DAS ist für mich der springende Punkt.René hat geschrieben:Dazu kommt noch, dass im Falle eines Unfalls einige Versicherungen nicht zahlen, wenn man mit getöntem/verspiegelten Visier unterwegs war.
Müsste man sich mal informieren, weiß gar nicht was meine Versicherung da sagt.
Gesetzlich gesehen darf man, zumindest tagsüber, jedes Visier fahren, denn Helme müssen ja laut der StVO nicht besonders geprüft sein sondern nur geeignet!
Nachts sieht das schon anders aus, das kennen ja sicherlich alle, dass man grade mal den Lichtkegel erkennt bei nem stark getönten Visier...
Aber die einzige Owi die mir da Einfallen würde wäre die:
Aber mal zum Thema, ich werd mir für den XR1100 das verspiegelte kaufen, man kann von außen kaum reinsehen aber dunkelt nicht so sehr ab, von der Sicht her.123100 Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihre Sicht beeinträchtigt war.
( B - 1 ) 10,00 €
§ 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.1 BKat
Aber erst wenns mal wieder 15 oder 20 % gibt, denn 100 € sind doch ganz schön heftig.