Kennst du den Film "Hard Rain"?WilheLM TL hat geschrieben:Sooo schlecht ist das Wetter ja heute auch wieder nicht
Auto über Standstreifen überholt
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mattis
Re: Auto über Standstreifen überholt
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Sven_SV650
Re: Auto über Standstreifen überholt
weis net was du von mir willst, aber nur zu info, die z1000 fahr ich schon länger nichtmehr.WilheLM TL hat geschrieben:@Sven_SV650: wie lange fährt man z1000 bis man solche … Bemerkungen… macht?
@Sanzo1: beim Einfahren überholt der Einfahrende nicht, er fährt vorbei. Jeder LKW-Fahrer würde bei freier Bahn kurz auf die linke Seite wechseln um einem schnellen Einfahrenden Platz zu machen. Ist legal, war nur in der DDR verboten. Überholen und vorbeifahren sind 2 Paar Schuhe.In der Situation kurz am Ende des Beschleunigungsstreifens über den Standstreifen zu fahren wird toleriert.
Wenn der andere auf derselben Strasse wie du und ebenfalls auf die Schnellstrasse einfuhr wird das etwas komplizierter. Wenn du schon auf der „nicht-schnellstrasse” auf dem dortigen Standstreifen rechts an ihm vorbei bist und ihn somit überholt hast - würde ich sagen: extreme Gefährdung anderer, denk mal drüber nach was du für'n Scheiss baust! was aber andere nicht berechtigt, den Sherif zu geben. Denn das eine ist eine Bussgeldsache, das andere eine Straftat (Nötigung/Verkehrsgefährdung durch unnötiges Bremsen).nein es war kein Grund ersichtlich so langsam auf die Schnellstraße zu fahren.
Lass ihn dich anzeigen (versuchen!), er holt sich beim Schnittlauch eine ganz dicke Backe!
Re: Auto über Standstreifen überholt
Überholen und Ausbremsen fällt unter den Punkt Nötigung und ist ebenfalls anzeigewürdig.
Dafür hast Du ja Zeugen und kommst wahrscheinlich viel eher durch, weil sein Verhalten gefährdend war und Deines eher nicht.
Dafür hast Du ja Zeugen und kommst wahrscheinlich viel eher durch, weil sein Verhalten gefährdend war und Deines eher nicht.
Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
Verfolgung V-Max
Stecknuss Schwingenachse, Motorhalterung und Galbelholm-Werkzeug zu verleihen - Anfragen per PN
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Bluebird
Re: Auto über Standstreifen überholt
er meint dein selten blödes Gerede:Sven_SV650 hat geschrieben:
weis net was du von mir willst, aber nur zu info, die z1000 fahr ich schon länger nichtmehr.
Und Z1000 steht noch an der Seite dranSven_SV650 hat geschrieben:ja also, wenn der typ dann noch alleine war, wovon ich einfach mal ausgehe, brauchst du dir absolut keine sorgen machen.
aussage gegen aussage und fertig.
wenn einer auf der landstrasse mit 50 oder 60 fahren würd, würd ich ihn solang behupen und lichthupe geben dass er blind wird.
kann doch net sein ey.
- twindance
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SVrider:
Re: Auto über Standstreifen überholt
A) Abwarten, ob überhaupt etwas kommt, meistens ist es dem Bürger dann doch zu umständlich, den Weg zum Revier zu gehen
B) Deine Angabe, es sei zu gefährlich gewesen, hinter dem langsamen PKw herzuzuckeln, wird Dir nichts helfen. Überholen über den Standstreifen ist Bußgeldwürdig, Punkt.
C) Wo um aller Welt ist die Auffahrt zu einer Schnellstraße für 120km/h zugelassen? In diesem Punkt lass ich mich allerdings gern belehren.
Ansonsten, Du hast einen Fehler gemacht, wenn es dumm kommt, dann wirst Du Post bekommen. Ob Dir Deine Kumpels dann helfen, wag ich zu bezweifeln. Heutzutage hat doch nahezu jeder Dackel ein Kamerahandy dabei.
B) Deine Angabe, es sei zu gefährlich gewesen, hinter dem langsamen PKw herzuzuckeln, wird Dir nichts helfen. Überholen über den Standstreifen ist Bußgeldwürdig, Punkt.
C) Wo um aller Welt ist die Auffahrt zu einer Schnellstraße für 120km/h zugelassen? In diesem Punkt lass ich mich allerdings gern belehren.
Ansonsten, Du hast einen Fehler gemacht, wenn es dumm kommt, dann wirst Du Post bekommen. Ob Dir Deine Kumpels dann helfen, wag ich zu bezweifeln. Heutzutage hat doch nahezu jeder Dackel ein Kamerahandy dabei.
Kampfspuren schänden nicht!
