Hi!
Du schreibst, das der Anhänger max. 750 wiegen darf. Wie kommste auf diese Zahl? Viele Leute haben sich nämlich was das angeht nen Bären aufbinden lassen: Angeblich darf der Anhänger nur 750KG wiegen. Das ist Quatsch!
Hier nachlesen:
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm
Manche meinen auch Sie dürften keinen Anhänger mit 2 Achsen oder einen gebremsten Anhänger bewegen. Alles Käse!
Ich fahre z.B. regelmäßig nen Passat mit 1870KG max. Gesamtgewicht, 1307 KG leer. 3500-1870=1630. Weil 1630>Leergewicht, gilt das Leergewicht, also rund 1,3t. (In diesem Fall ist die maximale Anhängelast auf 1,2t in den Papieren festgeschrieben, aber das Beispiel macht die rechtliche Lage deutlich)
OK, das ist immer noch nur ne Badewanne voll, aber immerhin!
Die 750kg Grenze bestimmt nur ob der Anhänger gebremst sein muss oder nicht, sonst nix.
Hier wird das auch ganz gut erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%A4n ... rerscheine