71 PS oder doch eher 34 PS


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
David


#16

Beitrag von David » 03.08.2003 23:10

Spiky78 hat geschrieben:[

Niemals ein Motorrad drosseln, wenn es schon offen eingefahren wurde...
Irgendwie ist der R2 nicht mit der Gemischaufbereitung zurechtgekommen und die Ventile haben dann auch irgendwie drunter gelitten (Bin kein Kfz-Mechaniker).

....

erklär mal bitte genauer, werde mit nämlich eine gebrauchte holen und diese für 1,5 jahre drosseln lassen, und die gebrauchten sind fast alles offen!!!

RV 125


#17

Beitrag von RV 125 » 03.08.2003 23:11

thx :!:

Nette Leute hier im Board!

Jan Zoellner
Administrator
Beiträge: 4770
Registriert: 12.04.2002 11:10
Wohnort: Radebeul

SVrider:

#18

Beitrag von Jan Zoellner » 03.08.2003 23:36

Die Drosselung hast Du in der rechten Hand... Parkinson wirst Du in Deinem Alter ja wohl nicht haben.

Ciao
Jan
--
If ya don´t spend the most money on tires and gas, ya ain´t havin´ enough fun.

Spiky78


#19

Beitrag von Spiky78 » 04.08.2003 5:10

Ragazzo2 hat geschrieben: erklär mal bitte genauer, werde mit nämlich eine gebrauchte holen und diese für 1,5 jahre drosseln lassen, und die gebrauchten sind fast alles offen!!!
Wie gesagt, ich bin kein Kfz-Mechaniker...
Mir wurde davon abgeraten....
Der R2 der CB500 lief so garnicht schlecht, bis auf den rauhen Rundlauf mit 34 PS.
HONDA meinte, meine Besuche hätten mit der Drosselung zu tun.

Die Karre lief 20.000km mit 50PS und dann 15.000km mit 34 PS.
Hab sie dann etwas früher als erlaubt wieder offen gefahren und sofort abgestossen.

Kanns also keinen wirklich empfehlen

silver650


#20

Beitrag von silver650 » 04.08.2003 8:53

Hallo,

bist du denn mit der SV schon ein paar Meter gefahren?
Falls nicht, mache erst eine Proberunde, ob Du überhaupt klar kommst mit ihr.
Ansonsten, wenn du einen Führerschein hast wo du schon offen fahren kannst, dann würde ich dir empfehlen sie nicht drosseln zu lassen.

gruß

Janosch


#21

Beitrag von Janosch » 04.08.2003 9:47

wollte nur noch ergänzen: auch 34ps reichen bei nässe aus um in sehr brenzlige situationen zu gelangen. und soweit ich weiss unterscheidet sich die gedrosselte sv bis ca. 5000u/min nicht wesentlich in der leistung von der offenen.
mein tipp: fahr sie offen, wenn du schon darfst!

Big R


#22

Beitrag von Big R » 04.08.2003 9:52

fazerfahrer hat geschrieben:Hi,
Soweit mir bekannt ist, darfst Du bereits jetzt Dein offenes Mopped fahren. Eine Umschreibung des Führerscheins ist nicht mehr zwingend notwendig, da aus dem Ausstellungsdatum des 1a bereits der Ablauf der Beschränkung zu erkennen ist. :roll:
Das ist leider nicht so, du musst den Führerschein trotzdem umschreiben lassen. Ich war in der selben Situation, und musste meinen Schein umschreiben lassen.

Gast


#23

Beitrag von Gast » 04.08.2003 10:25

Big R hat geschrieben:
fazerfahrer hat geschrieben:Hi,
Soweit mir bekannt ist, darfst Du bereits jetzt Dein offenes Mopped fahren. Eine Umschreibung des Führerscheins ist nicht mehr zwingend notwendig, da aus dem Ausstellungsdatum des 1a bereits der Ablauf der Beschränkung zu erkennen ist. :roll:
Das ist leider nicht so, du musst den Führerschein trotzdem umschreiben lassen. Ich war in der selben Situation, und musste meinen Schein umschreiben lassen.
Wer hat dir das erzählt, daß du das machen musst?
Ist nämlich falsch gewesen.

