Welche Strafe?
Welche Strafe?
Hallo,
also, ich hab bei meiner Kante die 2 Standlichter zu Blinkern umfunktioniert (Bilder werde ich nachreichen). Habe einfach in den Sockel normale orangene Standlichtbirnen eingesetzt, das verkabelt und funktioniert auch bestens... Nur bin ich nicht ganz glücklich, schon bei Sonnenschein sieht man das Blinken kaum mehr, die kleinen Standlichtbirnen bringen einfach nicht genug Leistung. Dazu kommt noch dass die Lampe nicht direkt nach vorne leuchtet, sondern eher zur Seite. Also hatte ich mir gedacht, das beste wäre sowas hier:
http://cgi.ebay.de/4fach-LED-Standlicht ... ms=65%3A12|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|293%3A1|294%3A50
Die LEDs werden stärker leuchten und zudem leuchten die direkt nach vorne. Haben jedoch kein E-Zeichen und sehen vor allem nicht besonders legal aus. Jetzt ist meine Frage welche Strafe würde ich bekommen wenn einem Polizisten bei einer Kontrolle das auffallen würde? Ich habe vorne auchnoch einen Satz Blinker, der eine E-Nummer besitzt, nur sieht man die direkt von vorne kaum, deshalb wollte ich noch ganz vorne eben diese "Standlichtblinker".
also, ich hab bei meiner Kante die 2 Standlichter zu Blinkern umfunktioniert (Bilder werde ich nachreichen). Habe einfach in den Sockel normale orangene Standlichtbirnen eingesetzt, das verkabelt und funktioniert auch bestens... Nur bin ich nicht ganz glücklich, schon bei Sonnenschein sieht man das Blinken kaum mehr, die kleinen Standlichtbirnen bringen einfach nicht genug Leistung. Dazu kommt noch dass die Lampe nicht direkt nach vorne leuchtet, sondern eher zur Seite. Also hatte ich mir gedacht, das beste wäre sowas hier:
http://cgi.ebay.de/4fach-LED-Standlicht ... ms=65%3A12|66%3A2|39%3A1|72%3A1229|293%3A1|294%3A50
Die LEDs werden stärker leuchten und zudem leuchten die direkt nach vorne. Haben jedoch kein E-Zeichen und sehen vor allem nicht besonders legal aus. Jetzt ist meine Frage welche Strafe würde ich bekommen wenn einem Polizisten bei einer Kontrolle das auffallen würde? Ich habe vorne auchnoch einen Satz Blinker, der eine E-Nummer besitzt, nur sieht man die direkt von vorne kaum, deshalb wollte ich noch ganz vorne eben diese "Standlichtblinker".
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Mario K
Re: Welche Strafe?
Moin
ich mir bei der Antwort net unbedingt sicher, aber
Über das Thema hab ich auf der SVig website mal gelesen, daß das jemand vorhatte. Und da war schon allein der Abstand der "Blinker" zu den normalen Scheinwerferbirnen zu gering, als das es legal eingetragen werden würde...leider gibts die Seiten ja nicht mehr, sonst würd ich dir nen Link schicken.
Und hast du da jetzt überhaupt Standlicht?
Gruß Mario
ich mir bei der Antwort net unbedingt sicher, aber
Über das Thema hab ich auf der SVig website mal gelesen, daß das jemand vorhatte. Und da war schon allein der Abstand der "Blinker" zu den normalen Scheinwerferbirnen zu gering, als das es legal eingetragen werden würde...leider gibts die Seiten ja nicht mehr, sonst würd ich dir nen Link schicken.
Und hast du da jetzt überhaupt Standlicht?
Gruß Mario
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BBJN6
Re: Welche Strafe?
Fahr einfach mal bei dem Polizeirevier deines Vertrauens vor und bitte um kurze Begutachtung. Die geben dir den Tarif dann schriftlich! *pacman16 hat geschrieben:... sehen vor allem nicht besonders legal aus. Jetzt ist meine Frage welche Strafe würde ich bekommen wenn einem Polizisten bei einer Kontrolle das auffallen würde?
