Mischbereifung erlaubt???


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
eh6


Mischbereifung erlaubt???

#1

Beitrag von eh6 » 25.02.2009 19:58

servus zusammen....
mal ne frage zu ner mischbereifung an meiner K3.....hab im moment pipo drauf.....und da der hintere runter is muss ich mir neue bestellen.
hab mir jetzt überlegt die neuen pilot road 2 zu montieren da die ja in der mitte ne härtere mischung haben sollen und die sich nich so schnell abfahren.
kann ich also vorne den pipo drauf lassen und hinten den anderen montieren??? geht das, oder gibts da stress?

danke in voraus :)

Thomas1988


Re: Mischbereifung erlaubt???

#2

Beitrag von Thomas1988 » 25.02.2009 20:25

guggst du reifenfreigabe. Dort sind alle erlaubten mischbereifungen drinnen wenn ich nicht irre ;)

wenns dort nicht drin steht gehts nicht. So was ich hald weiß :P andere können dir sicher noch mehr sagen ;)

giant


Re: Mischbereifung erlaubt???

#3

Beitrag von giant » 25.02.2009 22:23

Ich hab jetzt mal auf der Michelin Homepage geschaut bei den Freigaben und wenn ich mich nicht verguckt habe (oder die da wieder was Falsches stehen haben) ist es von denen aus nicht erlaubt.

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#4

Beitrag von Laurent » 25.02.2009 22:31

Auf meiner K7 ist keine Reifenfabrikatbindung mehr vorhanden und ich fahre genau diese Kombi MPP vorn und MPR2 hinten. Bin damit sehr zufrieden.

Wie schon geschrieben wurde ist es aber auf allen Baujahren vor K7 nicht zulässig... :(
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#5

Beitrag von tesechs » 26.02.2009 9:37

anscheinend auf allen Kanten-Baujahren vor K7,die Knubbel (die S zumindest) darf Power,Power 2CT,Road und Road2 mischen

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#6

Beitrag von Laurent » 26.02.2009 9:42

tesechs hat geschrieben:anscheinend auf allen Kanten-Baujahren vor K7,die Knubbel (die S zumindest) darf Power,Power 2CT,Road und Road2 mischen
Kreuz und quer oder nur die Road untereinander und die Power untereinander? :?
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#7

Beitrag von tesechs » 26.02.2009 9:55

Hmm,da bringst du mich jetzt ins Grübeln
Hab zuerst gedacht,man kann da kreuz und quer mischen,aber so stehts da
Michelin.jpg
Michelin.jpg (125.82 KiB) 1123 mal betrachtet
Also kann man wohl doch nur jeweils die verschiedenen Power und die Roads mischen

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#8

Beitrag von nille » 26.02.2009 11:02

Laurent hat geschrieben:Auf meiner K7 ist keine Reifenfabrikatbindung mehr vorhanden und ich fahre genau diese Kombi MPP vorn und MPR2 hinten. Bin damit sehr zufrieden.

Wie schon geschrieben wurde ist es aber auf allen Baujahren vor K7 nicht zulässig... :(
Das ist auch auf Deiner nicht zulässig!
Zugelassen ist, was in der Freigabe steht, nicht mehr und nicht weniger.

Die Reifenfabrikatbindung hat mit Mischbereifung nichts zu tun...
Gruß Nils

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#9

Beitrag von Laurent » 26.02.2009 11:26

nille hat geschrieben:Das ist auch auf Deiner nicht zulässig!
Zugelassen ist, was in der Freigabe steht, nicht mehr und nicht weniger.

Die Reifenfabrikatbindung hat mit Mischbereifung nichts zu tun...
Ich habe extra vorher beim TÜV gefragt und der hat sich noch per Computer und Nachfrage bei zwei Kollegen ne weitere Meinung eingeholt. Dann meite er ich könne ALLES fahren, wenn es vorn und hinten vom gleichen Hersteller ist.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#10

Beitrag von nille » 26.02.2009 12:23

Ja, so ist der TÜV, keine Ahnung :evil:

Ließ mal was hier steht:
Was ist eine Mischbereifung, und ist sie bei meinem Motorrad zugelassen?

Michelin bietet für viele Motorräder die technische Möglichkeit der Mischbereifung. Dadurch haben Sie den Vorteil, frühzeitig auf die neuesten Michelin Motorrad-Profile umrüsten zu können, selbst wenn einer der beiden Reifen noch weiterhin eingesetzt werden kann.

