Abgeschossen worden... wer zahlt?


Renn- und/oder Sicherheitstraining - oder wie verbessere ich mein Fahrkönnen.
calvin


Abgeschossen worden... wer zahlt?

#1

Beitrag von calvin » 19.05.2008 15:11

Hi,

sind gerade im Pfälzer blubber darauf gekommen, vll weiß das ja hier jemand: Wenn man auf der REnnstrecke "abgeschossen" wird, kann man dann seine Schadensforderung gegen denjenigen geltend machen, oder hat man "pech" und bleibt auf seinen Kosten hocken?

charly_1


Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#2

Beitrag von charly_1 » 19.05.2008 15:56

Servus,

Auf dem Rheinring in Frankreich ist es so, daß mann, egal ob Renntraining oder Instructor geführte Runden dreht, immer Eigenverantwortlich unterwegs ist. Dafür muß mann sogar 2 Schriftstücke unterschreiben.

Es ist auch sonst sehr mühselig zu sagen," er hat mich abgeschoßen, oder man hat die Türe vor einem zugemacht ".

Gruß Charly

Nasenbohrer
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Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#3

Beitrag von Nasenbohrer » 19.05.2008 16:48

es ist wirklich beschissen, auf anderen verschulden geld zu verlieren. aber man sollte nicht vergessen, dass es keine STVO-renne, keine vollkasko mentalitaet oder aehnlichem. ganz salopp gesagt, man unterschreibt einen haftungsverzicht, dass man auf eigenverantwortung ohne "geschwindigkeitsbeschraenkung" fahren darf. somit steht es dir zu, deine kontrolle ueber das fahrzeug zu verlieren. genauso musst du damit rechnen, dass das einem anderen passiert und du reinzufaellig im wege stehst oder gar der ausloeser warst. die geschiet alles im sinne von "testfahrten" bzw. "erzielung von hoehstgeschwindigkeiten".
sobald es um "leib und leben" geht, wird man hellhoerig und da werden wohl die gerichte ihre eigene auffassung haben, was wem zusteht. is man grundsaetzlich nicht einverstanden, auf den kosten anderer sitzen zu bleiben, sollte man der rennstrecke fern bleiben. denn das ist hochunerwuenscht in diesem sport. dieser ist schon genug teuer. und paragrafenreiter kann keiner gebrauchen!

calvin


Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#4

Beitrag von calvin » 20.05.2008 10:01

weil du gerade STVO ansprichst... heißt das, bei stvo strecken (hockenheim?) ist das anders geregelt?

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Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#5

Beitrag von Nasenbohrer » 20.05.2008 13:01

stvo-strecke hockenheim? du meinst die touristenfahrten?
touristenfahrten hockenheim. hui, schwieriges thema..
offiziell gilt bei den touristenfahrten die STVO. man unterschreibt da auch kein haftungsverzicht. so war es zumind. bei mir, als ich mit meinem 90ps mondeo mal ne spassrunde hinlegt habe.
als ich nach ein paar tips gefragt habe, wie man sich unter autofahrern zu verhalten habe, sagten sie hier gilt die STVO und mehr hat denen nicht interessiert. als ich fragte: "also auch nur links ueberholen?", bejahte er dies. ausserdem sind das nur zugelassene fahrzeug erlaubt!
wie das nun versicherungstechnisch aussieht, weisz ich nicht. ich denke mir, dass die versicherung das anstandslos zahlen oder aber auch teilschuldfragen eroeffnen wie zum beispiel, warum bist net 100 gefahren, statt 260? :?

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Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#6

Beitrag von erni » 21.05.2008 11:20

Bei Touristen fahrten sind Höchstgeschwindigkeiten angeben.
Auf der Rensnstrecke geht das auf deine eigene Brieftasche.

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Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#7

Beitrag von Nasenbohrer » 21.05.2008 13:55

erni hat geschrieben:Bei Touristen fahrten sind Höchstgeschwindigkeiten angeben.
Auf der Rensnstrecke geht das auf deine eigene Brieftasche.
du meinst wohl renntraining/fahrertraining. touristenfahrten sind auch auf der rennstrecke :lol:

Schubser


Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#8

Beitrag von Schubser » 21.05.2008 16:34

Wenn dich einer abschießt... sagt er "ENTSCHULDIGUNG" und dann geht er :wink: :)

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Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#9

Beitrag von erni » 22.05.2008 10:10

touristenfahrten sind auch auf der rennstrecke
Das war mir schon klar, da gibts es aber trotzdem richtgescwindigkeiten, bzw Beschränkungen.
Ob sich da einer dran hält ist eine andre Geschichte .