*dieser Beitrag soll sinnlose Diskussionen über nicht vorhandenes Standlicht, unerlaubte Leuchtmittel, erlöschen der Betriebserlaubnis usw. verhindern, bzw. wenigstens abkürzen.
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Tomato
Re: Welche Strafe?
Hast du das Standlicht einfach an die Blinkerkabel angeklemmt oder wie hast du die zum blinken bekommen?
Re: Welche Strafe?
Ja, ich hab die Standlichter einfach paralell zu den vorderen Blinkern angeschlossen.
Ob das ganze jetzt 100% legal ist, ist mir relativ egal, zum TÜV will ich damit nicht (wobei ich jemanden kenne, der mit dem selben Umbau die HU bestanden hat). Standlicht hab ich jetzt keins mehr, braucht aber doch kein Mensch, sobald die Zündung an ist leuchtet doch sowieso das Abblendlicht.
Mir gehts eigentlich eher darum, welche Strafe auf mich zukommt falls bei einer Kontrolle auffällt, dass ich nicht zugelassene Blinkerbirnen drin hab.
Ob das ganze jetzt 100% legal ist, ist mir relativ egal, zum TÜV will ich damit nicht (wobei ich jemanden kenne, der mit dem selben Umbau die HU bestanden hat). Standlicht hab ich jetzt keins mehr, braucht aber doch kein Mensch, sobald die Zündung an ist leuchtet doch sowieso das Abblendlicht.
Mir gehts eigentlich eher darum, welche Strafe auf mich zukommt falls bei einer Kontrolle auffällt, dass ich nicht zugelassene Blinkerbirnen drin hab.
Re: Welche Strafe?
Darum gehts ja beim Standlicht auch nicht wirklich!pacman16 hat geschrieben:Standlicht hab ich jetzt keins mehr, braucht aber doch kein Mensch, sobald die Zündung an ist leuchtet doch sowieso das Abblendlicht.
Dass es keine Rolle spielt, sobald die Zündung an ist, liegt nahe.
Da macht das Abblendlicht etwas mehr Helligkeit als die Standlichtlampe...
Eher ist sicher die Parklichtfunktion interessant. oder?
Kommt ja auch der eigentlichen Bedeutung des Wortes Standlicht näher!
Gruß
Rosti
===========================
Spontanität will gut geplant sein!
Rosti
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Spontanität will gut geplant sein!
Re: Welche Strafe?
Rosti hat geschrieben:Darum gehts ja beim Standlicht auch nicht wirklich!pacman16 hat geschrieben:Standlicht hab ich jetzt keins mehr, braucht aber doch kein Mensch, sobald die Zündung an ist leuchtet doch sowieso das Abblendlicht.
Dass es keine Rolle spielt, sobald die Zündung an ist, liegt nahe.
Da macht das Abblendlicht etwas mehr Helligkeit als die Standlichtlampe...
Eher ist sicher die Parklichtfunktion interessant. oder?
Kommt ja auch der eigentlichen Bedeutung des Wortes Standlicht näher!
Gut und schön, aber auch das Parklicht ist in meinen Augen sinnlos, bzw. brauche ich es nicht.
Darum solls hier aber eigentlich garnicht gehen, dass das Standlicht wegfällt war mir vorher klar...
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Raider
Re: Welche Strafe?
Ob und wie oft man das braucht ist egal. Ein Standlicht ist vorgeschrieben und damit ist eigentlich schon alles gesagt. Das Standlicht ist Teil der Betriebserlaubnis, den ohne, würde das Motorrad gar keine bekommen. Demnach erlischt die Betriebserlaubnis, wenn das Standlicht absichtlich entfernt oder unbrauchbar gemacht wird.
