Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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Gelöschter Benutzer 12443


Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

#1

Beitrag von Gelöschter Benutzer 12443 » 10.03.2010 15:21

Weiss jemand, wie die Rechtslage ist, wenn in der Verkleidung ein paar LED's glimmen, die dem Motor der SV zu mehr Ehre verhelfen sollen? Ich mein, darf ich damit auf den Straßen rum fahren oder nur im Stehen anmachen. Mir gehts darum, ob ich des an den Lichtkreis direkt mit anbastel (perma on), oder nen separaten Schalter für brauch. Wo ist des geregelt?

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Re: Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

#2

Beitrag von Ati » 10.03.2010 15:23

Ich kann Dir nur sagen, dass ein Bekannter so was dran hatte und damit von der Streckenkontrolle aus dem Verkehr gezogen wurde. Jetzt hat er das fernbedient dran :lol: wer´s braucht :wink:
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
"denn sie wissen nicht was er tut" ,-)
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Gelöschter Benutzer 14732


Re: Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

#3

Beitrag von Gelöschter Benutzer 14732 » 10.03.2010 15:35

Igitt, wozu denn so ein Forstinger(Aldi) Tuning, wie man bei uns so schön sagt :)

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Re: Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

#4

Beitrag von Geue » 10.03.2010 15:37

Dann möchte ich mal auf das Thema "Unterbodenbeleuchtung" verweisen. In der Suchfunktion findest du bestimmt Lesestoff für die nächsten Tage. Ist die selbe Gesetzeslage.

In Kurzform, im öffentlichen Straßenverkehr verboten, zu Show-and-Shine zwecken auf dem Parkplatz im Stand bzw. auf Privatgelände erlaubt.

Gelöschter Benutzer 12443


Re: Rechtslage Verkleidungsinnenbeleuchtung

#5

Beitrag von Gelöschter Benutzer 12443 » 10.03.2010 18:01

merci :D

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