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Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#10

Beitrag von wulf » 26.05.2008 14:08

Schubser hat geschrieben:Wenn dich einer abschießt... sagt er "ENTSCHULDIGUNG" und dann geht er :wink: :)
stimmt das wirklich??
Einen Grund mehr warum ich mich da nicht rauf trauen würde... Es sei denn ich hätte nen Spaßmopped hier rumstehen!
"Ironie ist das Körnchen Salz, das das Aufgetischte überhaupt erst genießbar macht."
Johann Wolfgang von Goethe, 28.08.1749 - 22.03.1832

xapaterum


Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#11

Beitrag von xapaterum » 26.05.2008 15:36

ich glaub bis jetzt geht es nur um Sachschaden der entsteht ! aber wie ist das bei Verletzung (egal ob selbst verschuldet oder durch einen anderen) usw ?!

muss man vllt damit rechnen das die eigene krankenversicherung , leistungen verwehrt? (ich war noch nie auf einer rennstrekce und kenne nicht die papiere die man dort unterschreibt?)
ich wollte bald zum nürburgring und es würd mich schon sehr interessieren wie das abläuft ?!

charly_1


Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#12

Beitrag von charly_1 » 26.05.2008 20:15

Servus,

so oder ähnlich sieht so was aus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Haftungsausschlusserklärung
Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die von ihnen oder dem von ihnen
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Alle Teilnehmer verzichten durch Abgabe der Anmeldung für alle in
Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder
Rückgriffes gegen den Veranstalter und die Rennstreckenbetreiber sowie deren Vorstand, Mitglieder,
Mitarbeiter oder Beauftragte, gegen alle mit der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Instruktoren,
Helfer und Beauftragte, gegen Behörden, Hilfsdienste und anderen Personen, die mit der Organisation der
Veranstaltung in Verbindung stehen.
Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug, so muß der Fahrzeughalter über
die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die Anmeldung zum Zeichen seines
Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer wird vom Veranstalter aufgefordert,
seinen Versicherungsschutz, insbesondere seine Auslandskrankenversicherung, Erwerbs- und
Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung etc. zu überprüfen. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die gesetzliche KFZ-Haftpflichtversicherung für die Teilnahme an der Veranstaltung nicht
eingreift und dass ggf. kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. In keinem Fall kann der Teilnehmer
gegenüber dem Veranstalter irgendwelche Ansprüche geltend machen.
Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden. Eine Zulassung zum
öffentlichen Straßenverkehr ist nicht erforderlich. Der Teilnehmer haftet jedoch selbst für Schäden, die er an
den Einrichtungen der Rennstrecke verursacht. Wir empfehlen deshalb ggf. den Abschluß einer geeigneten
Versicherung.
Der Teilnehmer ist aufgefordert, das jeweilige Geräuschlimit einzuhalten. Bei Nichtbeachten kann der
Veranstalter / Rennstreckenbetreiber den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschliessen. In diesem Falle hat
der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, geeignete Schutzkleidung zu tragen.
Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von Alkohol oder
anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen. Zugelassen werden nur
Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis sind, die für das eingesetzte
Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung Foto- oder Filmaufnahmen der
Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen mit
der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter oder seine Mitveranstalter
einverstanden.
Anmeldung / Nennungsschluss / Nenngebühr
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss mit dem entsprechenden Formular des Veranstalters erfolgen und
wird erst mit Eingang der Teilnahmegebühr gültig. Nennungsschluss ist 10 Tage vor der Veranstaltung.
Im Falle der Stornierung (kann nur per Fax oder email erfolgen) bis 14 Tage vor der Veranstaltung wird die
Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 40,- € erstattet. Bei Stornierung später als 14
Tage vor der Veranstaltung erhöht sich die Bearbeitungspauschale auf 60,- €. Eine Stornierung ist nur bis
spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung möglich, danach besteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der
Teilnahmegebühr.
Die angegebenen Nenngebühren gelten bei Zahlungseingang bis 3 Wochen vor der Veranstaltung. Bei Nenngeldeingang
bis 10 Tage vor der Veranstaltung erhöht sich die Nenngebühr um 10,- €, bei späterem
Nenngeldeingang oder Bezahlung am Veranstaltungstag erhöht sich die Nenngebühr um 15,- €.
Änderung / Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Der Veranstalter behält sich außerdem
vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb
seiner Einflussnahme dies notwendig machen. Schadensersatzansprüche können in solchen Fällen nicht gestellt
werden.

Gruß Charly

hps


Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#13

Beitrag von hps » 02.06.2008 23:55

Hallo zusammen!

