Erstmal will ich dich loben !!!
Es ist äußerst selten geworden, daß hier auf so gutem Niveau diskutiert wird !!!
Ein paar Sachen muß ich natürlich noch erwähnen.
Zum ersten die unterschiedlichen Mietpreise für Versicherung und Kunden:
Der Preis für die Versicherungen ist der offizielle Preis der laut BGH anerkannt wurde. Daß wir von einem Kunden keine 70€ für einen VW Fox oder 200€ für einen Audi A8 verlangen können ist schon klar.
Die (für uns schlechte) Erfahrung hat aber gezeigt, daß wenn man einmal nen günstigeren Preis macht, die Versicherung dann immer auf den günstigen Preis besteht. Deshalb müssen wir den Preis bei Versicherungen und Firmen immer knallhalt durchziehen.
Ein Fehler und die Probleme sind größer als vorher!
Zum Reparaturpreis muß ich sagen daß es Quatsch ist. Zumindest bei unserer Autohauskette. Wir haben nach Fahrzeigen gestaffelte Verrechnungssätze und die gelten für alle !
Einzig die Reparaturbedingungen sind teilweise anders.
Bei nem Haftpflichtschaden empfehle ich nie eine Beilackierung ! Das Fahrzeug soll ja so sein wie vorher und ich muß 2 Jahre Garantie geben.
Das ist privat anders. Da will der Kunde meist schnell und günstig repariert haben. So steht das dann auch auf der Rechnung.
Zu der Sache mit der R1:
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß man Reifen mit normalen Werkstattmitteln nicht prüfen kann. Einzig einen Sichtcheck kann man durchführen. Nur der verrät einem nicht ob die Karkasse etwas abbekommen hat oder nicht.
Also wird der Reifen einfach mit ersetzt !
Wegen 200€ nen Unfall und damit ein Leben riskieren ? Niemals !!!
Da stimmt einem auch jeder Sachverständige zu. Sollte mal einer nicht damit zufrieden sein, deute ich kurz an, daß auf der Reparaturrechnung folgender Text auftauchen wir: "Das Teil xxx wurde laut Anweisung von Her xxx Fa. xxx nicht erneuert". Spätestens dann gibt jeder Sachverständige sein OK. Die Verantwortung will nämlich niemand tragen, weder die reparierende Werkstatt, noch der Gutachter.
Gerade die Versicherung H*K ist ja bekannt für ihre Knausrigkeit. Kam ja schon häufig im TV daß sie Gutachten, Reparaturen und Leihwagen nur teilweise bezahlen. Wir weigern uns, die Reparatur durchzuführen wenn der Kunden keinen Anwalt bevollmächtigt oder er nicht in Vorkasse tritt.
So schlimm ist es leider schon bei den deutschen Versicherungen.
Meinetwegen können die bei jedem Schaden nen eigenen Gutachter schicken, hauptsache die bezahlen vollständig!
MfG... Carsten