Wendemanöver und Crash


Allgemeine Gesprächsthemen, Fragen und Antworten.
markowski


Wendemanöver und Crash

#1

Beitrag von markowski » 24.10.2011 8:43

Ich versteh die Welt nicht mehr!
Da war ich gestern mit meiner recht neuen Maschine unterwegs.
Ich wollte von einer Landstraße links abbiegen, ich war schon quasi auf der Abbiegerspur. Vor mir ist schon ein silberner Van abgebogen und fährt nach rechts zum straßenrand hin und bleibt fast stehen. Ich biege ab, sehe den Wagen noch und ehe ich noch beschleunigen konnte WENDET er und zieht direkt vor mir raus!! ich konnte zwar noch bremsen aber es war kein platz mehr! hab ihn mit meinem rechten Heck erwischt und bin dann auf die linke seite gefallen! mir is gott sei dank nix passiert und glücklicher weise is die maschine beim sturz auch nicht auf mich gefallen! nich nur, dass er mich nich gesehen hat, er wollte direkt hinter einer insel wenden, wo ne durchgezogene linie war!! für mich alles klar, JA DENKSTE! Polizei kam und meinte nur: ja ganz klar Abstand nicht eingehalten!!!!! Somit bin ich jetzt der Unfallverursacher und der OPA, der im Wagen saß kommt fein raus!!! Könnt Ihr mir erklären wie sowas sein kann????????!!!

Benutzeravatar
Jonny
SV-Rider
Beiträge: 5127
Registriert: 10.08.2008 0:58

SVrider:

Re: Wendemanöver und Crash

#2

Beitrag von Jonny » 24.10.2011 8:45

Ähm sorry, aber ich hab ehrlichgesagt nix kapiert :? .

Wie is nun was passiert?!?!?! Und wenn du meinst, das is zu unrecht entschieden worden -> ab zum Anwalt! Ich glaub wir können das hier net wirklich sinnvoll bewerten.

MFG

fred


Re: Wendemanöver und Crash

#3

Beitrag von fred » 24.10.2011 8:55

Mach uns 'ne Skizze!

Martin650


Re: Wendemanöver und Crash

#4

Beitrag von Martin650 » 24.10.2011 9:16

Nimm dir einen Anwalt. Wenden auf der Fahrbahn über eine durchgezogene Linie kann niemals ohne Schuld sein. Zudem ist die Polizei nur ausführende Gewalt und nicht diejenige die schuldig spricht. Dazu gibts Richter

hexxer


Re: Wendemanöver und Crash

#5

Beitrag von hexxer » 24.10.2011 9:21

Wie Martin650 schon sagte, nimm dir nen Anwalt :!:

Benutzeravatar
fatdog
SV-Rider
Beiträge: 527
Registriert: 23.01.2011 20:05
Wohnort: Treuenbrietzen

SVrider:

Re: Wendemanöver und Crash

#6

Beitrag von fatdog » 24.10.2011 9:25

sehe ich auch so, ist ein fall für den anwalt.

bei meinem Unfall vor jahren:
Nachts, in eine nicht abgesicherte unfallstelle mit unbeleuchteten fahrzeugen eingefahren und in einen Gelandewagen geknallt.
Der Bul... meinte damals auch zu mit ich sei schuld, so nach dem Motto, hätte so fahren müssen so das ich jederzeit zum stehen kommen müsse.
Ende vom ich nahm mir einen Anwalt und man einigte sich dann außergerichtlich, dass ich nur nur 30% Teilschuld bekam und nicht 100%.
Gruß
DER FATDOG

Marlene * 20.04.2014
Emma * 20.04.2016
Frieda * 20.04.2016

Benutzeravatar
Schwarzwälder
SV-Rider
Beiträge: 580
Registriert: 23.05.2010 22:20
Wohnort: CW

SVrider:

Re: Wendemanöver und Crash

#7

Beitrag von Schwarzwälder » 24.10.2011 9:51

Aus eigener Erfahrung: Anwalt!!!!