Grundsätzlich bitte ich zu beachten:

1.) Eine Touristenfahrt ist keine Rennveranstaltung! Generell gilt bei Touristenfahrten auf Rennstrecken die STVO. Allerdings misst die Polizei in der Regel auf den "schnellen Einbahnstraßen nicht die Geschwindigkeit um anschließend ggf. Bußgelder oder Knöllchen zu vergeben. Der von Charly zitierte Wortlaut hat also in der regel nichts mit Tourismusfahrten zu tun. Diesen Wortlaut verwenden Motorsportveranstalter, um sich vor Ansprüchen der Veranstaltungseilnehmer zu schützen. :D

2.) Haftungsausschlüsse - falls sie denn überhaupt wirksam vereinbart wurden - gelten allenfalls für Fälle leichter Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gibt es keinen Haftungsausschluss. Wie sich Fahrlässigkeit im Gesetz definiert, ist in § 276 BGB nachzulesen. :D

3.) Versicherungsschutz gilt auch für Tourismusfahrten auf Rennstrecken - diese sind ja keine Rennveranstaltungen. :D
Aber im Schadensfalle wird der Versicherer die Haftungsfrage bzw. die Verschuldensfrage hier sehr kritisch prüfen, auch die Frage des Mitverschuldens. Dementsprechend wir die Leistung des Versicherers aussehen. Haftpflicht-Versicherung leistet bei einfacher und grober fahrlässigkeit, nicht jedoch bei Vorsatz. Kaskoversicherung leistet noch bei Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. :cry:

Deshalb empfehle ich hier, :!: sich mit dem Haftpflicht-Versicherer des Abschießenden in Verbindung zu setzen und dort Ansprüche geltend zu machen. Schwierig wird es, wenn Du mit dem Verursacher vorher um den Spitzenplatz gerangelt haben solltest. Ohnehin wird die Versicherung des Unfallgegners sehr kritisch die Mitverschuldensfrage prüfen. :!:

Übrigens gelten die vorgenannten Haftungsgrundsätze auch für Teilnehmer von Motorsportveranstaltungen. Allerdings ist die Latte zur groben Fahrlässigkeit hier deutlich höher gelegt als im etwa im normalen Stadtverkehr in Köln während der Mittagszeit. Bezüglich der Personenschäden und der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen haben es Rennfahren bei Rennunfällen sehr schwer, da sie sich bewusst einem erhöhten Risiko aussetzen. Ähnlich hat es ein Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall im normalen Straßenverkehr ja auch deutlich schwerer Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen als etwa Lieschen Müller, das lediglich per Pedes unterwegs war, als es unverschuldet von einem Autofahrer verletzt wurde.

LG von
Hans Peter

charly_1


Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#14

Beitrag von charly_1 » 03.06.2008 21:08

@ hps

sorry, habe mich natürlich nur auf die Renn - trainings bezogen, wie am Anfang gefragt.

Aber anbei einen link über die Nordschleife AGB zu Touristenfahrten.

http://www.nuerburgring.de/fileadmin/20 ... n_2008.pdf

Gruß Charly

hps


Re: Abgeschossen worden... wer zahlt?

#15

Beitrag von hps » 03.06.2008 23:07

Hallo Charly,

danke für den Link. Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) der Nürburgring GmbH habe ich mal gelesen.
Was dabei auffällt ist

1.) die mehr als ausdrückliche Einbeziehung der Straßenverkehrsordnung und auch der übrigen gesetzlichen Regelungen unseres Landes,
2.) Der Haftungsausschluss bezieht sich ausdrücklich auf Ansprüche gegenüber der Nürburgring GmbH. Unberührt hiervon sind indessen Ansprüche der Touristikfahrer untereinander;
3.) die Haftung der Touristikfahrer gegenüber der Nürburgring GmbH bzgl. Schäden an der Strecke (Leitplanke), Bergungs- und Abschleppkkosten sowie entgangenem Gewinn, etwa wegen Streckensperrung in Folge eines Unfalles. Diese Haftung greift gem. § 276 BGB bereits bei leichter Fahrlässigkeit (etwa unangemessene Geschwindigkeit), auch ohne dass dieses in den AGB stünde, dennoch ist der Absatz in den AGB sinnvoll für die Nürburgring GmbH im Sinne der Klarheit und um ggf. solche Ansprüche besser gegenüber dem unglücklichen Toristikfahrer dursetzen zu können.

Jeder der den Nürburgring für einige Runden besucht, sollte die AGB schon ernst nehmen.

Die Haftpflichtversicherung des Touristfahrer ersetzt Schäden durch leichte und grobe Fahrlässigkeit die Dritten entstehen. Also dann auch den Schaden an den Leitplanken und die Schäden die anderen Touristikfahrern entstehen.
Dass dieses überhaupt so ist, dürfen die Touristikfahrer auch den AGB verdanken, da hier sehr deutlich auf die geltende Straßenverkehrsordnung hingewiesen wird und darüber hinaus auch nochmals deutlich auf die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Rechtsüberholverbot usw.. Damit ist schon einmal seitens der Nürburgring GmbH eine Weiche dafür gesetzt, dass der Versicherer nicht ohne Weiteres eine Rennbeteiligung einreden kann , die den Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung befreien würde :) und was für den Touristikfahrer sehr schlecht wäre.

Einmal davon abgesehen würde die Nürburgring GmbH ohne solche Klauseln in den AGB seitens der Ordnungsbehörde auch gar keine Zulassung für Touristikfahrten erhalten. Hier sieht man einmal mehr die Fürsorglichkeit unseres Staates gegenüber seinen Bürgern :lol: .

LG von
Hans Peter

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