Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt


Wie mach ich und wo bekomme ich was? Was ist gut und günstig?
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bahoop
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Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#1

Beitrag von bahoop » 28.05.2010 23:19

Hallo,

ich war heute nach einem 6 stündigen Putz-Marathon bei der Dekra weil ich zur HU musste.

Fazit: Erhebliche Mengel
  • Radabdeckung unzulässig gekürzt
  • Kennzeichenleuchte fehlt
  • Lenkkopflager Rastpunkte
Alle Umbauten bzgl. des Hecks oder des KZH's habe ich nicht gemacht, sondern der Vorbesitzer. Bzw. vor-vor-besitzer.
Also wenn hier einer mal eine blaue sv 650 s k3 mit "vie" kennzeichen hatte, die nen akra, k&n, wilbers-federn hatte und auf den namen Marco hört.. bitte mal melden ;) bier

Auf jeden Fall meinten drei anwesenden Prüfer, dass ich oder wer auch immer irgendwas am Heck abgeschnitten hätte und das wäre nicht zulässig. An dem schwarzen Plastik sind auch Schnittkanten oder ähnliches, fragt sich nur ob da wirklich mal einen Radabdeckung dran war.

Das die Kennzeichenleuchte da hin muss muss kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber hab mir eine beim Polo geholt, dran gemacht und gut ist.
Das Lenkkopflager werd ich auch überprüfen bzw. wenn nötit auswechseln.

Aber was mache ich bezüglich der Radabdeckung? Einer der Prüfer wollte ne Unbenklichkeitsbescheinigung für den Kennzeichenhalter haben, aber sowas hab ich noch nich gesehen. Eigentlich sind die Dinger doch Eintragungsfrei oder nicht ?

http://img143.imageshack.us/gal.php?g=foto0282k.jpg

Wenn jemanden wenn ein- oder auffällt, einfach schreiben... ich brauch erst mal nen Sandsack :( hell


e: so in etwa sieht mein KZH aus: http://www.louis.de/_305b9f8436f5f8c695 ... &anzeige=0

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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#2

Beitrag von Howie » 29.05.2010 0:48

Hi,
schau mal da nach:
motorradonline.de

Gruß Howie
Zuletzt geändert von Howie am 29.05.2010 17:14, insgesamt 1-mal geändert.

bax


Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#3

Beitrag von bax » 29.05.2010 4:15

Da aber zumindest die Radabdeckung nicht vorgeschrieben ist....abmachen, ein Problem weniger.

Das Kennzeichenhalter eine E-Nummer oder ähnliches brauchen wäre mir irgendwie auch neu.

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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#4

Beitrag von Roughneck-Alpha » 29.05.2010 7:58

Howie hat geschrieben:Hi,
schau mal da nach:
[url=http://http://www.motorradonline.de/de/lexikon ... donline.de

Gruß Howie

Hab mal deinen Link korrigiert.


KLICK
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1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung
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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#5

Beitrag von bahoop » 29.05.2010 9:23

Guten Morgen,

ja das Ding hatte ich gestern Abend auch schon gefunden. Leider geht der link zur dort angepriesenen PDF-Datei nicht mehr. Und ich denke mal, mit einem ausgedruckten online-Artikel lacht mich der Prüfer hemmungslos aus. Werd heute Mittag mal gucken ob ich das irgendwo auftreiben kann und werde es dann hier rein stellen.

Gruß
Patrick

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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#6

Beitrag von Roughneck-Alpha » 29.05.2010 9:30

Vielleicht hilft dir ja das hier weiter:

KLICK

:?:
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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#7

Beitrag von bahoop » 29.05.2010 11:14

hm. das steht ja eher das Gegenteil.

hinreichend bedeckt heißt ja ich müsste eine haben oder nich?

Twinkie


Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#8

Beitrag von Twinkie » 29.05.2010 15:06

Nein das bedeutet "Auslegungssache seitens TÜV".
Such' dir einen anderen TÜV!

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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#9

Beitrag von OttmarX » 29.05.2010 19:29

Fängt die Dekra etwa jetzt auch schon an, am Rad zu drehen?
61! Na und !!! ...es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
MZ Skorpion 660 - Suzuki SV650 - Honda VFR 750 F RC36II
syndikat

green650


Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#10

Beitrag von green650 » 30.05.2010 11:37

Roughneck-Alpha hat geschrieben:Vielleicht hilft dir ja das hier weiter:

KLICK

:?:
Diesen Paragraphen kannst du für Motorräder vergessen ;) bier

Alles eine Frag der Auslegung.


