Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen


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IronDust
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Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#1

Beitrag von IronDust » 20.07.2010 8:57

Hey,

heute gegen 7:50 war mal wieder Nürnberg proppen voll! und wenn die Ampel rot war und die Autos gestanden sind, bin ich halt rechts auf dem Fahrradstreifen (hab mich natürlich vorher vergewissert ob der auch frei ist) an dem Autokorso vorbeigefahren.
Mofafahrerin noch vor mir gehabt, seh ich plötzlich wie ne Polizeistreife sie rauswinkt, ich natürlich noch versucht wieder mich einzuordnen, leider kein erfolg. :evil:
Nun hab ich grade zuhause den Bußgeldbescheid durchgelesen und sehe dass ich nichts bekommen habe dass ich den Fahrradweg benutzt habe sondern dass ich "innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt" habe. 30 €... 8O
Habt ihr da ne Erklärung dafür?
Ich dachte innerorts is rechts überholen erlaubt? Dass ich den Fahrradstreifen nicht nutzen darf O.K. , aber überholen? kann man stehende Autos überhaupt überholen?

frankenbub883


Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#2

Beitrag von frankenbub883 » 20.07.2010 9:01

naja.. es gilt die freie fahrstreifenwahl. somit ist ein "vorbei fahren" auf von rechts erlaubt. ein überholen wie´s z.b. beim durchschlängeln ist allerdingt nicht. das is nach wie vor verboten.

nach meiner ansicht dürften sie dir zwar was drauf brummen weil du am fahrradweg warst... aber nicht wegen rechts vorbei fahren.
aber die nürnberger schnittlauch fraktion ist eh etwas... paragraphen-geil :( hell

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utzibbg
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#3

Beitrag von utzibbg » 20.07.2010 9:16

Du hast was verkehrt gemacht - also musst Du auch zahlen.
Wenn Du im fließenden Verkehr auf einem freien Fahrstreifen rechts schneller bist, kannst Du auch vorbeifahren/überholen.
Sich an der Ampel an den stehenden Autos vorbeizwängen, bzw. einen anderen Fahrstreifen zu benutzen um die an den Warteschlange vorbeizufahren, ist eben nicht erlaubt. Nur für Radfahrer und Mofas. Für Roller bis 50km/h ist es schon wieder verboten.
Ob das jetzt rechts überholen ist oder anders genannt wird, weiß ich nicht. An dem Gebührenbescheid kommst Du wohl nicht vorbei.
Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#4

Beitrag von IronDust » 20.07.2010 9:24

dass ich was falsch gemacht habe ist mir bewusst! Werde dafür auch grade stehn und zahlen wenns gerechtfertigt ist. - auch wenns ärgerlich ist.
Das Mofa (--> grünes Nummernschild) vor mir wurde ebenfalls angehalten und hat genau den selben Bescheid bekommen! auch 30 € - ob das selbe drauf stand weiß ich nicht. aber anzunehmen.

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Jonny
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#5

Beitrag von Jonny » 20.07.2010 9:52

In Österreich und Italien sagen sie da nie was, da isses vollkommen normal. In Deutschland ist nur auf dem Ring freie Spurwahl, wenn es zweispurig ist. In der Stadt sind die beiden Spuren ja meist für bestimmte Fahrtrichtungen zugeordnet, da weiß ich net, wie das is. Aber aufm Radstreifen darf man wirklich nich überholen. Ich mach das daher auch immer auf der linken Seite, weil se da ja theoretisch nix sagen dürften. Hab ja links überholt. Empfehl ich dir auch in Zukunft.

MFG Jonny

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#6

Beitrag von IronDust » 20.07.2010 10:03

maps google Karte
(von links nach rechts kommend)

da isses halt gewesen. Also aufm "Ring" , dem Nordring eben :D
links überholen ging nicht da da ein Bordstein war. Würd ich auch normalerweise machen.

shaddow


Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#7

Beitrag von shaddow » 20.07.2010 10:21

der roller vor dir hatte zwar ne grüne nummer aber fährt bis 45kmh und damit darf auch er nicht am wartenden verkehr vorbei so wie du! aber das weist du ja!
ein mofa darf ist aber eben auch ein fahrrad mit motor daher ja mofa!

rechts überholen mhh naja eigentlich ja klar du bist rechts am stehenden verkehr vorbei wäre da kein radweg darfst du es trotzdem nicht! ich würd sagen die benutzung des radwegs haben sie ignoriert! und nur das rechts überholen geandet!

du darst innerorts deinen fahrstreifen frei wählen und auf diesem ggf auch rechts überholen! aber eben nur auf dem rechten und nicht noch rechts vom rechten streifen den rechtsfahrenden überholen!!

denn als motorrad bis du ja ein kraftfahrzeug und darfst dich auf deiner spur ja bekanntlich so breitmachen wie du willst aber eben nicht zwischen 2 durch! ist nun mal verboten und ich glaube für vorbeischlängeln gibts keinen extra tatbestand

also stimmt meiner meinung nach schon so wie sie es gemacht haben!
Jonny hat geschrieben: Ich mach das daher auch immer auf der linken Seite, weil se da ja theoretisch nix sagen dürften. Hab ja links überholt. Empfehl ich dir auch in Zukunft.
MFG Jonny
kann ich mir so nicht vorstellen, dass sie da nix sagen da es ja das gleiche ist! nur halt links aber trotzdem nicht mit dem eigenen fahrstreifen sondern auch neben dem und damit immer irgend wie verboten

meine ich zumindest!

