliche ABE, ist diese stets mitzuführen. Eintragung ebenfalls auf Wunsch möglich.
Ist ein TÜV-Gutachten vorhanden, muß die Anlage vom Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
Natürlich kann ein Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis Bj.1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung, ab Bj. 89 zusätzlich eine Abgasuntersuchung notwendig. Abgasgutachten sind sehr kostspielig und Einzelanfertigung für neuere Baujahre lohnen daher kaum (ca. 1000.- EUR Prüfkosten!).
Bei Fahrzeugen ab 500 ccm gelten z.B. folgende Fahrgeräuschgrenzwerte:
EZ bis 13.9.53 -> 90 Din
20.5.56 -> 87 Din
31.12.56 -> 84 Din
12.9.66 -> 82 Din
30.9.83 -> 84 dB(A)N
30.9.90 -> 86 dB(A)E
30.9.95 -> 82 dB(A)E
ab 1.10.95 -> 80 dB(A)E
Moderne Zubehörauspuffanlagen verfügen häufig über eine EG-ABE. In diesem Falle ist der Auspufftopf mit einer E-Nummern-Stempelung versehen. Diese ersetzt eine ABE in schriftlicher Form, eine zusätzliche Eintragung entfällt, kann jedoch auf besonderen Wunsch erfolgen.
Besteht für den Auspuff eine schriftliche ABE, ist diese stets mitzuführen. Eintragung ebenfalls auf Wunsch möglich.
Ist ein TÜV-Gutachten vorhanden, muß die Anlage vom Prüfer abgenommen und in die Papiere eingetragen werden.
Natürlich kann ein Auspuff auch im Eigenbau entstehen. Dann wird bis Bj.1988 eine Leistungs- und Geräuschmessung, ab Bj. 89 zusätzlich eine Abgasuntersuchung notwendig. Abgasgutachten sind sehr kostspielig und Einzelanfertigung für neuere Baujahre lohnen daher kaum (ca. 1000.- EUR Prüfkosten!).
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30.9.90 -> 86 dB(A)E
30.9.95 -> 82 dB(A)E
ab 1.10.95 -> 80 dB(A)E
Oberkaputnik
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