120/70 Eintragung mit ABS?


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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x-stars
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120/70 Eintragung mit ABS?

#1

Beitrag von x-stars » 11.03.2010 18:28

Hi,

kurze Frage: Hat schon jemand irgendeinen Reifen als 120/70 für die K7 oder neuer eingetragen gekriegt? Mein Händler will mir den Roadsmart nicht in der Dimension aufziehen und sein Kontakt bei der Dekra hat erstmal abgelehnt: Wegen Tachoabnehmer und ABS nicht möglich. Das der Tachovorlauf nach wie vor ausreicht, wurd ja bei in allen Threads zum Thema hier schon ausgibig diskutiert. Dem ABS sollts doch eigentlich auch ncihts ausmachen, der Sensor und der Lochkranz, anhand dessen der Radstillstand erkannt wird, werden durch den größeren Radumfang ja nicht beeinflusst. Dennoch wärs nett, wenn sich jemand finden würde, der das Procedere vielleicht schon hinter sich hat und mir ne Kopie von seinem Schein/Gutachten geben könnte, damit ich damit einen willigen Tüv-Fritzen finden kann.

Gruß
Micha

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jubelroemer
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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#2

Beitrag von jubelroemer » 11.03.2010 19:08

http://www.michelin.de/de/PDFServlet?id=975

Mach den neuen Power Pure drauf und fuck for TÜV + Konsorten !!!!!!!!!!!!
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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#3

Beitrag von DerJimmy » 11.03.2010 19:47

Das mit dem Pure ist natürlich schonmal gut.
Bloß ein wenig zu spät für mich...
Hab jetzt bei mir den PiPo 2 CT draufgezogen aber bislang noch nicht eingetragen bekommen...
Entweder bekomm ich das noch hin oder ich muss ihn so halt schnell verheizen; sollte ja eh nicht sonderlich lange dauern :twisted:
Gruß Jimmy

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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#4

Beitrag von foobar423 » 11.03.2010 20:03

Eventuell auch mal mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Pure wedeln? Wenn der in der 120/70 Abmessung funktioniert, kann ein anderer Reifen in der gleichen Abmessung ja nicht weniger mit dem ABS funktionieren.
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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#5

Beitrag von DerJimmy » 11.03.2010 20:54

Jop ist auf jeden Fall einen Versuch wert.
Hätten sie den PiPo auch gleich mit freigeben können...
Gruß Jimmy

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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#6

Beitrag von Drifter76 » 11.03.2010 22:41

Für die Knubbel isser ja auch freigegeben...
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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#7

Beitrag von jubelroemer » 12.03.2010 10:24

Zumindestens sollte von Seiten des TÜV wegen der Tacho(un)genauigkeit keine Wellen mehr gemacht werden!! Aber man sieht ja, die Fantasie des TÜV kennt keine Grenzen!!!
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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#8

Beitrag von x-stars » 12.03.2010 11:12

Jepp, sehr schön von Michelin gemacht. Nen Sportreifen wie den Pure brauch ich eigentlich nicht (und will ich eigentlich auch nicht, dass würd dann auch zu sehr ins Geld gehen), aber werden mit der Freigabe mal meinem Dekramenschen auf die Pelle rücken, dass er mir den gewünschten Roadsmart einträgt :)

Thx

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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#9

Beitrag von foobar423 » 12.03.2010 12:52

Lass dir lieber das Format als zulässig eintragen und nicht an den Road Smart binden, sonst haste wenn es mal nen anderen Reifen gibt wieder das Problem! 120/60 ist bei der K7 ja auch ohne Fabrikatsbindung drinne.
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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#10

Beitrag von x-stars » 12.03.2010 13:51

Wenn du 120/70 allgemein als Dimension eintragen lässt, ist es aber nur wieder in Verbindung mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller gültig - und die gibts wieder nur in 120/60 :-/

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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#11

Beitrag von DerJimmy » 12.03.2010 15:52

Ist das wirklich so?
Von welchem 120/70 er Reifen gibt es denn sonst noch ne Unbedenklichkeitsbescheinigung ausser die jetzt neuen von Michelin?
Weil hier haben ja ein paar die Reifenbindung aus und die neue eintragen lassen. Dachte das reicht dann, weil sonst wäre diese Eintragung ja sinnlos...
Gruß Jimmy

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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#12

Beitrag von jubelroemer » 12.03.2010 15:56

Jimmybo hat geschrieben:Ist das wirklich so?
Von welchem 120/70 er Reifen gibt es denn sonst noch ne Unbedenklichkeitsbescheinigung ausser die jetzt neuen von Michelin?
Weil hier haben ja ein paar die Reifenbindung aus und die neue eintragen lassen. Dachte das reicht dann, weil sonst wäre diese Eintragung ja sinnlos...
Ich weiß von keiner!!

