Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Wenn du bei nem Schrauber was ohne Rechnung machst, ist das auch Steuerhinterziehung, was auch ordentlich bestraft werden kann. Selbst Politiker halten sich nicht an ihre eigenen Gesetze und auch bei der Rennleitung gibt es genug Leute, die das brechen, was sie eigtl. schützen sollten...IS SO!!
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Das war mir schon klar was Du mit Schützenhilfe meinst, trifft auf Ihn aber wie geschrieben nicht zu: Er ist eher in fremden Revieren unterwegs und es interessiert ihn nicht ob er den Kollegen kennt oder nicht.
littleBigBike hat geschrieben:Mit "Schützenhilfe" meinte ich eigentlich, wenn dein Kumpel von der Rennleitung z.B. in seiner Region am fahren ist und von nem "Kollegen" angehalten wird, könnte er auf "Schützenhlfe" hoffen, also auf "Vitamin B"/"Vätterleswirtschaft" (oder wie man es halt nennen will). Und sag jetzt nicht, so was gibts bei denen nicht! Das gibts überall!!Kolle hat geschrieben:......littleBigBike hat geschrieben:Dein Kumpel kann ja auch auf "Schützenhilfe" hoffen, wenn er angehalten wird.......
Mit Schützenhilfe hat es aber eher weniger zu tun: Was soll ein Polizist sagen wenn er Dich anhält ohne DB Eater und Du sagst: Ooops, der scheint sich wohl gerade selbständig gemacht zu haben, aber Gott sei Dank habe ich immer einen zweiten DB Eater unter meiner Sitzbank, weil ich will doch schließlich meine Mitmenschen nicht belästigen mit dem Lärm meines Krads...?........
Letz fetz - sprach der Frosch, und sprang in den Mixer!!!
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Nö, ist ja nur ne OWi - keine Straftat 
Bei ner OWi kann man von Ahndung absehen, ist Ermessenssache des Bematen.

Bei ner OWi kann man von Ahndung absehen, ist Ermessenssache des Bematen.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Nochmal zusammenfassend:
Wird der Db-Eater entfernt erlischt die Betriebserlaubnis. Die BE/ABE bezieht sich auf Verwendung der Auspuffs mit Eater.
Das Abgasverhalten wird hierdurch sicherlich nicht verschlechtert,jedoch das Geräuschverhalten. Dies stellt auch weiterhin ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" dar. Seit Einführung der Fzv ist dies allerdings nichtmehr bußgeldbewährt.
Aus diesem Grund ist die nun zutreffende Tatbestandsnummer nach der Fzv die "330006".Laut Bußgeldkatalog ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25€ vorgesehen. Sie ist normalerweise für "geringe" Verstöße gedacht. z.B. Nicht sicherheitsrelevantes Anbauteil ohne ABE.
Führt jedoch der begangene Verstoß zum "Erlöschen der BE", wird von einem A-typischen Fall ausgegangen. Das Verwarnungsgeld wird verdoppelt,woraus sich somit
50€ Bußgeld + 1 Punkt + 23,50€ Auslagen und Gebühren
ergeben. Das ganze ist ,zumindest in Bayern, mit der Zentralen Bußgeldstelle sowie mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen.
Die Begründung für 75€+3 Punkte würde mich doch tatsächlich interessieren
Wer natürlich nur mit 25€ verwarnt wurde sollte sich glücklich schätzen:)
Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.
Wird der Db-Eater entfernt erlischt die Betriebserlaubnis. Die BE/ABE bezieht sich auf Verwendung der Auspuffs mit Eater.
Das Abgasverhalten wird hierdurch sicherlich nicht verschlechtert,jedoch das Geräuschverhalten. Dies stellt auch weiterhin ein "Erlöschen der Betriebserlaubnis" dar. Seit Einführung der Fzv ist dies allerdings nichtmehr bußgeldbewährt.
Aus diesem Grund ist die nun zutreffende Tatbestandsnummer nach der Fzv die "330006".Laut Bußgeldkatalog ist hierfür ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25€ vorgesehen. Sie ist normalerweise für "geringe" Verstöße gedacht. z.B. Nicht sicherheitsrelevantes Anbauteil ohne ABE.
Führt jedoch der begangene Verstoß zum "Erlöschen der BE", wird von einem A-typischen Fall ausgegangen. Das Verwarnungsgeld wird verdoppelt,woraus sich somit
50€ Bußgeld + 1 Punkt + 23,50€ Auslagen und Gebühren
ergeben. Das ganze ist ,zumindest in Bayern, mit der Zentralen Bußgeldstelle sowie mit der Staatsanwaltschaft abgesprochen.
Die Begründung für 75€+3 Punkte würde mich doch tatsächlich interessieren