Es ist sinnvoll, wenn man in's Ausland fährt, ausserdem sollen imo ab 2005 nach und nach alle alten Führerscheine ungültig werden um ein europaweit einheitliches System zu schaffen. In Deutschland kannst du theoretisch mit der alten DDR-Fahrerlaubnis rumgurken.

Big R


#24

Beitrag von Big R » 04.08.2003 12:53

Bombwurzel hat geschrieben:Wer hat dir das erzählt, daß du das machen musst?
Ist nämlich falsch gewesen.
Das hatt mir die nette Dame vom Amt erzählt! Hätte ich das gewusst, hätte ich den Schein nie umschreiben lassen. Kostet ja nur unnötig Geld und Nerven.

Gast


#25

Beitrag von Gast » 04.08.2003 13:25

Aber keine Angst: Sie brauchen Ihr derzeitiges "rosa Papier" nicht gleich zu entsorgen, der Führerschein bleibt weiterhin in allen Ländern der Europäischen Union gültig, solange seine Echtheit nicht in Frage gestellt werden kann (Apropos: Wie schaut denn Ihr Führerscheinfoto aus?!). Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG müssen nämlich sämtliche bisher geltenden Führerschein-Dokumente in den anderen EU-Staaten anerkannt werden; es darf weder das neue Führerscheinformular oder die Plastikkarte, eine Übersetzung oder gar zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden. Dies hat auch die EU- Kommission mit Entscheidung vom 21.3.2000 ausdrücklich bestätigt; deren Wortlaut ist am Ende mehrsprachig zum Ausdrucken bereitgestellt.
Quelle: http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/f ... tausch.htm

Wie schon öfter gesagt.
Mann muß den Führerschein nicht umschreiben lassen, nach Ablauf der 2 Jahre darf man automatisch offen fahren.
Jedoch sollte man, um evntl. Schwierigkeiten im Ausland vorzubeugen, die Pappe gegen Plastik austauschen.

Gast


#26

Beitrag von Gast » 04.08.2003 13:46

Nochmal was zum Thema:

§6 Abs. 2 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung)
(2) Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Abweichend von Satz 1 können Bewerber, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, die Klasse A ohne diese Beschränkung erwerben.
Also mal ins normale Deutsch gebracht:
Klasse A berechtigt generell zum Führen von Motorrädern aller Art :!:
Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erteilung gilt die allseits bekannte Beschränkung auf 34PS (25kW).

In keinem einzigen Gesetz findet sich die Auflage, daß der Führerschein umgetragen werden muss.
Wer gegenteiliges findet, darf es gerne posten.

joergi


#27

Beitrag von joergi » 04.08.2003 17:41

Bombwurzel hat geschrieben:Also mal ins normale Deutsch gebracht:
Klasse A berechtigt generell zum Führen von Motorrädern aller Art :!:
Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erteilung gilt die allseits bekannte Beschränkung auf 34PS (25kW).

In keinem einzigen Gesetz findet sich die Auflage, daß der Führerschein umgetragen werden muss.
Wer gegenteiliges findet, darf es gerne posten.
Also ich habe bevor ich mir den alten Lappen hab umschreiben lassen auch einiges zu dem Thema durchgelesen.

Unter:

http://www.motorroller-info.de/html/hau ... chein.html

wird z.B. davon geschrieben, daß es bei alten 1a Lappen notwendig ist umzuschreiben, wenn man offen fahren will.

Das Gleiche steht übrigens beim ADAC:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Fuehre ... D=9942%231

Noch genauer in einer FAQ der Rennleitung Pfalz:
Ich habe die Fahrerlaubnisklasse 1a. Darf ich nun unbeschränkte Motorräder fahren?

