Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen


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schluchtenscheißer


Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#31

Beitrag von schluchtenscheißer » 22.07.2010 12:22

IronDust hat geschrieben:werde die Tage mal wenn mir die Zeit es erlaubt, mal bei der Dienststelle vorbeigehen und mal nachhacken :)
wär mir den aufwand nicht wert

Puffbohne


Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#32

Beitrag von Puffbohne » 22.07.2010 21:10

-Claudia- hat geschrieben: Anstatt ständig die Biker zu belästigen, sollen sie mir den Autofahrern bei bringen nicht zu telefonieren und ihre Spiegel zu benutzen.
Genau. Oder Kinderschänder fangen!!! :roll:

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#33

Beitrag von SVblue » 24.07.2010 7:44

schluchtenscheißer hat geschrieben:
SVblue hat geschrieben: Klar war das Fahren auf dem Radweg nicht ok aber es geht doch nicht um den Radweg!
ich dachte, es geht ums rechts überholen. und das könnte eben nur ok sein, wenn es auf einer eigenen kfz-fahrspur erfolgt

den bescheid nachvollziehen kann ich auch nicht, aber diese diskussion halte ich sowieso für eher sinnlos
Da aber offenbar nichts von einem Radweg im Bescheid steht sondern nur vom "Rechtsüberholen" und besagte Kreuzung mehrere Fahrspuren aufweist stellt sich mir die Frage, wie die Ordnungshüter nun belegen wollen dass es der Radweg war und nicht bspw. die rechte Kfz-Spur die benutzt wurde. Oder anders, vielleicht ist sich der Beamte nicht im Klaren dass man, unter den bereits genannten Voraussetzungen, innerorts rechts überholen darf. Nochmal, ich rede hier nur vom Bescheid und nicht vom eigentlichen Tatbestand. Die örtlichen Begebenheiten schließen normales Rechtsüberholen nicht aus.
So denn...
MfG Stefan
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#34

Beitrag von schluchtenscheißer » 24.07.2010 8:00

SVblue hat geschrieben:Nochmal, ich rede hier nur vom Bescheid und nicht vom eigentlichen Tatbestand
da ich weder die örtlichen gegebenheiten noch den bescheid kenne...

http://www.wayne-interessierts.de/ :mrgreen:

ciao

Puffbohne


Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#35

Beitrag von Puffbohne » 24.07.2010 9:06

SVblue hat geschrieben:
schluchtenscheißer hat geschrieben:
SVblue hat geschrieben: stellt sich mir die Frage, wie die Ordnungshüter nun belegen wollen dass es der Radweg war und nicht bspw. die rechte Kfz-Spur die benutzt wurde.
Manchmal reicht wohl einfaches hingucken.

Solls geben...

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#36

Beitrag von IronDust » 24.07.2010 9:48

schluchtenscheißer hat geschrieben:
SVblue hat geschrieben:Nochmal, ich rede hier nur vom Bescheid und nicht vom eigentlichen Tatbestand
da ich weder die örtlichen gegebenheiten noch den bescheid kenne...

http://www.wayne-interessierts.de/ :mrgreen:

ciao
Örtliche gegenheiten siehe 5? Post ;) und im Bescheid steht nur das Topic drinnen ;)

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#37

Beitrag von SVblue » 24.07.2010 13:07

Puffbohne hat geschrieben:
Manchmal reicht wohl einfaches hingucken.

Solls geben...
Auch auf die Gefahr hin dass ich mich hier mehr als nun einmal wiederhole und es offenbar von einigen wenigen nicht verstanden wird / verstanden werden will...
:roll: Da guckt man in den Bußgeldbescheid und findet offenbar nix von wegen "Radweg benutzt"... und nur darum geht es doch. Da steht wohl "innerhalb geschlossener Ortschafft rechts überholt" und das ist nicht immer verboten, zumindest nicht an der dargestellten Kreuzung (thx IronDust).
Das der eigentliche Tatbestand quasi ein anderer und so auch nicht korrekt war bestreitet bislang niemand.
Es geht doch schließlich nur darum wie die Ordnungshüter auf einem Bußgeldbescheid das "Rechtsüberholen innerhalb g. O." ohne weitere Vermerke (Radwegnutzung) bestrafen können.
So denn...
MfG Stefan
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#38

Beitrag von Puffbohne » 24.07.2010 16:58

Es ging mir grad darum wie sie es beweisen wollen.
In dem sie ihre getätigte Wahrnehmung einfach wiedergeben.

Er hat rechts überholt, ob er dabei einen Radweg oder sonstwas benutzt ist egal.
Dass er dabei den Radweg genutzt hat, stellt nur eine Tatmehrheit da, was aber kein Hinderniss ist das rechts Überholen nicht zu ahnden.
Ganz im Gegenteil, dass kann man sogar noch mit auf den Bußgeldbescheid drauf schreiben, was die Ordnungshüter aber offensichtlich netterweise nicht gemacht haben.