Wer natürlich nur mit 25€ verwarnt wurde sollte sich glücklich schätzen:)
Sollte der Auspuff trotz Eater und ordnungsgemäßem Anbau,z.B. Durch ausbrennen der Dämmwolle,zu laut sein so ist nur ein Verwarngeld fällig.
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
@bax. Selbst wenn du mit dem "theoretischen Teil" 100% richtig richtig liegen würdest (kann ja sein), hängts in der Praxis zuletzt vom Beamten ab. Basta! Und die lassen sich meist sehr schlecht umstimmen, auch wenn du im Recht bist.
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Musst du vor Ort doch gar nicht, Bußgeldbescheid kommt eh mit der Post und dann stehen dir alle Rechtsmittel offenlittleBigBike hat geschrieben:@bax. Selbst wenn du mit dem "theoretischen Teil" 100% richtig richtig liegen würdest (kann ja sein), hängts in der Praxis zuletzt vom Beamten ab. Basta! Und die lassen sich meist sehr schlecht umstimmen, auch wenn du im Recht bist.

Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Richtig 
Sollte der Beamte ein Verwarngeld von 25€ anbieten, sollte man natürlich tunlichst seinen Mund halten.
Die sogenannten "Erfassungsbelege" bei Bußgeldanzeigen werden einfach nur erfasst. Nicht immer werden die auf Logik überprüft. Sollte man also tatsächlich 3 Punkte vorgeschlagen bekommen, Einspruch einlegen hilft.
Aber nochmal zur Info, das geschriebene gilt nur für Bayern. Wies andere Bundesländer machen weiss ich nicht.

Sollte der Beamte ein Verwarngeld von 25€ anbieten, sollte man natürlich tunlichst seinen Mund halten.
Die sogenannten "Erfassungsbelege" bei Bußgeldanzeigen werden einfach nur erfasst. Nicht immer werden die auf Logik überprüft. Sollte man also tatsächlich 3 Punkte vorgeschlagen bekommen, Einspruch einlegen hilft.
Aber nochmal zur Info, das geschriebene gilt nur für Bayern. Wies andere Bundesländer machen weiss ich nicht.
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
@Sascha1990...
Strafe hin oder her... Man ist nur einmal Jung... Wenn du das Ding rausbauen willst dann baus raus.. Wenn Sie dich erwischen dann steh dazu...
Den Eater unter die Sitzbank und fertig. Ich fahr so seid über nem Jahr rum und bin an Kontrollen vorbei und stand auch schon vor und hinter Polizeiwagen... wayne...
Jeder sollte sich über sein tun im klaren sein.. Da brauchst keine 5 Seiten Bußgeldgeleiher...
Strafe hin oder her... Man ist nur einmal Jung... Wenn du das Ding rausbauen willst dann baus raus.. Wenn Sie dich erwischen dann steh dazu...
Den Eater unter die Sitzbank und fertig. Ich fahr so seid über nem Jahr rum und bin an Kontrollen vorbei und stand auch schon vor und hinter Polizeiwagen... wayne...
Jeder sollte sich über sein tun im klaren sein.. Da brauchst keine 5 Seiten Bußgeldgeleiher...

