Dann würde ich nach Hessen fahren - die datieren nicht zurück wie in den meisten anderen Bundesländern, d.h. wenn du im März hingehst kriegst du bis 03/13 TÜV !!!!!!!!!Hasenfuß hat geschrieben: In der Nähe vom momentanen Moppedstandort gibts TÜV Hessen, Dekra und GTÜ.
TÜV
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Re: TÜV
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Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !
ab 11:05 - wie geil !!
W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020
"The lightness is the secret" M.T.
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Re: TÜV
Ja, darfst du. Das Nummerschild musst natürlich dranschrauben und deiner Versicherung kurz telefonisch Bescheid geben.Hasenfuß hat geschrieben: Darf ich das Mopped jetzt anfang März zur Prüfstelle fahren, wenn ich vorher einen Termin ausgemacht habe?
Mit dem Zurückdatieren bin ich mir nich so ganz sicher, habe das Gefühl das macht jeder Prüfer nach Lust und Laune. Manchmal haben sie zurückdatiert und manchmal auch nicht. Bei unserem Autoanhänger meinte der Tüver nur "Kommen Sie in 2 Wochen nochmal, dann sind Sie genau 2 Jahre drüber und dann machen wirs ohne zurückdatiern". Mittlerweile is der schon wieder fast 2 Jahre drüber...Mal sehn was er bei der nächsten HU sagt.
Re: TÜV
Der Versicherung bescheid geben? Hö ? Wenn der TÜV im Oktober abgelaufen ist, musst du ab Mai mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.
Ich glaube das zurückdatieren ist teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber mal ehrlich....ich würde logischerweise auch genau 1.99999 Monate überziehen. Irgendwann spart man genau einmal einen Besuch
Ich glaube das zurückdatieren ist teilweise von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Aber mal ehrlich....ich würde logischerweise auch genau 1.99999 Monate überziehen. Irgendwann spart man genau einmal einen Besuch

Re: TÜV
Ja, aber er will ja gleich Anfang März wieder HU machen lassen. Da darf er denn auch hinfahren solange er das Nummernschild dran hat, mit der Versicherung gesprochen hat und ohne Umwege zur Prüfstelle fährt.bax hat geschrieben:Der Versicherung bescheid geben? Hö ? Wenn der TÜV im Oktober abgelaufen ist, musst du ab Mai mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung rechnen.
Re: TÜV
Und was soll ich der Versicherung sagen? "Hallo, hab grade keine gültige HU, will aber zur Prüfstelle fahren." Fühlen die sich nicht völlig verarscht, kann mir kaum vorstellen, dass das irgendjemanden juckt?!? Naja, ich werd erst mal bei Dekra, TÜV Hessen und GTÜ anrufen und nach Terminen/Kosten fragen. Bei der Gelegenheit frag ich auch gleich, ob ich das Motorrad hinfahren darf oder nicht...
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Re: TÜV
Die direkte Fahrt zur und von der Prüfstelle ist erlaubt, natürlich ohne Zigarettenstop oder Einkaufsexkurs. Die Versicherung kratzt es nicht, solange die Fahrt im angemeldetem Saisonzeitraum liegt, sonst biste dran wegen Fahren ohne Haftpflichtvers. Man muß dem Dorfsheriff nur plausibel darlegen können, dass es die Fahrt zur Prüfstelle ist.
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Re: TÜV
Nur weil die Plakette abgelaufen ist, erlischt doch nicht die Zulassung. Wenn du erwischt wirst, kanns nen Verwarngeld (oder wenns deutlich drpber ist ein Bußgeld mit Punkten) geben, ansonsten ist es dein Bier. Und da es Saisonzulassung ist, werden die stillgelegten Monate auch nicht mitgezählt, also fahr in Ruhe im März zum Tüv, leg die 55 Euro hin und hab wieder 2 Jahre Ruhe.
Re: TÜV
Danke. Das wollt ich hören, bzw. lesen.
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Re: TÜV
Bei ländlichen Versicherungsvertretern kann man sein Kennzeichen abgeben und nach belieben wieder abholen um Beiträge zu sparen. Ich glaube das ist irgendwie gemeint mit "Versicherung anrufen". Wäre super wenns das bei mir auch geben würde....tuts aber net *snief*
Und um die rechtlichen Sachen nochmal zu klären:
- Wer mit abgelaufenem Tüv fährt muss erst mit einer Verwarnung rechnen, wenn die Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen ist. Ansonsten passiert kann einem NICHTS passieren
- Wer ausserhalb des Betriebszeitraumes mit einem Saisonkennzeichen fährt begeht keinen Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Aber dafür anderes
Und um die rechtlichen Sachen nochmal zu klären:
- Wer mit abgelaufenem Tüv fährt muss erst mit einer Verwarnung rechnen, wenn die Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen ist. Ansonsten passiert kann einem NICHTS passieren
- Wer ausserhalb des Betriebszeitraumes mit einem Saisonkennzeichen fährt begeht keinen Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Aber dafür anderes

Re: TÜV
Seas,bax hat geschrieben: - Wer mit abgelaufenem Tüv fährt muss erst mit einer Verwarnung rechnen, wenn die Plakette mehr als 2 Monate abgelaufen ist. Ansonsten passiert kann einem NICHTS passieren
NICHTS ist nicht ganz korrekt^^ ein Mängelschein mit der Aufforderung den TÜV "unmittelbar" zu machen ist allemal seitens der Polizei drin!
Nein, das nicht, aber ein Obliegenheitsverstoß nach dem Pflichtverischerungsgesetz, eine Ordnungswidrigkeit nach der FahrzeugzulassungsVerordnung und ein Vergehen(!) nach dem KraftfahrzeugSteuerGesetz und Abgabenordnung... (Straftat).bax hat geschrieben: - Wer ausserhalb des Betriebszeitraumes mit einem Saisonkennzeichen fährt begeht keinen Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Aber dafür anderes
Selbst auf der Straße parken, darf man es nicht (Owi nach FZV)
Re: TÜV
Obliegenheitsverletzungen sind Vertragsangelegenheiten, also wenn du gegen Punkte aus deinem Vertrag mit der Versicherung verstößt, nicht gegen ein Gesetz 

Re: TÜV
So. Hab grade beim TÜV Hessen angerufen und die nette Dame am Telefon gefragt, wie ich am geschicktesten die HU bekomme. Die meinte, ich solle mich einfach aufs Motorrad hocken und zu ihr aufn Hof fahren. Sollte mich die Polizei anhalten und die HU bemängeln, habe ich einen Termin zur HU und durch die Saisonzulassung wäre das alles gar kein Problem. Und einen tollen kurzfristigen Termin für Mittwochnachmittag hab ich auch bekommen.
Und das beste: Sie meinte, der TÜV Hessen würde nicht mehr rückdatieren. Ich bekomme also tatsächlich einen März 2013 Stempel.
Und das beste: Sie meinte, der TÜV Hessen würde nicht mehr rückdatieren. Ich bekomme also tatsächlich einen März 2013 Stempel.
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