Und die Strafe sollte eigentlich deine geringste Sorge sein. Denn bei einem Unfall kann es durchaus sein, dass sich deine Versicherung dann querstellt. Und solltest du dann auch noch schuld sein, hast du wirklich den Jackpot geknackt. Dabei ist es egal, ob das umgebaute Standlicht einen Einfluss auf den Unfall hatte. Versicherungen müssen schließlich auch sparen und da kommt denen sowas gerade recht.
Ich würde mir das an deiner Stelle also nochmal überlegen.
Und die Strafe sollte eigentlich deine geringste Sorge sein. Denn bei einem Unfall kann es durchaus sein, dass sich deine Versicherung dann querstellt. Und solltest du dann auch noch schuld sein, hast du wirklich den Jackpot geknackt. Dabei ist es egal, ob das umgebaute Standlicht einen Einfluss auf den Unfall hatte. Versicherungen müssen schließlich auch sparen und da kommt denen sowas gerade recht.
Ich würde mir das an deiner Stelle also nochmal überlegen.
Re: Welche Strafe?
Au man, ich glaube ich bekomme hier keine Antwort mehr die mir wirklich weiterhilft...
@Raider: Das Theoretische hast du ja schon ganz gut drauf, von der Praxis fehlt dir allerdings noch die Ahnung
@Raider: Das Theoretische hast du ja schon ganz gut drauf, von der Praxis fehlt dir allerdings noch die Ahnung
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SVrider:
Re: Welche Strafe?
Solange sie dir nicht vorwerfen den Verkehr damit zu gefährden sollte das mit 25 EUR erledigt sein. Aber festnageln will ich mich darauf nicht lassen. Ruf doch mal beim ADAC oder der Bußgeldstelle der Polizei an, die sollten dir das ganz genau sagen können.
"wenn die guten Träume verwelkt sind, werden bald die bösen Zauberer die Welt beherrschen" Traumzauberbaum - Reinhard Lakomy
VauZweiRad Blog: http://vauzweirad.de/
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Raider
Re: Welche Strafe?
Wenn du meinst....pacman16 hat geschrieben:@Raider: Das Theoretische hast du ja schon ganz gut drauf, von der Praxis fehlt dir allerdings noch die Ahnung
Re: Welche Strafe?
Raider hat geschrieben:Ob und wie oft man das braucht ist egal. Ein Standlicht ist vorgeschrieben und damit ist eigentlich schon alles gesagt. Das Standlicht ist Teil der Betriebserlaubnis, den ohne, würde das Motorrad gar keine bekommen. Demnach erlischt die Betriebserlaubnis, wenn das Standlicht absichtlich entfernt oder unbrauchbar gemacht wird.
Und die Strafe sollte eigentlich deine geringste Sorge sein.
steht wo ?
† R.I.P †
Nicht gestorben - nur vorangegangen.
Hinweis für Allergiker: Mein Beträge können Spuren von Nüssen und Ironie enthalten
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- SV-Rider
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SVrider:
Re: Welche Strafe?
Laut EG ist es vorgeschrieben.
Die StVZO schreibt ein Standlicht für Motorräder nicht vor, zugelassen wäre es allerdings.
Blinker müssen einen Bestimmten Abstand vom Scheinwerfer haben und in einem bestimmten Winkel Licht abstrahlen.
Siehe http://www.svrider.de/index.php?artikel ... wledgebase.
Sollte das nicht der Fall sein erlischt die Betriebserlaubnis was 3 Punkte und 50 Euro kostet.
Die StVZO schreibt ein Standlicht für Motorräder nicht vor, zugelassen wäre es allerdings.
Blinker müssen einen Bestimmten Abstand vom Scheinwerfer haben und in einem bestimmten Winkel Licht abstrahlen.
Siehe http://www.svrider.de/index.php?artikel ... wledgebase.
Sollte das nicht der Fall sein erlischt die Betriebserlaubnis was 3 Punkte und 50 Euro kostet.