Überhohl ruhig, jagen macht mehr Spaß !
MFG Racing_ES
MFG Racing_ES
reni355 hat geschrieben:...hab mir zu Weihnachten einen murcielago geschenkt.
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Ich seh das so: Hab ich Geld und Lust dazu, das Ding rauszunehmen, hau ichs raus. Ich weiß genau, was mich erwartet, bin aber trotzdem etwas vorsichtiger geworden, seitdem se mich schon einmal erwischt haben. Aber generell ist das kein Delikt, was unbedingt arg schlimm gesehen wird im Sommer.
MFG Jonny
MFG Jonny
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Die Diskussion gabs auf Seite 2 schon, hier gehts aber nicht darum, obs illegal ist und wie man sich um die Strafe drücken kann, sondern einfach nur darum, wie hoch die Strafe ist. Bei 25Euro und keinem Punkt ist die Entscheidung einfacher als bei 250Euro und 5 Punkten, ums mal übertrieben zu sagenRacing_ES hat geschrieben:@Sascha1990...
Strafe hin oder her... Man ist nur einmal Jung... Wenn du das Ding rausbauen willst dann baus raus.. Wenn Sie dich erwischen dann steh dazu...

Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Da es aber in den Bundersländern scheinbar unterschiedlich ist und es auch teilweise auf die Sicht des Beamten ankommt, werden wir hier auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. 

Überhohl ruhig, jagen macht mehr Spaß !
MFG Racing_ES
MFG Racing_ES
reni355 hat geschrieben:...hab mir zu Weihnachten einen murcielago geschenkt.
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Nein, die Gesetze sind bundeseinheitlich! Nur ob man eine OWi ahndet, kann örtlich anders gehandhabt werden.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Tja diese 75 Euro...
Wenn man Dir zb. Vorsatz vorwirft ( und Du keine Rechtsschutz hast) wirds nunmal teurer.
Schließlich fallen Schrauben und Niete nicht von alleine raus...
Kleines Beispiel was ich leider erst erleben musste (Sorry jetz wirds ein bissl Offtopic)
Da meine bessere Hälfe nen schicken Firmenwagen fährt, fuhr ich bis vor kurzem bei ka...ck Wetter schön mit unserer ollen Rennpappe mit zwei Zylindern, zwei Takten, aber leider ohne diese Doofe grüne Plakette in Die wunderschöne Umweltzone "Frankfur a.M." ein denn da Wartet mein Chefe regelmäßig darauf mir regelmäßig auf die Eier gehen zu können ( Arbeit und son Gedöns).
Naja, iss ja auch lange gut gegangen bis eines Tages auf der Heimreise sich so ein hässlich lackierer Smart hinter und neben mir sehr auffällig verhielt.
Bei genaueren blick vil mir auf dass die Aufgebrachte "Firmenbezeichnung" Stadtpolizei war. Die Huddel ist so winzig dass die nichtmal Blaue Farbeimer aufm dach hatte...
Na, als braver Bürger bin ich dann ihrer mehrfachen Bitte nachgekommen und habe mich zum rechten Fahrbahnrand begeben.
Blablablablabla...
40 Euro und nen Punkt hieß es und ich führ weiter heimwärts.
Wochen Später kam der Brief, und da wollten die 60!!! Euro (plus die Auslagen)
Dabei berief man sich aufso nen "lustigen" Paragraphen (muß ich noch raussuchen) in denen alle erdenklichen Möglichkeiten drin stehen unbescholdene Bürger ärmer zu machen.
Bei mir hieß es dass die Gebühren erhöht werden aufgrund dessen dass ich bereit einen Eintrag in Flensburg habe.
Lt diesem Paraghraphen muß die vorherige Eintragung aber in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Da mein einsamer bereits bestehender Punkt aber von nem Gasfuß auf der BAB herrührt, habe ich da keinen gesehen...
Ein Anruf bei Hr. Gebührenverhänger brachte schnell Klärung: der alte Punkt sei erteilt wurden wegen "Verstoß gegen die STVO" tja, und spätestens da habe ich mich gefühlt wie Sascha1990
Soll also heißen, wenn Du schon nen Punkt hast wirds immer noch teurer als die UVP.
Ich habe also gefragt was wäre wenn ich dagegen einspruch einlegen würde. Da sagte der Herr, übrigens recht freundlich, dass das zum Verwaltungsgericht ginge, und er aus erfahrung schon weis wie soetwas ausgeht...
Also die 75 Euro habe ich von MOTORRAD und sind im falle eines Falles noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.
Gruß Patrick
Wenn man Dir zb. Vorsatz vorwirft ( und Du keine Rechtsschutz hast) wirds nunmal teurer.
Schließlich fallen Schrauben und Niete nicht von alleine raus...