;) bier


Hintere Radabdeckungen an Krafträdern
Frage- oder Problemstellung:
Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Krafträdern nach nationalem Recht, nach nationalem
Recht unter Anerkennung von EG-Teilbetriebserlaubnissen und nach ausschließlich internationalem
Recht hatte sich die Frage ergeben, ob künftig auf der Einhaltung des Maßes 150
mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung
entsprechend der Vorläufigen Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen bestanden
werden muß.

Ergebnis:

Die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Krafträder kann nach § 21 Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder allgemein nach § 20 StVZO auf der Grundlage der rein nationalen
Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder nach diesen und unter Anerkennung von
Teilbetriebserlaubnissen nach internationalem Recht unter Berücksichtigung von § 19 Abs. 1,
§ 21a und § 21b StVZO erfolgen. Sie ist ferner auf der Grundlage der Richtlinie 92/61/EWG des
Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge zu
erteilen.
Weder die Richtlinie 92/61/EWG noch die dazu anzuwendenden Einzelrichtlinien enthalten besondere
Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Radabdeckungen
von Krafträdern. Damit können EWG-Betrieberlaubnisse für Krafträder nach dem derzeitigen
Stand nicht verweigert werden, wenn die Fahrzeuge nicht über Radabdeckungen verfügen.

Sorry, habe die Quelle vergessen :oops:

Kraftfahrt-Bundesamt
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Nr. 01-98

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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#11

Beitrag von x-stars » 30.05.2010 11:52

Hängt das nicht von der Zulassungsart ab? Altes Bike mit Zulassung nach deutschem Recht: Radabdeckung erforderlich, EU-Zulassung (quasi alles ab glaube 1.1.2007) keine Radabdeckung mehr erforderlich? Hab irgendsoein Halbwissen im Hinterkopf :/

Twinkie


Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#12

Beitrag von Twinkie » 30.05.2010 18:02

Auch nach alter Zulassungsart liegt es im Ermessensspielraum des Prüfers, WAS er als Radabdeckung ansieht.
Ich hatte damit noch nie Probleme - siehe mein Umbau.

TÜV-Prüfern, die solchen Stuss erzählen, kann man mit Argumentation nicht beikommen.
--> wechseln!

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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#13

Beitrag von Black Jack » 30.05.2010 18:27

Nu macht mal nicht so ein Drama daraus.
Wir bauen in unserer Werkstatt auch Chopper mit kurzem Heck und seitlichem Kennzeichen, bisher haben wir alles auch über den Tüv gebracht.
Meine SV haben wir auch umgebaut und getüvt, ohne Probleme...

Wenn ihr auf unsere Homepage geht könnt ihr einige Beispiele sehen (mal abgesehen von meiner SV) was wir so bauen.

@bahoop
du kannst gerne mal bei uns vorbeikommen, das kriegen wir schon hin.
Allerdings erst ab dem 14.6. dann sind wir wieder da...
Gruß Jürgen

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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#14

Beitrag von bahoop » 31.05.2010 12:24

Danke für das Angebot, ich denke ich werd darauf zurück kommen. Denn der hiesige Tüv ist leider noch deutlich extremer als die Dekra.. -.- . Ohne Vitamin B keine Chance.


Aktueller Zwischenstand bzgl. des Lenkkopflagers :o :

http://img707.imageshack.us/img707/7369/abclt.jpg

bzw. mittlerweile ist die ganze Gabel + Lenker ab und das Lager ist draußen.

Ohne Verkleidung und co. gabs ein deutlichen Rastpunkt in der Mittelstellung. Nach dem Ausbau und einer kurzen Reinigung gings dann wieder. Sprich der Rastpunkt ist komplett weg. Die Kugeln sind alle einwandfrei, auch die Schalen sehen noch gut aus, aber man kann kleine schwarze Punkte erkenne.. wahrscheinlich von den Kugeln. Also besser austauschen oder? Ach und womit fettet man das eigentlich xD ? Oder irgendein Lagerfett?

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Re: Kein Tüv: Radabdeckung unzulässig gekürzt

#15

Beitrag von Black Jack » 31.05.2010 19:27

die Punkte sind wohl die Rastmarken, also sind die Lager schrott.

Wenn Du schon wechselst nimm Kegelrollenlager,
die sind viel haltbarer und dauerhafter.

39,95 € bei Louis Nr. 10051211

http://www.louis.de/_3057010320665734ca ... &anzeige=0

Gruß Jürgen
Gruß Jürgen

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