LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
Kindergarten Lärm , genau Kindergarten Harley Fahrer usw. . .
Ist doch jedem selbst überlassen , muss ja nicht jeder auf nen Sound a la BMW stehen.
Ich mein du suchst die doch auch keine frau aus die du nicht leiden kannst , wieso sollte dann mit nem Sound am moped rumgurken der dir selbst nicht passt ?
Ist doch jedem selbst überlassen , muss ja nicht jeder auf nen Sound a la BMW stehen.
Ich mein du suchst die doch auch keine frau aus die du nicht leiden kannst , wieso sollte dann mit nem Sound am moped rumgurken der dir selbst nicht passt ?
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
und nachmal was zu dem thema versicherungsschutz ohne eater....weil a freund von mir heut auch gefragt ob der dann weg is. hat schon geheißen das der auspuff den unfall nicht verursacht und der schutz deshalb bleibt, aber seid ihr euch da wirklich sicher? oder hat sich da schon einmal einer genau informiert darüber?
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
mir wurde von der rennleitung gesagt:
"zu lauter Auspuff mit oder ohne ABE egal, ist seit März 2008 keine Strafttat mehr sondern nur eine Ordnungswiedrigkeit und macht 25€ und ne Mängelkarte"
(das soll für Rheinland Pfalz gelten)
"zu lauter Auspuff mit oder ohne ABE egal, ist seit März 2008 keine Strafttat mehr sondern nur eine Ordnungswiedrigkeit und macht 25€ und ne Mängelkarte"
(das soll für Rheinland Pfalz gelten)
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
@ derPöbel....ich wohn in bayern, und so wie ich des ganze ez mitbekommen hab, sinds bei uns noch 3 punkte und 65€.
man, da habtses ihr ja richtig schön^^
man, da habtses ihr ja richtig schön^^
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
wie gesagt das wurde mir so von nem mopedschnittlauch gesagt.
aber hier nochwas interessantes:
diese Auskunft erteilte Dr. Markus Schäpe, juristische Zentrale - Verkehrsrecht des ADAC
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt.
Dieser Aspekt wäre gegebenenfalls bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
Selbst erhebliche technische Mängel, wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nichtfunktionierende Lichtanlagen berechtigen die Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 STVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 -2 Wochen) zu überprüfen ist.
aber hier nochwas interessantes:
diese Auskunft erteilte Dr. Markus Schäpe, juristische Zentrale - Verkehrsrecht des ADAC
Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt.
Dieser Aspekt wäre gegebenenfalls bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind.
Selbst erhebliche technische Mängel, wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nichtfunktionierende Lichtanlagen berechtigen die Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 STVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 -2 Wochen) zu überprüfen ist.
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
sehr interessant. hab gerade in nem anderen forum nachgeschaut der das gleiche sagt. desweiteren steht in dem eintrag, das PS (motorradzeitschrift) einen bericht darüber hat, den man im internet nachlesen kann und den such ich jetzt mal
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
wenn du was gefunden hast stells mal hier rein,
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
also ich hab wieder nix besonderes gefunden. allerdings hab ich in nem gsx-r forum auch etwas zu dem thema gefunden. und da heißts auch entweder 3 punkte und 50-65€ bußgeld oder nur die 25€ verwarunungsgeld. anscheinend liegt das wirklich an der laune der polizisten, weils ein richtiges gesetz dafür nicht gibt. ich kann euch mal einen link reinstellen, dann könnts selber nachlesen. ein paar interessante beiträge sind schon dabei http://www.gsxr-freaks.info/vb/forum/sh ... 96&t=11585
am besten ich frag mal im landratsamt oder ähnliches nach. oder tüv, der könnte vielleicht auch bissl mehr wissen, das hier endlich mal klarheit geschaffen wird
am besten ich frag mal im landratsamt oder ähnliches nach. oder tüv, der könnte vielleicht auch bissl mehr wissen, das hier endlich mal klarheit geschaffen wird

Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
das thema wurde doch schon zu genüge diskutiert.
wenn der auspuff zu laut ist und es sich nicht um vorsatz handelt(db-eater eingesetzt, dämmwolle nicht vorsätzlich entfernt usw.), ist es ein mangel am kfz und man erhält eine mängelkarte + 25€ bußgeld.
Baut man den eater aus und fährt ihn sogar noch im staufach spazieren, dann ist das vorsatz un man erhält 3pkt+75€ bußgeld+ 20€ bearbeitungsgebür.
in beschlag dürfen sie den auspuff meines wissens jedoch nicht mehr nehmen, sie können dir aber die weiterfahrt untersagen.
das ist der stand meines wissens nach dem neuen gesetz, falls etwas falsch ist dürft ihr mich gerne verbessern.
mfg
wenn der auspuff zu laut ist und es sich nicht um vorsatz handelt(db-eater eingesetzt, dämmwolle nicht vorsätzlich entfernt usw.), ist es ein mangel am kfz und man erhält eine mängelkarte + 25€ bußgeld.
Baut man den eater aus und fährt ihn sogar noch im staufach spazieren, dann ist das vorsatz un man erhält 3pkt+75€ bußgeld+ 20€ bearbeitungsgebür.
in beschlag dürfen sie den auspuff meines wissens jedoch nicht mehr nehmen, sie können dir aber die weiterfahrt untersagen.
das ist der stand meines wissens nach dem neuen gesetz, falls etwas falsch ist dürft ihr mich gerne verbessern.
mfg
God created a few perfect and fast motorcycles, the rest he created with four cylinders
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
das sag ich ja auch nicht, aber wenn man einmal den sound ohne eater gehört hat (im fahrbetrieb) will man glaub ich nichts anderes mehr (ich zumindest...)LazyJoe hat geschrieben:Das gönn ich mir vielleicht mal. Aber ich glaube kaum, dass ich den Lärm die ganze Zeit brauche.Mighty Manu hat geschrieben:na, dann "musst" du mal ohne fahren und den sound beim beschleunigen (also nicht nur im leerlauf) hören, dann wirst du sicher anders darüber denken![]()
Lauter ist nicht gleich geiler.
glaube ich fahre solange bis ich das 1. mal erwischt werde...

Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
also ich habe heute mal beim TÜV angerufen und der sagte folgendes:
es gibt keine gesetzliche richtlinie dafür, das dies genau regelt.
im normalfall, also wenns dich ohne eater erwischen bekommt man meistens 3 punke und 75€ bußgeld. sie dürfen das motorrad sogar stilllegen das dann richtig kohle kostet, passiert jedoch eher selten...aber sie dürfens. man kann allerdings auch nette polizisten erwischen, bei denen du dann nur 25€ zahlen musst bzw. 25€ + mängelbrief.
falls man einen unfall hat, kann dies sogar folgen bei der versicherung haben, da das motorrad nicht den straßenverkehrsordung entspricht und somit keine betriebserlaubnis hat.
ob dies alles nun wirklich gesetz ist, kann ich nicht zu 100% sagen, jedoch klingte der mann am telefon, also ob er sich richtig gut damit auskennt
bin ja mal gespannt, wanns da ein richtiges gesetz dafür gibt.
es gibt keine gesetzliche richtlinie dafür, das dies genau regelt.
im normalfall, also wenns dich ohne eater erwischen bekommt man meistens 3 punke und 75€ bußgeld. sie dürfen das motorrad sogar stilllegen das dann richtig kohle kostet, passiert jedoch eher selten...aber sie dürfens. man kann allerdings auch nette polizisten erwischen, bei denen du dann nur 25€ zahlen musst bzw. 25€ + mängelbrief.
falls man einen unfall hat, kann dies sogar folgen bei der versicherung haben, da das motorrad nicht den straßenverkehrsordung entspricht und somit keine betriebserlaubnis hat.
ob dies alles nun wirklich gesetz ist, kann ich nicht zu 100% sagen, jedoch klingte der mann am telefon, also ob er sich richtig gut damit auskennt
bin ja mal gespannt, wanns da ein richtiges gesetz dafür gibt.
Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
ich Fahre ohne Eater hab den aber immer dabei. Bin heute in meinem Dorf rum gefahren und im dritten mit 50km/h an zwei Kinder (9 Jahre alt oder so) vorbei gefahren. Und das eine kind hat sich die Ohren zu gehalten
! War cool hab dann auch gewunken. Sozial wie ich halt bin 


Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
war heut aufm McDo parkplatz und neben mir hat n Grün-Weißer-partybus angehalten und alle sind ausgestiegen....ich habs möppi angeschmissen und bin los, da hat sich keiner von den Grünen umgedreht...also was solls 

Re: LEO, fahrt ihr mit/ohne Eater ?
d.h. du bist zu leiseNos2a2 hat geschrieben:war heut aufm McDo parkplatz und neben mir hat n Grün-Weißer-partybus angehalten und alle sind ausgestiegen....ich habs möppi angeschmissen und bin los, da hat sich keiner von den Grünen umgedreht...also was solls

† R.I.P †
Nicht gestorben - nur vorangegangen.
Hinweis für Allergiker: Mein Beträge können Spuren von Nüssen und Ironie enthalten