Um Ihre Sicherheit und die einwandfreie Funktionalität des Motorrades zu gewährleisten, überprüfen unsere Testfahrer auf einer Vielzahl von Motorrädern jede mögliche Mischbereifung anhand der durch die Fahrzeug- und Reifenhersteller vorgegebenen Homologationskriterien.

Die freigegebenen Mischbereifungen und die dazugehörigen Unbedenklichkeitsbescheinigungen finden Sie im Reifenkompass


http://www.michelin-motorrad.de/reifenkompass


oder können Sie beim Michelin Kundenservice, Tel. +49 (0)721 530-3349, erfragen
Du darfst definitiv nur mischen, was in der Freigabe steht!
Deine jetzige Kombination ist NICHT zulässig!
Gruß Nils

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#11

Beitrag von heikchen007 » 26.02.2009 12:27

nille hat geschrieben: Du darfst definitiv nur mischen, was in der Freigabe steht!
Deine jetzige Kombination ist NICHT zulässig!
FALSCH.

Da er keine Reifenfabrikatsbindung mehr hat, kann er im Rahmen der vorgeschriebenen Reifendimensionen ALLES fahren, auch Mischbereifung ! Er muss sich nur noch an die Reifendimensionen (also 120er / 160er) halten.

Auszug aus der Suzuki-Homepage http://www.suzuki.de :
Wichtige Hinweise zur Bereifung von SUZUKI Krafträdern

1. Hinweise zur Bereifungswahl

Wegfall der Reifenfabrikatsbindung für neue Modelle:

Neue Modelle sind keiner Reifenfabrikatsbindung unterworfen. Die SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH erstellt seit Mai 2007 für alle Modelle keine neuen eigenen Reifenfreigaben. Die aktuellen Reifenbescheinigungen auf http://www.suzuki.de sind weiterhin gültig und geben Auskunft, für welche Modelle noch Reifenfabrikatsbindungen bestehen. Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist bei Modellen ohne Reifenfabrikatsbindung in den Fz-Papieren grundsätzlich die Verwendung aller Bereifungen erlaubt, die den Reifenbezeichnungen gemäß Fahrzeugpapieren entsprechen.
Ich lehne es ab, eine Schlacht des Geistes mit einem unbewaffneten Gegner zu führen

Schwester vom Oberkaputnik & Tantchen der Nichte

Mutti vom Schilfgras

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#12

Beitrag von Dieter » 26.02.2009 12:34

Bei der Knubbel darf in angegebenen "Mengen" gemischt werden:

http://www.michelin.de/de/PDFServlet?id=297

Der Pilot Power mit dem Pilot Sport

steffen1660


Re: Mischbereifung erlaubt???

#13

Beitrag von steffen1660 » 26.02.2009 12:40

mal dumm gefragt ,was bringt es mir einen reifen zu mischen ?? :oops:

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Re: Mischbereifung erlaubt???

#14

Beitrag von Dieter » 26.02.2009 12:44

steffen1660 hat geschrieben:mal dumm gefragt ,was bringt es mir einen reifen zu mischen ?? :oops:
Wenn der hintere schon abgefahren ist und der vordere noch gut ist und man ein anders Reifenmodell fahren will kann es vorkommen das man vorne und hinten "mischt"

littleBigBike


Re: Mischbereifung erlaubt???

#15

Beitrag von littleBigBike » 26.02.2009 13:21

Bei mir steht auch ein Wechsel des HR an, habe Pipos drau und möchte auch den MPR2 hinten drauf ziehen.
Die Freigabe von Michelin (siehe Anhang), lässt irgendwie schon Platz zur Interpretation offen. Da steht ja nicht, dass die Reifen, die in der gleichen Zeile stehen die jeweils einzige Kombination abgeben, oder?

Bei mir im Fahrzeugschien steht: "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"
Was heißt das für mich?
Wo kann ich denn meine Betriebserlaubnis einsehen? Welche Betriebserlaubnis ist da gemeint, die von meiner SV, oder die der Reifen?? Wo kann ich die von der SV einsehen, auf der Suzuki-Homepage? :????:
Dateianhänge
Pilot Road 2 Freigabe.pdf
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