Die Grundbuchordnung regelt alle formellen Eintragungen im und die Führung des Grundbuches.mat hat geschrieben:Ahja, noch so einer... Na bei mir sinds, vom Studium her, grad das BGB, HGB, Landesrecht Sachsen so wie das Grundgesetz... Was issn das GBO?JuTobsen hat geschrieben:Zur Zeit lese ich leider das BGB und die GBO für eine Klausur....
Das Grundbuch ist ja das öffentliche Register aller Rechte an Grund und Boden und deren Statusveränderung und genau dafür gibt es als rechtliche Grundlage die Grundbuchordnung. Dort ist dann halt vorgeschrieben, wie, wann, wer, wo und was niedergeschrieben werden muss, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht...




So etwas muss ich leider mit dem Nebenfach Städtebau können. Der wesentlich schönere Teil ist es aber am Computer mit Geo- und Architekturprogrammen Gebiete zu kartieren, Baupläne zu zeichnen und vor Ort die Planungsgebiete zu erfassen...
Ich zieh mir mal wieder nen Kaffe rein und lese weiter.