markowski


Re: Wendemanöver und Crash

#8

Beitrag von markowski » 24.10.2011 10:03

So hab das mal so gut ich kann skizziert:
ich war auf der abbiegerspur, der Van schon am rechten rand. da wo das ' X ' ist war ich als der Van zum wendemanöver ansetzte. Ich hab ihn quasi erwischt als er schon quer vor mir stand.
Dateianhänge
Crash.JPG
Crash.JPG (13.67 KiB) 2597 mal betrachtet

Benutzeravatar
Jonny
SV-Rider
Beiträge: 5127
Registriert: 10.08.2008 0:58

SVrider:

Re: Wendemanöver und Crash

#9

Beitrag von Jonny » 24.10.2011 10:10

Ganz klarer Fall fürn Anwalt!!! Seit wann soll man da bitte wenden dürfen?!

Mfg

Benutzeravatar
Geue
SV-Rider
Beiträge: 863
Registriert: 04.11.2009 16:49

SVrider:

Re: Wendemanöver und Crash

#10

Beitrag von Geue » 24.10.2011 10:17

Mir ist damals mit dem Moped noch eine ganz ähnliche Situation passiert. Ebenfalls die Polizei gerufen (war mit leichtem Personenschaden) und Unfallskizze etc. gemacht. Zu meiner Erleichterung hat der Unfallgegner gleich die komplette Schuld auf sich genommen, aber auch die Polizei damals meinte ein wenden vom Straßenrand sei nur unter entsprechender Vorsicht erlaubt.

M.M.n muss hier also mindestens eine Teilschuld beim Unfallgegner vorliegen.

Mag sein das Du vielleicht nicht genügend Abstand gehalten hast, aber wenn es zum Unfall kam ist zumindest zweifelhaft ob der Gegner

a) einen Schulterblick gemacht hat (ist bei jedem Abbiegen notwendig)
b) geblinkt hat
c) die Stelle für ein Wenden überhaupt zulässig war

Zu c) Ohne Skizze für mich jetzt schwierig zu urteilen. Prinzipiell gibt es aber auch dafür konkrete Regelungen.

siehe §9 STVO:
(5) Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.
Je nach Schadenshöhe würde ich hier sicherlich über den Gang (wenigstens eine Vorberatung) zu einem Anwalt nachdenken. Jedoch kann man auch ersteinmal mit der Gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen um hier "vorzufühlen".

Die Polizei hat hierbei wie bereits angesprochen nicht das "Urteilsrecht". Sie nehmen den Unfall lediglich auf und verhängen ggf. ein Verwarngeld. Über eventuelle Schuldzusprüche oder Schadensregulierung haben sie hier keinen Einfluss.


Edit: So gerade die Skizze gesehen. Interessant wäre hierbei ob hinter der Insel wirklich eine Sperrfläche markiert ist und ob der Unfall in Höhe dieser passiert ist. Eine Sperrfläche darf nämlich wie der Name schon sagt nicht (nur zur Vermeidung von Gefahrensituationen) überfahren werden. Ein Wenden über diese Hinweg ist meines Erachtens verboten.
Das prinzipielle Wenden auf einer Straße (ob hinter einer Insel oder nicht) ist prinzipiell nicht verboten, muss jedoch bei absoluter Vorsicht durchgeführt werden.
Zuletzt geändert von Geue am 24.10.2011 10:21, insgesamt 1-mal geändert.

markowski


Re: Wendemanöver und Crash

#11

Beitrag von markowski » 24.10.2011 10:18

ja so sehe und sah ich das auch!!!
aber die S***** Bullen (sorry, dass ich das mal sagen muss) haben sich nicht ein bißchen damit befasst. Für den Polizisten stand es sofort klar, Abstand nicht eingehalten! Hallo?? Es war denen egal, ob da ne durchgezogene Linie war, oder der Opa im Wagen nicht geguckt hat. Die haben ihn auch nicht gefragt oder sonst was!