Das Leben ist eines der Härtesten und endet grundsätzlich mit dem Tod.
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen, ich habe bereits eine Meinung!
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Martin650
Re: Auto über Standstreifen überholt
Eine Schnellstrasse mit 2 Spuren in jeder Richtung und Mittelstreifen darf mit maximal 130 Km/h befahren werden.
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Onkel Tom
Re: Auto über Standstreifen überholt
Ich seh hier kein Problem. Auf dem Beschleunigungsstreifen darf schneller als auf der Normalspur gefahren werden, bis der Einfädelvorgang abgeschlossen ist. Es handelt sich hier NICHT um einen Überholvorgang. Wenn ich mich recht erinnere stand sogar in den Fahrschulunterlagen, dass auch noch auf dem Standstreifen etwas weiter gefahren werden darf, sollte der Beschleunigungsstreifen nicht ausreihen.
- Drifter76
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SVrider:
Re: Auto über Standstreifen überholt
Wenn dort ein Schild steht, auf dem die Höchstgeschwindigkeit aufgehoben wird, darf dort sogar mit Richtgeschwindigkeit gefahren werden, also auch mehr bei Bedarf...
R.I.P. Patrick
*05.09.1987 +22.09.2010
R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012
*05.09.1987 +22.09.2010
R.I.P. Stephan
*26.02.1988 +20.03.2012
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r4tZ
Re: Auto über Standstreifen überholt
Man ihr Schleicher
auf soner Straße ist vollgas angesagt (wenn nicht anders beschildert):
§3 Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
-für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Scheint aber irgendwie nicht sehr bekannt zu sein...
Wenn ich da nochmal jemand mit "Richtgeschwindigkeit" fahren seh
...
§3 Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
-für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Scheint aber irgendwie nicht sehr bekannt zu sein...
Wenn ich da nochmal jemand mit "Richtgeschwindigkeit" fahren seh
Re: Auto über Standstreifen überholt
Warum wissen so viele nicht, dass eine Straße mit mind. 2 Spuren in jede Richtung, die dann meistens auch baulich getrennt sind, KEINE GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNG hat?r4tZ hat geschrieben:Man ihr Schleicherauf soner Straße ist vollgas angesagt (wenn nicht anders beschildert):
§3 Geschwindigkeit
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
-für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t ... 100km/h.
Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.
Scheint aber irgendwie nicht sehr bekannt zu sein...
God, grant me the serenity to accept the things I cannot change,
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.
Reinhold Niebuhr
Courage to change the things I can,
And wisdom to know the difference.
Reinhold Niebuhr
Re: Auto über Standstreifen überholt
Weil die meisten sowieso durch Beschilderung auf 100 begrenzt werden 
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Beso-7
Re: Auto über Standstreifen überholt
Sei froh ! du hast sogar gespart, falls sie dich kriegen sollten.
Seit der neuen Dränglervorschrift: Drängeln: 250 EUR + 4 Punkte + 3 Monate
Fahrverbot!
sollte man lieber gleich rechts überholen: Rechts überholen = 50 EUR und 3
Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!).
Einen weiteren Punkt kann man sogar noch sparen, wenn man statt der rechten
Spur gleich die Standspur benutzt: Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren
Vorwärtskommens = 50 EUR und 2 Punkte Fazit: Niemanden bedrängt, nicht
aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell vorangekommen - und noch 200
EUR + 2 Punkte gespart.
ABER!! -- Das geht noch viel billiger und effektiver! Kauf dir ein Blaulicht
und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und du kannst dir deinen
Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll. Die Verwendung solcher
kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet nur läppische 20 EURO! Steht
so im § 38 StVO geschrieben. Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte
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r4tZ
Re: Auto über Standstreifen überholt
Keine Ahnung, ich glaube es wurde bei uns in der Fahrschule auch mal nur kurz erwähnt (wahrsch. mit Absicht
) als man so allgemein die zul. Höchstgeschwindigkeiten bespricht. Umfragen im Bekanntenkreis haben ergeben, dass eigentlich so gut wie keiner bescheid weiss, mutige schätzen höchstens mal auf 120...naja halb so wild, tragischer finde eher ich dass gerade unter älteren Semestern die Meinung verbreitet zu sein scheint, auf Landstraßen dürfe man max. 80 fahren
So mal wieder bissle OT...
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mattis
Re: Auto über Standstreifen überholt
Ganz tragisch finde ich die KFZ-Lenker, welche beharrlich der Meinung sind, das der Schulterblick 1932 auf Veranlassung von Paul Freiherr von Eltz-Rübenach abgeschafft wurder4tZ hat geschrieben:tragischer finde eher ich dass gerade unter älteren Semestern die Meinung verbreitet zu sein scheint, auf Landstraßen dürfe man max. 80 fahren