
In dem §3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung steht unter Absatz 1:
das bei betriebserlaubnispflichtige Fahrzeuge z.B. Kleinkrafträder die BE erlöscht und 50€ und 3 Punkte nach sich ziehen.
Aber zulassungspflichtige Fahrzeuge, Krafträder, mit 25€ wegen einer Unvorschriftsmäßigkeit geahndet werden.
Und das Motorrad zählt doch zu letzteres, oder?
Ok liegt dann im Ermessen des Beamten ob dies zu einer Gefährdung führte und so die 50€ 3 Punkte fällig werden.
Mach ich da einen Denkfehler oder stimmt das so?
Ist nicht böse gemeint^^ Der Punkt mit der Versicherung solle auf keinen Fall außer Acht gelassen werden.