mfg

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#8

Beitrag von schnapser » 20.07.2010 10:42

Also wenn vor mir einer meint in der 50er zone gemütliche 25 zu fahren dann überhol ich wies mir grade passt, meist links! An der Ampel schlängel ich mich nur vor wenns eilig ist und nicht so weit vorne! Solange ich niemanden dabei gefährde oder behindere sehe ich nicht ein warum ich das nicht machen soll, nur weil ein paar Schnarchnasen anscheinend ne 5 für ne 3 odr ne 7 für ne 5 halten...

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#9

Beitrag von schnubbi » 20.07.2010 11:37

Beim Linksüberholen können sie dann aber wahrscheinlich zu geringen Abstand bemängeln.

matsi


Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#10

Beitrag von matsi » 20.07.2010 16:15

na da bin ich ja froh,
ein österreicher zu sein. :) Bei uns ist das vorbeifahren im stau erlaubt, wenn mann keinen anderen behindert.

Mache das immer so, an jeder Ampel stelle ich mich so weit wie möglich vorne hin. Das ist auch der Grund warum ich mit der SV in die Firma fahre, geht einfach schneller.
Aber man sollte sehr vorsichtig sein, habe schon einiges mit Autolenkern erlebt. Manche versuchen alles um dich am Vorbeifahren zu hindern, und riskieren auch Unfälle. Andere fahren fast in den Straßengraben um mir Platz zu machen :)

lg matsi

-Claudia-


Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#11

Beitrag von -Claudia- » 20.07.2010 18:24

Ist doch alles blödsinn, ob nun ein Radfahrer oder Motorradfahrer rechts überholt, wo ist der Unterschied. Als Autofahrer mußt du alleine wegen der Radler immer mit halben Auge den FAhrradstreifen im Auge halten.

Anstatt ständig die Biker zu belästigen, sollen sie mir den Autofahrern bei bringen nicht zu telefonieren und ihre Spiegel zu benutzen.

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#12

Beitrag von Roughneck-Alpha » 20.07.2010 21:38

grundsätzlich ist das rechts überholen verboten.
Es darf lediglich rechts vorbeigefahren werden, sofern 2 Fahrstreifen mit gemeinsamer Fahrtrichtung zur Verfügung stehen.

Und den Radweg würde ich auch nicht benutzen.

Shit happens ... zahlen und gut ist.Schließlich ist das ja noch lange nicht im Bereich, bei dem du zusätzlich noch mit einem Punkt bestraft wirst ;-)
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#13

Beitrag von x-stars » 20.07.2010 23:32

utzibbg hat geschrieben:Du hast was verkehrt gemacht - also musst Du auch zahlen
Nope, man _muss_ nicht gleich ungeprüft zahlen. Nat. kann man prüfen ob er richtige Tatbestand vorgeworfen wird, die Strafe dazu stimmt, keine Verfahrensfehler vorliegen oder man das Strafmaß irgendwie senken kann - das ist dein gutes Recht. Wenn rauskommt, dass der Vorwurf haltbar ist und man keine Chance auf bessere Umstände hat, dann _sollte_ man zahlen bevor man (u.U. mehr) zahlen _muss_ :P.

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#14

Beitrag von Black Jack » 20.07.2010 23:40

x-stars hat geschrieben:
utzibbg hat geschrieben:Du hast was verkehrt gemacht - also musst Du auch zahlen
Nope, man _muss_ nicht gleich ungeprüft zahlen. Nat. kann man prüfen ob er richtige Tatbestand vorgeworfen wird, die Strafe dazu stimmt, keine Verfahrensfehler vorliegen oder man das Strafmaß irgendwie senken kann - das ist dein gutes Recht. Wenn rauskommt, dass der Vorwurf haltbar ist und man keine Chance auf bessere Umstände hat, dann _sollte_ man zahlen bevor man (u.U. mehr) zahlen _muss_ :P.
...man kann aber auch immer schön der OBRIGKEIT gehorchen, und, wenn der Schutzmann das sagt, gleich bezahlen.
Um Gottes Willen bloß nicht widersprechen... :) Angel


...da bin ich doch lieber permanent renitent! :) cross
Gruß Jürgen

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#15

Beitrag von Dragol » 21.07.2010 9:08

x-stars hat geschrieben:Nope, man _muss_ nicht gleich ungeprüft zahlen. Nat. kann man prüfen ob er richtige Tatbestand vorgeworfen wird, die Strafe dazu stimmt, keine Verfahrensfehler vorliegen oder man das Strafmaß irgendwie senken kann - das ist dein gutes Recht. Wenn rauskommt, dass der Vorwurf haltbar ist und man keine Chance auf bessere Umstände hat, dann _sollte_ man zahlen bevor man (u.U. mehr) zahlen _muss_ :P.
Schön formuliert ...
Und ich sehe es ähnlich - blos nicht immer gleich die Geldbörse zücken und den Bückling machen.


Gruß: Dragol
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