Drossel und zulassen hilfe !
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Ja, das natürlich auch noch!
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Hallo liebe Leute,
ich misch mich einfach mal mit ein.
Ich würde einfach bei den Herren in Grün anrufen und fragen wie es sich hier in dieser Situation verhält.
Bei vorab Kontakt aufnahme sind die in der Regel deutlich entspannter wie wenn sie einen auf "frischer Tat" erwischen.
Mit dem kurzen Telefonat hättest du dann 100%ige rechtliche Auskunft.
MfG
aus dem Hochschwarzwald
ich misch mich einfach mal mit ein.
Ich würde einfach bei den Herren in Grün anrufen und fragen wie es sich hier in dieser Situation verhält.
Bei vorab Kontakt aufnahme sind die in der Regel deutlich entspannter wie wenn sie einen auf "frischer Tat" erwischen.
Mit dem kurzen Telefonat hättest du dann 100%ige rechtliche Auskunft.
MfG
aus dem Hochschwarzwald
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Meinst du sie erteilen ihm die Erlaubnis eine Straftat zu begehen?
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Das nicht aber Sie sagen ihm obs nun so geht oder nicht!
Es gibt in Deutschland soweit ich weis zu jeder Vorschrift auch eine Sondergenehmigung/Ausnahmeregelung !!
Also anrufen und nachfragen dann weist du wies zu machen ist
Es gibt in Deutschland soweit ich weis zu jeder Vorschrift auch eine Sondergenehmigung/Ausnahmeregelung !!
Also anrufen und nachfragen dann weist du wies zu machen ist
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Okay, er hat ja die Drossel schon eingebaut, von daher...
Re: Drossel und zulassen hilfe !
Keine, ich hab mich vertan 
Wenn er sie einbaut und damit direkt zum TÜV fährt ist das abgesichert.
Zur Absicherung sich noch ein Termin beim TÜV geben lassen und alles is gut.
§ 10 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Wenn er sie einbaut und damit direkt zum TÜV fährt ist das abgesichert.
Zur Absicherung sich noch ein Termin beim TÜV geben lassen und alles is gut.
§ 10 Abs. 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."