Kleines Beispiel was ich leider erst erleben musste (Sorry jetz wirds ein bissl Offtopic)

Da meine bessere Hälfe nen schicken Firmenwagen fährt, fuhr ich bis vor kurzem bei ka...ck Wetter schön mit unserer ollen Rennpappe mit zwei Zylindern, zwei Takten, aber leider ohne diese Doofe grüne Plakette in Die wunderschöne Umweltzone "Frankfur a.M." ein denn da Wartet mein Chefe regelmäßig darauf mir regelmäßig auf die Eier gehen zu können ( Arbeit und son Gedöns).

Naja, iss ja auch lange gut gegangen bis eines Tages auf der Heimreise sich so ein hässlich lackierer Smart hinter und neben mir sehr auffällig verhielt.
Bei genaueren blick vil mir auf dass die Aufgebrachte "Firmenbezeichnung" Stadtpolizei war. Die Huddel ist so winzig dass die nichtmal Blaue Farbeimer aufm dach hatte...

Na, als braver Bürger bin ich dann ihrer mehrfachen Bitte nachgekommen und habe mich zum rechten Fahrbahnrand begeben.
Blablablablabla...
40 Euro und nen Punkt hieß es und ich führ weiter heimwärts.
Wochen Später kam der Brief, und da wollten die 60!!! Euro (plus die Auslagen)

Dabei berief man sich aufso nen "lustigen" Paragraphen (muß ich noch raussuchen) in denen alle erdenklichen Möglichkeiten drin stehen unbescholdene Bürger ärmer zu machen.
Bei mir hieß es dass die Gebühren erhöht werden aufgrund dessen dass ich bereit einen Eintrag in Flensburg habe.
Lt diesem Paraghraphen muß die vorherige Eintragung aber in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen. Da mein einsamer bereits bestehender Punkt aber von nem Gasfuß auf der BAB herrührt, habe ich da keinen gesehen...
Ein Anruf bei Hr. Gebührenverhänger brachte schnell Klärung: der alte Punkt sei erteilt wurden wegen "Verstoß gegen die STVO" tja, und spätestens da habe ich mich gefühlt wie Sascha1990

Soll also heißen, wenn Du schon nen Punkt hast wirds immer noch teurer als die UVP.
Ich habe also gefragt was wäre wenn ich dagegen einspruch einlegen würde. Da sagte der Herr, übrigens recht freundlich, dass das zum Verwaltungsgericht ginge, und er aus erfahrung schon weis wie soetwas ausgeht...
Also die 75 Euro habe ich von MOTORRAD und sind im falle eines Falles noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.

Gruß Patrick
Nagut, wenn ich mich hier nicht nützlich machen kann...
...dann mach ich mich eben unbeliebt.
...dann mach ich mich eben unbeliebt.
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
Da würd ich aber mal meinen Anwalt fragen !!! soweit ich weiss dürfen die von der STADTPOLIZEI ( Ordnungsamt) nicht in den laufenden Verkehr eingreifen wegen der Umweltplaketten !
Re: Auspuff zu laut, Welche Strafe?
richtig!
Ordnungsamt ist nur für den "ruhenden Verkehr" zuständig! Alles andere ist Pozilei Angelegenheit.
Hab beruflich mit dem O-Amt viel zutun, deswegen weiß ich das für NRW genau.
Ordnungsamt ist nur für den "ruhenden Verkehr" zuständig! Alles andere ist Pozilei Angelegenheit.
Hab beruflich mit dem O-Amt viel zutun, deswegen weiß ich das für NRW genau.