Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Ich denke das Problem ist die Einsicht einen Fehler gemacht zu haben. Wer logisch drüber nachdenkt merkt schnell, daß er gegen eine Regel verstossen hat und findet sich damit ab, daß er zahlen muss. Diese Einsicht haben leider immer weniger Menschen. Sowas geht mir auf den Sack. Ich bin mir stets bewusst, daß ich Regeln übertrete und ärgere mich drüber wenn ich dabei erwischt werde. Aber wenn ich was falsch gemacht habe, dann nehm ich mir keinen Anwalt um die Tatsachen solange zu verdrehen, bis ein günstigeres Ergebnis für mich rauskommt. Wenn ich in den Spiegel schau, dann möchte ich einen Menschen sehen, der zu seinen Taten und Entscheidungen steht, und keinen Lügner und Betrüger der sich durchs Leben mogelt
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
ich sehe ja ein ein Fehler gemacht zu haben. Nur ich hatte nicht gewusst dass es überhaupt den "fehler" "Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen" gibt. daher wollte ich einfach mal nachfragen weil ich davon noch nie gehört habe. Klar ärger ich mich wenn ich bei Fehlern (fahrradweg fahrn) angehalten werd und ne strafe bekomme. Aber wenn ich dann ne Strafe bekomme für was ich gar nicht weiß, frag ich halt lieber mal nach anstatt direkt zu zahlen. Oder würdest du ne Strafe zahlen wo du nicht weißt das du überhaupt was falsch gemacht hast?
Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Wenn der Strafzettel nicht dem entspricht, was du gemacht hast, dann wäre es sinnvoller auf der Polizeiwache nachzufragen als hier im Forum. Klar würde ich auch nur für das geradestehen wollen was ich angestellt habe.
Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Vorsicht gefährliches Halbwissen meinerseits:
Ich glaube mich erinnern zu können, dass nur Mofas und Fahrräder an einer wartenden Autoschlange rechts vorbeifahren dürfen. Mein Fahrlehrer meinte damals zu mir, wenn ich nach vorne will, dann nur auf der linken Seite und auch nur vorsichtig, da ich jederzeit damit rechne müsse, dass sich ein Dosenfahrer erschreckt.
Aber den "Tatbestand" als Rechtsüberholen in geschlossener Ortschaft zu beziffern, halte ich für gewagt, denn prinzipiell ist das ja nicht verboten (oder bezieht sich das nur auf mehrspurige Straßen innerhalb Ortschaften??)
Wie dem auch sei, eine offizielle Aussage dazu würd mich auf jeden Fall interessieren...
Ich glaube mich erinnern zu können, dass nur Mofas und Fahrräder an einer wartenden Autoschlange rechts vorbeifahren dürfen. Mein Fahrlehrer meinte damals zu mir, wenn ich nach vorne will, dann nur auf der linken Seite und auch nur vorsichtig, da ich jederzeit damit rechne müsse, dass sich ein Dosenfahrer erschreckt.
Aber den "Tatbestand" als Rechtsüberholen in geschlossener Ortschaft zu beziffern, halte ich für gewagt, denn prinzipiell ist das ja nicht verboten (oder bezieht sich das nur auf mehrspurige Straßen innerhalb Ortschaften??)
Wie dem auch sei, eine offizielle Aussage dazu würd mich auf jeden Fall interessieren...
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Rechtüberholen ist schon verboten. Zumindest bei und, ebenso das nicht genügend weit rechts fahren^^
Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
prinzipiell ist rechts überholen sehr wohl verbotenHasenfuß hat geschrieben:Aber den "Tatbestand" als Rechtsüberholen in geschlossener Ortschaft zu beziffern, halte ich für gewagt, denn prinzipiell ist das ja nicht verboten (oder bezieht sich das nur auf mehrspurige Straßen innerhalb Ortschaften??)
für die ausnahmen vom prinzip gilt: google ist dein freund
http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Demnach könnte IronDust gegen den Bescheid Widerspruch einlegen denn er hat an der Ampel rechts überholt und dass dürfte soweit ok sein.schluchtenscheißer hat geschrieben: prinzipiell ist rechts überholen sehr wohl verboten
für die ausnahmen vom prinzip gilt: google ist dein freund
http://www.fahrtipps.de/frage/rechts-ueberholen.php
Im Bereich von Ampeln, oder, wie der Gesetzgeber sie nennt, »Lichtzeichen«, darf rechts schneller gefahren werden als links. Hier kommt es nicht darauf an, ob Fahrstreifenmarkierungen vorhanden sind.
• § 37 Abs. 4
Gut, er hat den Fahrradstreifen genutzt, aber davon ist im Bescheid keine Rede.
So denn...
