elchupacabre hat geschrieben:... dann hast du dafür Rechenschaft abzulegen.
Als Beschuldigter habe ich nur Angaben zur Person zu machen. Zumindestens hier in Deutschland.
Ich geb dir mal ein (fiktives) Beispiel:
3 Brüder teilen sich eine Garage, in der sie ihre Motorräder unterstellen.
Schlüssel zur Garage haben alle 3.
Jeder erlaubt den anderen die Nutzung seines Motorrades (seiner Motorräder).
Jetzt kommt ein Bussgeldbescheid und einer wird eines Verkehrsvergehens beschuldigt.
Mal angenommen er war es tatsächlich nicht, oder er kann es nicht mehr nachvollziehen.
Als Beschuldigter ist er nicht zur Aussage verpflichtet. Bei beschuldigten Verwandten und Verschwägerten ist er nicht als Zeuge zur Aussage verpflichtet, und schon gar nicht ist er verpflichtet gegen sich selbst auszusagen.
So, und jetzt soll er, nur weil man nicht zweifelsfrei feststellen kann wer zum Zeitpunkt gefahren ist, für das Vergehen haften?
Das war jetzt nur ein Beispiel. Es gibt sicher noch andere Fälle, die nicht eindeutig sind.
Ich bin der Meinung, es sollte jedem zweifelsfrei sein Vergehen nachgewiesen werden, für das er bestraft wird!