Benutzeravatar
Munky
SV-Rider
Beiträge: 6323
Registriert: 11.05.2009 20:53
Wohnort: Augsburg / Heidenheim an der Brenz

SVrider:

Re: Wendemanöver und Crash

#12

Beitrag von Munky » 24.10.2011 10:28

war für die vermutlich die einfachste variante.
nach dem mottto schuldiger gefunden, arbeit getan, feierabend

oder sie haben vorurteile oder ene hass auf motorradfahrer und du bist daher schuld :mrgreen:
alles nur spekulationen :wink:

markowski


Re: Wendemanöver und Crash

#13

Beitrag von markowski » 24.10.2011 10:28

Geue hat geschrieben: Edit: So gerade die Skizze gesehen. Interessant wäre hierbei ob hinter der Insel wirklich eine Sperrfläche markiert ist und ob der Unfall in Höhe dieser passiert ist. Eine Sperrfläche darf nämlich wie der Name schon sagt nicht (nur zur Vermeidung von Gefahrensituationen) überfahren werden. Ein Wenden über diese Hinweg ist meines Erachtens verboten.
Das prinzipielle Wenden auf einer Straße (ob hinter einer Insel oder nicht) ist prinzipiell nicht verboten, muss jedoch bei absoluter Vorsicht durchgeführt werden.
Also da ist auf jedenfall so eine Sperrfläche und dahinter eine ca. 30m lange durchgezogene Linie. Und er wollte direkt über die Sperrfläche fahren.

Benutzeravatar
Geue
SV-Rider
Beiträge: 863
Registriert: 04.11.2009 16:49

SVrider:

Re: Wendemanöver und Crash

#14

Beitrag von Geue » 24.10.2011 10:29

markowski hat geschrieben:Für den Polizisten stand es sofort klar, Abstand nicht eingehalten!
Das ist leider häufig so. Ich möchte hier auch nicht die Polizei in Schutz nehmen, aber Fakt ist einfach, dass sie häufig auch total überlastet sind und jeden Unfall auch so schnell wie möglich abarbeiten müssen.
Häufig wird dann auch noch ein Verwarngeld verhängt um letztlich das "ausrücken" zum Unfallort rechtfertigen zu können. Es gibt ja auch schon die allgemeine Weisung, dass Unfälle mit leichten Blechschäden ohne die Polizei von den Unfallbeteiligten geregelt werden sollen/müssen.

Zur Unfallaufnahme der Polizei:
Die Versicherungen nehmen die Daten der Polizei gerne als fundierte Grundlage, jedoch ist wie bereits angedeutet deren Meinung nicht das Maß der Dinge. Aussagen können (müssen aber nicht) durch die Uniformierten aufgenommen werden. Diese werden dann in der Schadensregulierung und bei einer möglichen Urteilsfindung herangezogen. (Prinzipiell empfielt es sich immer, so viel wie nötig, so wenig wie möglich zu Protokoll zu geben.)

Ich würde jetzt den Unfall (wenn noch nicht geschehen) Deiner Versicherung melden, Unfallskizzen etc. machen und dann erst einmal abwarten. Persönlich halte ich einen Anwalt nicht immer für die Allheillösung. Manchmal wird man aber gezwungen um sein Recht auch entsprechend einzufordern, bzw. gewissen Druck aufzubauen.

Benutzeravatar
Schwarzwälder
SV-Rider
Beiträge: 580
Registriert: 23.05.2010 22:20
Wohnort: CW

SVrider:

Re: Wendemanöver und Crash

#15

Beitrag von Schwarzwälder » 24.10.2011 10:32

also bitte, wie kann man das mit dem Abstand den sagen? Wer "weiß" wie lang der Opa da schon stand, bis er gewendet hat...

mit nem guten anwalt kriegst du 0,0 % >Schuld und der Opa voll. Die ganze sache hat ( bei richtiger Auslegungs von Dir bzw. deines Anwalts ) nichts mit Abstand, sondern mit korektem Wenden ( Schulter blick, größte Vorsicht bla bla bla ) und der verdammt noch mal DURCHGEZOGENEN Linie zu tun! ( mein Fahrlehrer sagte immer, durchgezogene Linien sind wie ne Mauer ) Recht hat er!

Also Anwalt und fertich! und zwar nen gescheiten Verkehrsrechtler

P.S. Wenn du nocht schmerzen hast, zu Arzt! Da sind mal eben 500 Öcken drin wenns gut läuft ( Zahlt ja eh seine Versicherung )

Da hast gleich Umbaugeld fürn winter :mrgreen:

Antworten