Flanke?
Einspruch erheben, der Gesetzgeber schreibt nur im Hauptprofil eine Mindesttiefe vor - oder hat sich die Flanke schon bis zur Mitte hingezogen?
Kumpel hat jetzt ANtwort von der Bußgeldstelle, hatte den Einspruch f+r ihn geschrieben von wg. keine "wesentliche Gefährdrung" usw. Alter BEscheid war 75Euro+Gebühren und Punkte, der Neue ist bei 25Euro. Nu hat er f+ür die Tat schon mal zwei Bescheide gekriegt, wovon einer auf Nachfrage dann zurückgezogen wurde, daher weiß ich nicht, obs wieder ein zusätzlicher Bescheid von dem unorganisierte laden ist, oder das eine Korrektur des Alten sein solls aufgrund des Einspruchs. Seine Mutti halt halt angerufen: "Der kann nicht zahlen, der liegt im Krankenhaus" und schwupps liegt die Sache erstmal wieder auf Eis, bis er selbst entscheiden kann wie weiter.