Art der Drosselung im Fahrzeugsbrief/-schein angegeben?


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Phillinger


Art der Drosselung im Fahrzeugsbrief/-schein angegeben?

#1

Beitrag von Phillinger » 17.03.2008 17:18

Hallo,
Ich hab mal ne frage zu meiner SV650:
Wie der Titel schon sagt, ob die Art der Drosselung (also Gaszuganschlag oder Ansaugblenden usw.) der Maschine auf 25kw in den Fahrzeugpapieren irgendwo aufgeführt ist.
Ich hab zwar einen hinweis auf 25kw Leistungsreduzierung gefunden, aber nur im alten Fahrzeugbrief einen hinweis auf "Gasschieber ohne seitliche Bohrungen". Ist ein solcher hinweis im neuen Fahrzeugbrief auchnoch irgendwie vorhanden? oder könnte ich theoretisch die drosselung ausbauen und mir stattdessen z.b. ansaugblenden einbauen ohne dass es jemals jemand merken würde?

Mfg Phillinger

G.o.Z


#2

Beitrag von G.o.Z » 18.03.2008 12:26

hallo,

erstmal willkommen im Forum
====================

bei mir steht im Fahrzeugschein.
P4: Leist-Reduzier. Durch Drosselnklappenanschlag, Kennz. 25*

also ist das in fahrzeugschein beschieben. guck mal in deinem schein nach.
Im brief sollte sowas allerdings nicht stehen.

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LazyJoe
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#3

Beitrag von LazyJoe » 18.03.2008 14:23

Also in Feld 5 steht erstmal "Kraftrad m.LB." und unten bei den bemerkungen "5: Leistungsreduzier. durch Einbau je ein. Drosselblende pro Ansaugkanal, Herst. Alphatechnik, Durchm. 20mm u. ein. Gaswegbegrenz. H=12,5mm" ;)

Also es würde sicher auffallen, wenn ich plötzlich nur noch den Gaswegbegrenzer drinne hätte.. ;)

Im Brief steht davon nichts. nur "Kraftrad m. LB."
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SwoOp


#4

Beitrag von SwoOp » 18.03.2008 14:37

im schein oder brief hab ich keinen vermerkt, ich hab nur nen zettel, wo alles draufsteht mit siegel und stempel vom tüv :)

CBaum


#5

Beitrag von CBaum » 18.03.2008 15:04

bei mir steht nur Kraftrad m.LB.
Ich hab keinen zusätzlichen Zettel, Bemerkung oder sonstwas.....

Mach mir da auch schon Gedanken.....

Jan Zoellner
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#6

Beitrag von Jan Zoellner » 18.03.2008 15:05

> ich hab nur nen zettel, wo alles draufsteht mit siegel und stempel vom tüv
Das ist aber m.W. eine Eintragung, die unverzüglich stattzufinden hat. Ganz sauber ist es daher nicht, nur mit dem Zettel rumzufahren.

Ciao
Jan
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#7

Beitrag von LazyJoe » 18.03.2008 15:54

Jan Zoellner hat geschrieben:> ich hab nur nen zettel, wo alles draufsteht mit siegel und stempel vom tüv
Das ist aber m.W. eine Eintragung, die unverzüglich stattzufinden hat. Ganz sauber ist es daher nicht, nur mit dem Zettel rumzufahren.
Davon würde ich auch mal ausgehen. Das Gutachten hab ich auch hier liegen, da steht, dass das unverzüglich in die Papiere eingetragen werden muss.. Nicht etwa (wie 'ne Einzelabnahme oder so) bei der nächsten Befassung mit den Papieren..

Das solltest du nochmal genau prüfen!
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