Kein MPR2 Freigabe für SV 650N?
- Herr Bert
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SVrider:
Kein MPR2 Freigabe für SV 650N?
Ich wollte mir demnächst den MPR2 auf meine 99er SV 650 N draufziehen. In diesen Thread habe ich einige gesehen, die eine 650 N 99-02 haben und auch den MPR2 drauf haben.
Ich habe bei Michelin in den Freigaben gestöbert, aber keine Freigabe für die N gefunden.
Es gibt dort zwei Freigabe-Formulare, einmal für die SV 650/SV 650 S ,dort ist unter anderem nur der MPR aufgführt.
Einmal, nur SV 650 S ohne Hinweis auf die N, dort ist der MPR und der MPR2 aufgeführt.
Daraus schließe ich das es für die N keine Freigabe gibt. Oder sehe ich das falsch?
Ich habe bei Michelin in den Freigaben gestöbert, aber keine Freigabe für die N gefunden.
Es gibt dort zwei Freigabe-Formulare, einmal für die SV 650/SV 650 S ,dort ist unter anderem nur der MPR aufgführt.
Einmal, nur SV 650 S ohne Hinweis auf die N, dort ist der MPR und der MPR2 aufgeführt.
Daraus schließe ich das es für die N keine Freigabe gibt. Oder sehe ich das falsch?
Gruß Herr Bert
- Teo
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SVrider:
Re: Kein MPR2 Freigabe für SV 650N?
Ich fürchte, da hast du dasselbe Pech, das auch die 1000er N-Fahrer schon beklagen. Für die Nackte gibt es keine Freigabe für den MPR 2.
Eigentlich 'ne Schande, wenn man bedenkt, was dieser Reifen kann!

Bin dann mal wieder da! :-)
Re: Kein MPR2 Freigabe für SV 650N?
Was fürn Luftdruck sollte man eigentlich auf den Reifen haben? Was isn empfohlen?
Ich hab momentan so wies bei den orginalen war 2,25 und 2,5bar weiß aber gar nicht ob das für den mpr2 auch so gut is?
Ich hab momentan so wies bei den orginalen war 2,25 und 2,5bar weiß aber gar nicht ob das für den mpr2 auch so gut is?
Re: Kein MPR2 Freigabe für SV 650N?
Ich habe mich bei Michelin noch mal kundig gemacht, da ich den Reifen selber drauf ziehen will. Der Michelinmann hat gesagt, dass für die nackte Knubbel in diesem Frühjahr (was ja eigentlich schon vorbei ist) die Freigabetests gemacht werden sollten. Aber Vorrang haben erst mal die aktuellen Bikes. Das heißt es kann in ein paar Wochen so weit sein, aber auch erst in ein paar Monaten oder gar erst nächstes Jahr.
Außerdem habe ich ihn drauf angesprochen, dass in den Fahrzeugpapieren SV 650/SV 650S steht, da für die S bis Bj. 02 ja eine Freigabe vorhanden ist. Erst war er da ein bissel überfragt, der Gute. Da aus den Papieren also nicht hervor geht, welche Version der SV 650 vorliegt und auch der Typ AV und die Allgemeine ABE K329 bei allen beiden gleich ist, müsste rein theoretisch die Freigabe von Michelin für beide gelten. Er meinte abschließend nur noch das ich mich ja noch mal an den TÜV wenden könnte.
Aber mal ganz anders gesagt, wenn die Polizei einen anhält, dann schaut sie doch eh nur nach den Reifendimensionen. Also von daher ist es nicht ganz so problematisch
Außerdem habe ich ihn drauf angesprochen, dass in den Fahrzeugpapieren SV 650/SV 650S steht, da für die S bis Bj. 02 ja eine Freigabe vorhanden ist. Erst war er da ein bissel überfragt, der Gute. Da aus den Papieren also nicht hervor geht, welche Version der SV 650 vorliegt und auch der Typ AV und die Allgemeine ABE K329 bei allen beiden gleich ist, müsste rein theoretisch die Freigabe von Michelin für beide gelten. Er meinte abschließend nur noch das ich mich ja noch mal an den TÜV wenden könnte.

Aber mal ganz anders gesagt, wenn die Polizei einen anhält, dann schaut sie doch eh nur nach den Reifendimensionen. Also von daher ist es nicht ganz so problematisch
- Herr Bert
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SVrider:
Re: Kein MPR2 Freigabe für SV 650N?
Das Problem ist wenn man an einen Wachtmeister gerät, der gerne was finden möchte, aber noch nichts gefunden hat. Sollte derjenige dann auch noch Zeit im Überfluss haben, dann will er auch entweder die Eintragung im KFZ-Schein sehen oder aber eine andere Freigabe.brander6 hat geschrieben:..............Aber mal ganz anders gesagt, wenn die Polizei einen anhält, dann schaut sie doch eh nur nach den Reifendimensionen. Also von daher ist es nicht ganz so problematisch
Und wenn man dann nichts dergleichen hat, dann hat man schlechte Karten.
Oder im Falle eines Unfalles, der dann vielleicht doch nicht so klar abgelaufen ist, wie man selber denkt...............
Den Suppentopf möchte ich nicht auslöffeln

Zugegeben, das ist alles theoretisch, aber eben möglich.
Ich hab auch an verschiedenen Stellen nachgefragt um die Reifenbindung austragen zu lassen, aber da will auch keiner bei.
Selbst die Neufahrzeuge die keine Reifenbindung eingetragen haben, haben in den oben genannten Fällen den Schwarzen Peter. Wenn Reifen aufgezogen sind die nicht freigegeben sind(entweder vom Hersteller oder vom Reifenbäcker).
Alle Stellen (Verschiedene TÜV und Dekra Stellen) haben gesagt das im Zweifel nur die Reifen zählen die entweder Erstausrüster sind oder andere die in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind.
Keinesfalls ist es rechtlich so, das man ohne Reifenbindung, einfach alles aufziehen darf was schwarz und rund ist.
Wie gesagt, solange nichts passiert............aber wenn....................
Gruß Herr Bert
Re: Kein MPR2 Freigabe für SV 650N?
Kann es vielleicht auch einfach so sein, dass Michelin nur für eine der beiden Versionen die Freigabetests gemacht hat, da sie davon ausgehen, dass die beiden Typen ja eh zu 99 % gleich sind (Typ AV, ABE K 329 ...)Herr Bert hat geschrieben:Es gibt dort zwei Freigabe-Formulare, einmal für die SV 650/SV 650 S ,dort ist unter anderem nur der MPR aufgführt.
Einmal, nur SV 650 S ohne Hinweis auf die N, dort ist der MPR und der MPR2 aufgeführt.
Schließlich kosten die Tests die Reifenhersteller ja auch viel Zeit und Geld.
Nicht das ich hier falsch verstanden werde; eine richtige, eindeutige Freigabe wäre mir auch lieber
- Herr Bert
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SVrider:
Re: Kein MPR2 Freigabe für SV 650N?
Mir wurde gesagt, nur was drin steht gilt auch. Also SV 650 für die N und SV 650S für die S.brander6 hat geschrieben:
Kann es vielleicht auch einfach so sein, dass Michelin nur für eine der beiden Versionen die Freigabetests gemacht hat, da sie davon ausgehen, dass die beiden Typen ja eh zu 99 % gleich sind (Typ AV, ABE K 329 ...)
Schließlich kosten die Tests die Reifenhersteller ja auch viel Zeit und Geld.
Nicht das ich hier falsch verstanden werde; eine richtige, eindeutige Freigabe wäre mir auch lieber
Gruß Herr Bert