Drossel die 684654.


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niklas
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Drossel die 684654.

#1

Beitrag von niklas » 14.04.2008 12:48

Hallo!

War vorhin beim Tüv und wollte mir die Drossel für meine 99er Knubbel (Gasschieber) einbauen lassen. Der beschwerte sich dann aber das im Gutachten (aus der Knowledgebase) keine Emissionswerte drin sind und das er sie mir so nicht eintragen kann :evil:

Leck mich am Popo hab ich mir gedacht und bin zu TÜVer Nr.2

Der wollte mich ohne Werkstattbescheinigung erst garnicht anhören.

TÜVer Nr.3

Auch Ärger wegen fehlender Werkstattbescheinigung, zeigte aber guten Willen. Ich wollte ihm dann den eingebauten Gasschieber mit Loch zeigen, hab den Luffi abgebaut, aber - kein Loch zu sehen! - wie kann das sein? Sieht man die Löcher nicht eigentlich? Hab die Gasschieber erst am Vorabend eingebaut. Also auch dort auf Granit gebissen.

Frage: Gibt es ein aktuelleres Gutachten als das in der Knowledgebase?

Stempel kann ich mir von nem Bekannten abholen.

Und ölen tut sie auch, mal gucken wo da her kommt, bei 4Tkm .... :roll:

green650


#2

Beitrag von green650 » 14.04.2008 12:52

http://www.mikuni-topham.de/DEUTSCHSITE ... UTSCH.html

falls keiner was hat, hier mal anfragen

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niklas
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#3

Beitrag von niklas » 14.04.2008 13:02

Danke für die schnelle Antwort!!

Hab angerufen, aber die haben keine Drosselgutachten, nur für Ducati und Harley :roll:

Bei Suzuki hab ich auch schon angerufen, konnten mir nichts näheres sagen, ich soll mich doch bitte an den Händler wenden, aber der hat heute zu.

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Math
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#4

Beitrag von Math » 14.04.2008 14:36

Sag deinem Dad er soll mit der Maschine zum TÜV (besser Dekra) fahren. Bei älteren Personen machen die nicht so ein Terz und glauben denen meist, dass sie die Drossel eingebaut haben.
»Eine Pfeife ist nicht schädlicher als eine Tasse Tee; man kann sich vergiften, wenn man unmäßig Tee trinkt, und man kann sich umbringen, wenn man zuviel Beefsteaks ißt.«

(Thomas Henry Huxley)

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#5

Beitrag von niklas » 14.04.2008 14:54

Da magst du recht haben, aber warum sollte mein Dad "seine" Maschine drosseln? Ich könnte ihn höchstens als zeugen gebrauchen. Aber die Werkstattbestätigung dürfte nicht das Problem sein, ich habe einen Bekannten der eine eigene Werkstatt besitzt (angemeldetes Gewerbe), der wird mir hoffentlich ein Stempel geben.

Das Problem sehe ich eher im fehlenden Emissionswert. Wenn da denn überhaupt was dran ist, kann mir auch vorstellen das dem Tüver langweilig war.

Sven_SV650


#6

Beitrag von Sven_SV650 » 14.04.2008 17:00

was will der mit den emissionen?
geht doc heigentlich nur um die leistungsreduzierung und dessen korrekten einbau.

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niklas
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#7

Beitrag von niklas » 14.04.2008 18:46

Sven_SV650 hat geschrieben:was will der mit den emissionen?
geht doc heigentlich nur um die leistungsreduzierung und dessen korrekten einbau.
Das hab ich mir auch gedacht. Deswegen bin ich dann auch zu den andern TÜVern, aber da stand ich dann vor dem Problem mit der Einbaubestätigung.


Ist das denn richtig das man die Löcher im Gasschieber im eingebauten Zustand nicht sieht?

Vehliks


#8

Beitrag von Vehliks » 14.04.2008 21:02

also da sie ja meines Wissens nach nur jeweils ein kleines Loch haben, musste die Schieber schon rausziehen um das zu sehen, was ja recht einfach ist, wenn man den Vergaser eh schon freigelegt hat.
Meinem Tüver war das alles recht egal, weiß nichtmal genau ob ich das Gutachten überhaupt mitgenommen hatte

Sven_SV650


#9

Beitrag von Sven_SV650 » 14.04.2008 21:05

man sieht die drosslungslöcher NICHT.
du musst den schieber dazu rausholen.

aber ich hätte garkeine lust da großartig den tank runter zu nehmen und so späße.

guck dass du nen stempel kriegst und fahr noch mal hin.

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niklas
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#10

Beitrag von niklas » 14.04.2008 21:35

Stempel hab ich mir eben abgeholt, sollte also zu machen sein.

Dann steht der offiziellen Drosselung ja nichts mehr im Wege, juhu :roll:

hedonist


Re: Drossel die 684654.

#11

Beitrag von hedonist » 14.05.2008 12:57

Habt ihr einfach bei einer Suzuki Werkstatt einen Stempel auf das Gutachten aus der KB machen lassen, seid damit zum TÜV und habt es eingetragen bekommen? -> Muss das eine Suzuki Werkstatt sein, oder könnte zb. auch die Autowerkstatt von neben an eine Bestätigung schreiben?
Muss man dann immer noch mitm Motorrad zum TÜV?
Es ist für mich halt recht umständlich, da ich die Maschine ja schlecht zur Suzuki Werkstatt oder zum TÜV fahren kann. Ich müsste da nen Hänger oder sowas holen :( Wie habt ihr das gemacht?
Kann die Dekra auch die Drossel eintragen? -> Ich dachte die dürfen das nicht

Danke für eure Hilfe ;) bier

Jan Zoellner
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Re: Drossel die 684654.

#12

Beitrag von Jan Zoellner » 14.05.2008 13:21

hedonist hat geschrieben:Kann die Dekra auch die Drossel eintragen? -> Ich dachte die dürfen das nicht
Die Dekra darf keine Einzelabnahmen machen. Die Drosselung ist keine solche, also kann diese Eintragung auch die Dekra vornehmen.
Stempel für die Einbaubestätigung sollte i.A. schon von einer Motorradwerkstatt sein - je nach TÜVer ist das natürlich mal wieder unterschiedlich.

Ciao
Jan
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