Jeder hat das Recht auf seine eigene Meinung, aber er hat keinen Anspruch darauf, dass andere sie teilen.
Re: Welche Strafe?
Dass das ganze zu so einer Diskusion führt hätte ich nicht erwartet, aber okay.
Also hier zu allererst mal ein Bild:

Habe mich mal durch den Text, den du verlinkt hast, durchgearbeitet
Es steht eben auchnoch drin, dass je heller der Blinker (ich denke dabei an das Standlicht) desto näher darf er am Scheinwerfer sein. Um das zu erreichen wollte ich ja die LED Birnen einsetzen (Siehe 1. Post).
Also hier zu allererst mal ein Bild:

Habe mich mal durch den Text, den du verlinkt hast, durchgearbeitet
Demnach ist das, was ich da gemacht habe, abgesehen von dem fehlenden Standlicht doch recht legal.Was der TÜV zum Blinkerumbau meint.
Da die SV (und SVS) nach EG-Richtlienien zugelassen ist, ist diese auch für die Beleuchtung zutreffend.
Ich wahr mal beim TÜV (vor meinem Blinkerumbau) und habe einen wirklich netten, kompetenten und hilfsbereiten Ing. angetroffen, der mir zum Thema EG-ABE und Blinker folgendes erklärte (und es auch noch in der EG-ABE-Bibel zeigen konnte!!).
Hinten: Die Blinker sollten wieter auseinander sein als das Nummernschild breit ist.
Vorne: Hier ist der Abstand zum Scheinwerfer entscheident, dieser ist abhängig von der Leuchtstärke* des Blinkers, je mehr Leuchtstärke er besitzt, desto näher darf der Blinker an der Scheinwerfer ran (da gibts eine Tabelle in der EG-ABE, ist aber für der SVS uninterresant).
Unabhängig vom erlaubten Mindestabstand müssen folgende Bedingungen noch erfüllt werden:
Der Blinker muss noch aus einem Winkel von 80° aus der Fahrzeug-Längsachse zu sehen sein, auf der Seite wo er angebracht ist, und aus einem Winkel von 20° aus der Fahrzeug-Längsachse zur gegenüberliegenden Seite.
Das mit den 20° zur gegenüberliegenden Seite, ist auch der Grund, wesshalb die orginalen Blinker so weit von der Verkleidung an der SVS entfernt angebracht sind. In den deutschen Zulassungsbestimmungen gibts das mit den Winkeln nicht, da sind nur die Abständer der Blinker zueinander relevant, diese sind aber (zumindestens hinten) um einiges grösser als in den EG-Bestimmungen. Eine Vermischung von EG und deutschen Bestimmungen ist nicht möglich (entweder EG oder deutsch für das ganze Moped).
*Die Leuchtstärke (nicht Lichtstärke) wird in Candela gemessen und ist abängig von der Lichtstärke der Birne, dem Reflecktor und dem verwendeten Blinkerglas. Eine Messung kann man beim Lichttechnischen-Institut durchführen lassen, ist aber nicht billig (ca. 500€).
Die Tabelle mit den Abständen der Blinker zum Scheinwerfer habe ich nicht abgeschrieben, weil sie erstens für die SVS wegen den 20° uninteressant ist und zweitens weil ich die Leuchtstärke der HG-Halogen-Miniblinker (die ich bei mir angebaut habe) nicht in Erfahrung bringen konnte und eine Messung zu teuer kommt.
Es steht eben auchnoch drin, dass je heller der Blinker (ich denke dabei an das Standlicht) desto näher darf er am Scheinwerfer sein. Um das zu erreichen wollte ich ja die LED Birnen einsetzen (Siehe 1. Post).
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Tomato
Re: Welche Strafe?
Sieht sehr gut aus, so ähnlich könnte ich mir das bei meiner auch vorstellen.
Bin mal gespannt ob du was zur Strafe rausfindest.
Bin mal gespannt ob du was zur Strafe rausfindest.