Stimmt, wenn es so ist/wäre wie manche hier im Forum behaupten, ist eine Eintragung (und nicht nur diese!!) eines 120/70 überflüssig und sinnlos. Wenn schon jemand (TÜV/Dekra) fett Geld für eine Eintragung kassiert (und das LRA auch noch einmal) dann poche ich auch auf den Eintrag!!
Und nochmals, der 120/70 fährt sich viel besser!! Wenn das die Amtsschimmel ignorieren, beweist das nur mehr deren totale Unfähigkeit!!!
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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#13

Beitrag von Nico80 » 15.03.2010 13:16

Schau doch mal hier:
http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/reife ... eID=255998
----
Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefah­ren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebe­nen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenherstel­ler vorhanden und wird mitgeführt.

Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpa­piere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serien­mäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge­änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
----
Gruß,
Nico

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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#14

Beitrag von x-stars » 15.03.2010 13:53

Wem gilt das jetzt? Ich kenn die Regelung, und ums auf unser Problem zuzuschneiden:
-die zulässige Serienbereifung sagt 120/60, siehe Fahrzeugschein
-damit dürfen alle 120/60er-Reifen gefahren werden, für die es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt
-ich will 120/70
-120/70 steht nicht im Schein, und bis auf den Pure gibts auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung
-damit muss ich mir den 120/70 von Tüv/Dekra genehmigen lassen, als Einzeleintragung

War gerade beim lokalen Spaßverein und hab mit denen rumdiskutiert. Der Kollege hat erstmal im Computer nach Reifen geguckt, hat kaum welche gefunden (von wann ist deren Datenbank? Aus Adolfs Zeiten?), hat sich dann die Papiere angeguckt, die ich mitgebracht hab. Inzwischenw aren auch zwei weitere Kollegen dazugekommen (war auch nichts los dort) und haben sich mit angehört, was ich wollte und warum. Dann gings los mit den alten Geschichten: Tachovorlauf - wir haben nur 1% nach da und 4% nach da (der hat imme von oben und unten geredet) zulässige Abweichung - daraufhin hab ich ihm erzählt, dass bei dem Modell die Abweichung bei 6-7% Vorlauf liegt, mit neuem Reifen dann bei 4-5%. Nächster Punkt war dann das ABS, da hab ich ihm erklärt, dass die beiden ABS-Regelkreise völlig unabhängig sind - ist kein CombinedABS wie bei BMW/Honda. Das wollt er wiederlegen, indem ich einfach das Bike auf den Hauptständer stellen sollte, Vorderrad drehen, ABS-Lampe würd nicht ausgehen - klar, weil bei beiden Reifen die Mindestgeschwindigkeit von 6-7km/h erreicht werden muss, damit es sich zuschaltet. Habe auf meinen Joker verwiesen, die Michelin-Freigabe für den Pure, die ja zeigt, dass es problemlos geht. Im Endeffekt haben sie ir dann gesagt, dass es möglich ist, aber nur als Einzelbetriebserlaubnis mit Testfahrt >1h, Kosten 100Euro aufwärts und dann auch nur für den getesteten Reifen gültig.

Da hab ich mich bedankt und verabschiedet :S. Ich hoff jetzt auf eine positive Anwort von Michelin (hab angefragt, ob in Anbetracht der Pure-Freigabe der PR2 nicht auch als 120/70 zugelassen werden könnte), aber realistisch stehen die Chancen wohl bei 2%.

Kennt jemand bereitwilligere Prüforganisationen im Umkreis 100km? Dresden, Leipzig oder so?

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Re: 120/70 Eintragung mit ABS?

#15

Beitrag von foobar423 » 15.03.2010 14:36

x-stars hat geschrieben:Nächster Punkt war dann das ABS, da hab ich ihm erklärt, dass die beiden ABS-Regelkreise völlig unabhängig sind - ist kein CombinedABS wie bei BMW/Honda. Das wollt er wiederlegen, indem ich einfach das Bike auf den Hauptständer stellen sollte, Vorderrad drehen, ABS-Lampe würd nicht ausgehen - klar, weil bei beiden Reifen die Mindestgeschwindigkeit von 6-7km/h erreicht werden muss, damit es sich zuschaltet.
Ohmann, was für Torfnasen. Aber gut zu wissen das ich für so einen günstigen Preis vor ca. drei Jahren das einzige Suzukimotorrad mit Combined ABS bekommen habe! Steigert bestimmt gleich mal den Wiederverkaufspreis!

Der ADAC sollte auch mal seine Übersicht aktualisieren! http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/Motor ... eID=175801
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