Blinker am Kühler


Wie repariere ich...? Wie baut man was an der SV um? Die Bastelbude für den Laien bis zum Profi.
Lausitzer


Blinker am Kühler

#1

Beitrag von Lausitzer » 30.11.2009 9:11

Hallo alle miteinander,

hat schon mal jemand versucht, die vorderen Blinker am Kühler zu befestigen á la Street triple?

Würde mich mal interessieren und wenn ja welche Probleme oder Hindernisse gäbe es beim Umbau?


Grüße aus der Lausitz


Marco

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Re: Blinker am Kühler

#2

Beitrag von Dieter » 30.11.2009 9:35

Er hat das.

http://www.svrider.de/index.php?seite=u ... etails=132

Probleme gibt es keine. Befestigung Ausdenken und ansehnlich gestalten. Kabel Verlängern und unsichtbar verstecken..

thundermc


Re: Blinker am Kühler

#3

Beitrag von thundermc » 30.11.2009 18:10

nur verboten
da du die 15° seitlich nicht einhalten kannst(blickwinkel)

Lausitzer


Re: Blinker am Kühler

#4

Beitrag von Lausitzer » 30.11.2009 18:44

@ Dieter

Danke für die schnelle Info, gefällt mir immer mehr!

@ Thundermc

Wäre dann die originale Blinkerposition der Street/Speed Triple nicht illegal?



Grüße


Marco

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Re: Blinker am Kühler

#5

Beitrag von SV-Fightersau » 01.12.2009 6:37

thundermc hat geschrieben:nur verboten
da du die 15° seitlich nicht einhalten kannst(blickwinkel)
Also ich hatte das auch mal so und da hat de Tüver nichts gesagt !!

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Re: Blinker am Kühler

#6

Beitrag von JanMarco » 24.01.2010 15:12

thundermc hat geschrieben:nur verboten
da du die 15° seitlich nicht einhalten kannst(blickwinkel)
Bin auch am überlegen meine Blinker am Kühler zu befestigen. Wo muss man da 15° einhalten ?
Wenn ich es mach wie Martin650 es an seiner hatte, dann bieg ich das blech einfach um 15° zur Seite raus ?! Ist es dann korreckt ?

Gruß Jan
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Re: Blinker am Kühler

#7

Beitrag von Schwarzfahrer HH » 24.01.2010 18:54

Also ich hab das schon 2Jahre so. Und als die Rennleitung mich mal danach fragte, erzählte ich das von
Triumph wo das Original so verbaut ist und das haben sie dann so abgenickt.
Das mit den 15Grad ist mir neu, meines Meinung nach muß nur die Mindestbreite bzw. höhe eingehalten werden.

Gruss Sandro

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Re: Blinker am Kühler

#8

Beitrag von fighterchris20 » 24.01.2010 19:11

Schwarzfahrer HH hat geschrieben:Also ich hab das schon 2Jahre so. Und als die Rennleitung mich mal danach fragte, erzählte ich das von
Triumph wo das Original so verbaut ist und das haben sie dann so abgenickt.
Das mit den 15Grad ist mir neu, meines Meinung nach muß nur die Mindestbreite bzw. höhe eingehalten werden.

Gruss Sandro
stimmt, stimme dir da voll zu
Gruß der Chris

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Re: Blinker am Kühler

#9

Beitrag von Yajirobi » 24.01.2010 22:43

StVO schreibt vor:
Abstand zueinander
vorn: min 340mm
hinten: min 240mm

in der Höhe:
min 350mm, max 1200mm

Quelle PDF Dokument TÜV Hanse. Auf Louis.de
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Re: Blinker am Kühler

#10

Beitrag von LazyJoe » 25.01.2010 14:06

Tobe hat geschrieben:StVO schreibt vor:
...
Soweit richtig, aber noch nicht alles:
STzVO hat geschrieben:Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 262 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 91/663/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 366 S. 17, ABl. EG 1992 Nr. L 172 S. 87) bezieht, müssen innerhalb der in dieser Richtlinie angegebenen Winkel und unter den dort genannten Anforderungen sichtbar sein.
In der Richtlinie steht unter Punkt "Winkel der geometrischen Sichtbarkeit", welche Winkel eingehalten werden müssen.
Nachzulesen hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 091:DE:PDF
Seite 15
Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: siehe Anlage 2.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.
Anlage 2:
vorne Rechts als Beispiel: In Fahrtrichtung ( 0° ) bis 80° nach rechts außen, 20° nach Innen..
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Re: Blinker am Kühler

#11

Beitrag von JanMarco » 25.01.2010 17:25

LazyJoe hat geschrieben:
Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel: siehe Anlage 2.
Vertikalwinkel: von der Horizontalen ausgehend 15° nach oben und 15° nach unten.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert werden, wenn der Fahrtrichtungsanzeiger in einer Höhe von weniger als 750 mm angebracht ist.


Anlage 2:
vorne Rechts als Beispiel: In Fahrtrichtung ( 0° ) bis 80° nach rechts außen, 20° nach Innen..
Ah, ich glaub das ist so gemeint. Das das Licht in den Winkeln Abstrahlen muss ! Nicht das der Blinker zur Seite stehen muss.
Wenn die Blinker das nicht tun, sind sie an jeder stelle verboten.
So versteh ich das jetzt.
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Re: Blinker am Kühler

#12

Beitrag von LazyJoe » 25.01.2010 20:55

Nein, das bedeutet, dass in diesem Bereich kein Teil des Fahrzeugs den Blinker verdecken darf. Das steht irgendwo drüber oder drunter, auf jeden Fall hab ich's gelesen.
Das ist auch der Grund, wieso man bei Verwendung eines HighUp Auspuffs meistens seine Blinker versetzen muss..
Mit dem Leo hätten sie bei mir theoretisch noch gepasst, aber man hätte den hinten Rechts nicht mehr sehen können, wenn man von hinten drauf schaut..
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Re: Blinker am Kühler

#13

Beitrag von Yajirobi » 26.01.2010 18:56

wenn die blinker am kühler befestigt ist, dürfte da erst recht nicht im weg, sein bzw des strahl des blinkers verdecken, dürfte die breiteste stelle an der sv sein
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Re: Blinker am Kühler

#14

Beitrag von JanMarco » 31.01.2010 19:13

So. Hab mir jetzt zwei kleine Bleche gebastelt und die Blinker an der Besfestigungsschrauben des Kühler mit dran montiert.
Bin mal gespannt was der Tüf und die Polizei zu sagen werden. Hoffe nichts :P

Hier zwei Bilder:
http://bildupload.sro.at/a/images/P1060546.JPG
http://bildupload.sro.at/a/images/P1060547.JPG
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Re: Blinker am Kühler

#15

Beitrag von Yajirobi » 01.02.2010 23:00

machst du noch was um die kabel, schrumpfschlauch oder sowas? oder bleiben die so nackich
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