Knubbel hat original 15/44 bei der N und 15/45 bei der S.Jonny hat geschrieben:Korrekt! Meine Übersetzung mit 14/47 wäre dann bei 3,357, also bei 11,9% und somit eigentlich abnahmepflichtig. Ich muss August zum TÜV, werde wahrscheinlich im September hingehen und die Übersetzung mit 15/47 eintragen lassen. Is halt wieder für Knubbel, aber sollte doch eigentlich kein Unterschied geben?! Wenn nen vernünftigen TÜVer hast, dann sollte das keine Diskussion geben.
MFG Jonny
Eintragungspflichtig sind prinzipiell alle Änderungen am sekundären Übersetzungsverhältnis.Jedoch muss bei einer Abweichung von mehr als ( laut Zeitschrift MOTORRAD ) 8% ein Gutachten über Geräusch - und Abgasverhalten erstellt werden.
Und das wird dann teuer