Hallo,
Dieter hat geschrieben:...selberbauen darf man, einer der wenigen deutschen Gummiparagraphen besagt das Gepäckträger obwohl sie fest am Fahrzeug verschraubt sind zum Gepäck gehören. Und für das ist man Selber verantwortlich. Also wenn du dir was baust was hält ists auf jeden Fall legal!
Träger sind TüV-Gutachten und eEintragungsfrei, viele haben ein TÜV-GS Zeichen, das hat aber nix mit der Zulassung zu tun...
Es gibt unzählige Träger (SR500 z.B.) wo der Haltegriff entfällt wenn man nen Gepäckträger dranbaut. Der Text deiner Zulassung bezieht sich auf das originale Fahrzeug... Wahrscheinlich hast du auch keinen D220 mehr drauf, oder?
Da steht ja nur Haltegriff, wenn du den selber aus Rohr gebogen hast und dann auch noch zufällig Koffer dranpassen was solls
Ich hab jetzt selbstgebaute Träger seit 1996 und bin damit zum TüV etc. gefahren... Alles kein Thema.