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#39

Beitrag von schnubbi » 24.07.2010 17:01

Puffbohne hat geschrieben:Er hat rechts überholt, ob er dabei einen Radweg oder sonstwas benutzt ist egal.
Dass er dabei den Radweg genutzt hat, stellt nur eine Tatmehrheit da, was aber kein Hinderniss ist das rechts Überholen nicht zu ahnden.
Ganz im Gegenteil, dass kann man sogar noch mit auf den Bußgeldbescheid drauf schreiben, was die Ordnungshüter aber offensichtlich netterweise nicht gemacht haben.
Aber es geht doch hier darum, dass das Rechtsüberholen erlaubt war.

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#40

Beitrag von schluchtenscheißer » 24.07.2010 17:13

SVblue hat geschrieben: Es geht doch schließlich nur darum wie die Ordnungshüter auf einem Bußgeldbescheid das "Rechtsüberholen innerhalb g. O." ohne weitere Vermerke (Radwegnutzung) bestrafen können.
na, dann frag sie doch einfach. geh hin und reg dich auf, wenn du meinst, daß das was bringt...

was dieser thread hier bringen soll (offenbar ja nicht die antwort auf die frage, ob und unter welchen umständen rechts überholen erlaubt ist), ist mir durchaus nicht klar

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#41

Beitrag von schluchtenscheißer » 24.07.2010 17:15

schnubbi hat geschrieben:
Puffbohne hat geschrieben:Er hat rechts überholt, ob er dabei einen Radweg oder sonstwas benutzt ist egal.
Dass er dabei den Radweg genutzt hat, stellt nur eine Tatmehrheit da, was aber kein Hinderniss ist das rechts Überholen nicht zu ahnden.
Ganz im Gegenteil, dass kann man sogar noch mit auf den Bußgeldbescheid drauf schreiben, was die Ordnungshüter aber offensichtlich netterweise nicht gemacht haben.
Aber es geht doch hier darum, dass das Rechtsüberholen erlaubt war.
wars das denn?

woraus schließt du das?

so wie es für mich aussieht, war da noch nicht mal eine freie fahrspur zum rechts überholen...

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#42

Beitrag von IronDust » 24.07.2010 17:34

so wie dsa sich für mich erschließt ist es an der Kreuzung sehr wohl erlaubt rechts zu überholen. Nur halt eben nicht über den Fahrradweg. Dass die beiden Beamten da nun "rechts überholen" drauf geschrieben haben ist für mich unverständlich. Und ich glaube das geht auch Blue oder mehreren so.
Weil rechts überholen wäre eben erlaubt, wäre es nicht auf dem Fahrradstreifen gewesen.

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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#43

Beitrag von SVblue » 24.07.2010 20:09

Korrekt IronDust!
Es geht nicht darum dort hin zu gehen und Stress zu machen (kann ich eh nicht, bin ja nicht der Betroffene) sondern um die Frage ob der Bescheid zum entsprechenden Sachverhalt so richtig ist da dieser ja nur den Eindruck erweckt, dass das Rechtsüberholen i.g.O. generell und ausnahmslos verboten ist.
Btw.: Diejenigen, die es nicht interessiert müssen sich nicht gezwungen fühlen unbedingt etwas zu schreiben.
So denn...
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Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#44

Beitrag von schluchtenscheißer » 24.07.2010 22:23

SVblue hat geschrieben: Diejenigen, die es nicht interessiert müssen sich nicht gezwungen fühlen unbedingt etwas zu schreiben
diejenigen, die es interessiert, haben schon hier posting.php?mode=quote&f=1&p=9458113 geschrieben, wann das grundsätzlich verbotene rechts überholen doch erlaubt sein kann...

daß es unter bestimmten bedingungen erlaubtes rechts überholen gibt, war also allen, die auch mitgelesen haben, spätestens ab da klar und hätte nicht unbedingt der weiteren diskussion bedurft. deshalb eben dachte ich mir, daß es wohl um etwas anderes gehen müsse

wie auch immer - ich klink mich aus

schluchtenscheißer


Re: Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen

#45

Beitrag von schluchtenscheißer » 24.07.2010 22:27

IronDust hat geschrieben:so wie dsa sich für mich erschließt ist es an der Kreuzung sehr wohl erlaubt rechts zu überholen. Nur halt eben nicht über den Fahrradweg. Dass die beiden Beamten da nun "rechts überholen" drauf geschrieben haben ist für mich unverständlich. Und ich glaube das geht auch Blue oder mehreren so.
Weil rechts überholen wäre eben erlaubt, wäre es nicht auf dem Fahrradstreifen gewesen.
nein - es wäre erlaubt gewesen, wenn eine freie fahrspur da gewesen wäre. ob außerdem noch ein fahrradstreifen vorhanden ist, ist völlig egal. nur dürfte so eine freie fahrspur wohl in den seltensten fällen vor einer ampel gegeben sein - insofern dürfte rechts überholen/vorbeifahren, um sich vor die rote ampel zu schummeln, wohl praktisch immer verboten sein

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