MfG Stefan
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
wenn der fahrradweg eine eigene kfz-fahrspur wäre...SVblue hat geschrieben:schluchtenscheißer hat geschrieben: Demnach könnte IronDust gegen den Bescheid Widerspruch einlegen denn er hat an der Ampel rechts überholt und dass dürfte soweit ok sein
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Also, nur mal um unsere renitenten und auf Ihre Rechte bedachten Mitstreiter auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen - unser TE hat den RADweg mit einem KFZ benutzt und dies ist nunmal gegen die StVO. Dafür hat er berechtigterweise einen Ordnungsruf bekommen, ich finde mit 30€ darf er zufrieden sein. Wenn die Freunde von Grün-Weiss-Nürnberg nämlich böswillig wären, hätten sie ihm die Gefährdung von Radlern oder Fußgängern (beweise mal das Gegenteil!) auf´s Auge gedrückt, dann wär die Kack.... mal so richtig am dampfen gewesen.
Sei ein Mann, akzeptier, dass Du erwischt wurdest, löhn die 30 Ocken und freu Dich, dass es nicht mehr geworden ist.
Martin650 spricht mir aus der Seele - Daumen hoch
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Das Leben ist eines der Härtesten und endet grundsätzlich mit dem Tod.
Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen, ich habe bereits eine Meinung!
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
mag ja alles schön und gut sein, ich beschwer mich auch net dass ich 30 okken zahlen muss. Gefährdung von Fahrradfahrern und Fußgängern is ausgeschlossen weil keine da waren.twindance hat geschrieben:Also, nur mal um unsere renitenten und auf Ihre Rechte bedachten Mitstreiter auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen - unser TE hat den RADweg mit einem KFZ benutzt und dies ist nunmal gegen die StVO. Dafür hat er berechtigterweise einen Ordnungsruf bekommen, ich finde mit 30€ darf er zufrieden sein. Wenn die Freunde von Grün-Weiss-Nürnberg nämlich böswillig wären, hätten sie ihm die Gefährdung von Radlern oder Fußgängern (beweise mal das Gegenteil!) auf´s Auge gedrückt, dann wär die Kack.... mal so richtig am dampfen gewesen.
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Auch hab ich nicht dafür eine Strafe bekommen, dass ich den Radweg benutzt habe, sondern dass ich rechts überholt habe, das ist genau das worauf ich rauswill!
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Mensch Leute, wie oft soll er denn noch schreiben das er die Strafe akzeptiert
Du kannst ja gucken ob fahren auf dem Radweg billiger wäre, aber da ist dann trotzdem noch die Sache wegen dem evtl. gefährden von Radfahrern etc...

Du kannst ja gucken ob fahren auf dem Radweg billiger wäre, aber da ist dann trotzdem noch die Sache wegen dem evtl. gefährden von Radfahrern etc...
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Ist ja richtig ist ja schön... nur steht davon nichts im Bescheid... nur darum geht's!schluchtenscheißer hat geschrieben:wenn der fahrradweg eine eigene kfz-fahrspur wäre...SVblue hat geschrieben:schluchtenscheißer hat geschrieben: Demnach könnte IronDust gegen den Bescheid Widerspruch einlegen denn er hat an der Ampel rechts überholt und dass dürfte soweit ok sein
Klar war das Fahren auf dem Radweg nicht ok aber es geht doch nicht um den Radweg!
So denn...
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
ich dachte, es geht ums rechts überholen. und das könnte eben nur ok sein, wenn es auf einer eigenen kfz-fahrspur erfolgtSVblue hat geschrieben: Klar war das Fahren auf dem Radweg nicht ok aber es geht doch nicht um den Radweg!
den bescheid nachvollziehen kann ich auch nicht, aber diese diskussion halte ich sowieso für eher sinnlos
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
werde die Tage mal wenn mir die Zeit es erlaubt, mal bei der Dienststelle vorbeigehen und mal nachhacken 

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen
Hey,
in Nürnberg ist diskutieren alles andere als sinnvoll. Habe ich immer wieder erlebt, und fahre schon ~10 Jahre mitm Mopped durch Nürnberg und um Nürnberg herum. 90% der Polizisten stellen sich krum bzw. beharren darauf was sie dir ankreiden (siehe auch Z6 in der mitte ohne Profil...)
An der Stelle wos bei dir war überhole ich so auch desöfteren, man sollte sich bei sowas vorher immer vergewissern dass die grünen nirgends zu sehen sind und vorrausschauend fahren!!
Bikergruß
in Nürnberg ist diskutieren alles andere als sinnvoll. Habe ich immer wieder erlebt, und fahre schon ~10 Jahre mitm Mopped durch Nürnberg und um Nürnberg herum. 90% der Polizisten stellen sich krum bzw. beharren darauf was sie dir ankreiden (siehe auch Z6 in der mitte ohne Profil...)
An der Stelle wos bei dir war überhole ich so auch desöfteren, man sollte sich bei sowas vorher immer vergewissern dass die grünen nirgends zu sehen sind und vorrausschauend fahren!!
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99.000km...und noch nicht Müde->>> SV