Ihre Fahrerlaubnis berechtigt Sie Krafträder bis 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg zu führen.
Um die Fahrerlaubnis der Klasse 1 zu erwerben, mussten Sie bis zum 01.01.99 nachweisen, dass Sie auf einem „1a-Kraftrad“ genügend Fahrpraxis erworben haben und 20 Jahre alt sein.
Ab 01.01.99 gilt die neue Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Dort ist in der Anlage 3 aufgeführt, dass Fahrerlaubnisse der Kl. 1a, die nach dem 31.12.88 ausgestellt wurden, in Fahrerlaubnisse der neuen Klasse A, Krafträder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, umgeschrieben werden dürfen, wenn die Voraussetzungen des § 6 / II / Satz 1 FeV vorliegen. Danach müssen Fahrerlaubniserwerber zwei Jahre beschränkte Krafträder (Kl. 1 a bis zum 01.01.99) fahren, bevor ihre Fahrerlaubnisklasse A unbeschränkt gilt.
Sie könnten sich somit Ihre Fahrerlaubnis auf die Klasse A umschreiben lassen. Allerdings erst mit der Klasse A dürfen Sie unbeschränkte Krafträder fahren. Dies ist mit Ihrem alten Führerschein nicht erlaubt.
Nachzulesen unter:

http://www.polizei.rlp.de/index2.htm?/0 ... qs/top.htm

IMHO ist der entscheidende Passus:

§ 6 Abs. 7 FeV
(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts), bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 bestehen.
Dort heißt es "im Umfang der bisherigen Berechtigung", also für 1a entsprechend der im alten Lappen eingetragenen Beschränkung. So sieht es ja oben auch die Rennleitung.

Ich hab da nicht lange rumgemacht. Umgeschrieben und Ruhe. Die 24 Euronen konnte ich mir grade noch leisten. Wenn man bedenkt, was man sonst fürs Moped ausgibt eh vernachlässigbar. Besonders dann, wenn man den potentiellen Ärger mit überkorrekten Mitarbeitern der Rennleitung dagegen rechnet. Das Einzige was bei der Geschichte wirklich genervt hat, war, das es ewig (bei mir fast 8 Wochen) gedauert hat.

Gruß
Jörg
Zuletzt geändert von joergi am 06.08.2003 19:14, insgesamt 1-mal geändert.

Gast


#28

Beitrag von Gast » 04.08.2003 20:15

Sehe ich das richtig?

Der deutsche Staat macht die Fähigkeit offene Motorräder zu führen an 24 Euro fest???
Nur wenn man zahlt, darf man offen fahren, wer für 24 Euro zu geizig ist, bleibt beschränkt? :?

Ist doch total bekloppt :!:

Wie schon gesagt.
Mein bisheriger Wissensstand belief sich darauf, daß das neue Recht ab sofort für alle gilt, egal welche Farbe der Führerschein hat. So hab' ich's auch in der Fahrschule gelernt.

jensel
SV-Rider
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SVrider:

#29

Beitrag von jensel » 04.08.2003 20:22

Das ist die Bürokratie, Bomber.
Im alten LAppen steht eindeutig drin beschrieben, was Du fahren darfst. Und das zählt halt, weil das hast Du in der Hand. Offene Moppeds sind mit dem alten Schein verboten.

Und nach dem alten Recht musste man immer umschreiben gehen, jetzt handelt es sich ja nur noch um Grenzfälle. Obwohl ich nicht verstehe, wieso die den nicht schon längst umgeschrieben haben...

RV 125


#30

Beitrag von RV 125 » 05.08.2003 0:20

Ja ok, ich denke ich werde sie offen fahren.

Werde sie jetzt mal morgen zum TÜV bringen und sonst nichts machen, außer meinen Führerschein dann umzuschreiben. Bei dem einen Weg zum TÜV wird schon nix passieren ;-) Danach fahre ich sie mal ne Weile und überlege dann was ich mache. Auch was ich daran noch richte, da sie lange stand. Hauptsache ich darf sie mal bewegen. Daz brauch ich halt TÜV und nen Führerschein. :D

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