Wendemanöver und Crash


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markowski


Re: Wendemanöver und Crash

#16

Beitrag von markowski » 24.10.2011 10:36

da bin ich froh, dass ihr das eigentlich auch so seht wie ich.
zumal der Opa direkt nach dem aussteigen zugegeben hat dass er schuld is und er wusste dass da ne durchgezogene linie und diese sperrzone war!

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Re: Wendemanöver und Crash

#17

Beitrag von x-stars » 24.10.2011 10:39

Sofern der Winter bis dahin nicht vorbei ist...

Aber auch von mir: Geh zum Anwalt. Bei Einmündungen/Kreuzungen sind 5m zur Schnittkante hin (absolutes) Halteverbot, je nachdem wie weit der in der Seitenstraße am Rand stand, ist also selbst das schon verboten. Aber auch ohne ist ne Teilschuld allemal drin...

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Re: Wendemanöver und Crash

#18

Beitrag von CrashKid » 24.10.2011 10:41

Das Problem ist wohl die Sperrlinie. Die hat für Dich leider genauso Bedeutung. Nicht ohne Grund. Und wenn der noch gefahren ist - wenn auch langsam - dann hast Du Ihn überholt. Im Überholverbot. Du mußt halt hinter dem warten und Dich versichern das er anhält.
Da er aber dort wendet wirds auf ne Teilschuld von beiden rauslaufen.
Ich bin heute so motiviert, ich könnte Bäume ansehen!


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Re: Wendemanöver und Crash

#19

Beitrag von Geue » 24.10.2011 10:43

markowski hat geschrieben:Also da ist auf jedenfall so eine Sperrfläche und dahinter eine ca. 30m lange durchgezogene Linie. Und er wollte direkt über die Sperrfläche fahren.
Ein Blick ins Gesetz bringt Aufschluss:

STVO - Abschnitt 9 Markierungen
69 [Zeichen 340] 1. a) Fahrzeugführer dürfen die durchgehende Linie auch nicht teilweise überfahren.
72 [Zeichen 298] Fahrzeugführer dürfen Sperrflächen nicht benutzen.
Wenn man den Gesetzestext jetzt auf Deine Unfallskizze ummünzt hat der Unfallgegner regelwidrig gehandelt. Ihn trifft meiner Meinung nach mindestens eine Teilschuld (wenn nicht sogar die volle Schuld).

Mit entsprechenden Gesetzestexten würde ich auf jedenfall auch bei der Versicherung argumentieren. Ob man zur Durchsetzung seiner Forderungen einen Anwalt benötigt muss jeder selbst letztlich entscheiden.

Edit:
Der Einwand von Crashkid ist jedoch begründet. Ich bin jetzt davon ausgegangen das der Unfallgegner in einem Zug nach dem Abbiegen wenden wollte und nicht erst am Straßenrand angehalten hat. Bei haltenden Fahrzeugen am Straßenrand und durchgezogener Fahrstreifenbegrenzung darf nur überholt werden wenn mind. 3 Meter Abstand gehalten werden können.
Jedoch würde hier dann zu Deinen Gunsten die angesprochenen 5 Meter Abstand zur "Schnittlinie" sprechen...
Zuletzt geändert von Geue am 24.10.2011 10:48, insgesamt 1-mal geändert.

markowski


Re: Wendemanöver und Crash

#20

Beitrag von markowski » 24.10.2011 10:46

Also ich werde heute auf jedenfall noch zur Versicherung gehen und dort mal Fragen wie es für mich aussieht. Ich habe Gott sei Dank auch ne Rechtsschutzvers., sodass mein Anwalt das (falls nötig) alles klären würde.

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Re: Wendemanöver und Crash

#21

Beitrag von Trobiker64 » 24.10.2011 10:53

Da bei einem Spurwechsel seitens des Van-Fahrers erstmal die freie Spur (auch die eigene) geprüft werden muss, würde ich dem Van-Fahrer die Hauptschuld zusprechen. Da sich das Fahrzeug allerdings noch bewegte, hätte der Überholvorgang nur mit großer Vorsicht durchgeführt werden dürfen. In der Rechtsprechung spricht man dann von einer unklaren Verkehrslage. :cry: Daher befürchte ich zumindest, dass hier eine Mitschuld dir angelastet wird. Aber trotzdem würde ich, wie die meister Vorschreiber schon empfehlen, einen RA zu Rate ziehen. ;) bier

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Re: Wendemanöver und Crash

#22

Beitrag von sorpe » 24.10.2011 11:53

markowski hat geschrieben:Ich habe Gott sei Dank auch ne Rechtsschutzvers., sodass mein Anwalt das (falls nötig) alles klären würde.
Na dann ist doch zunächst alles klar, ab zum Anwalt, der soll sich ne Freigabe von der Rechtsschutz holen und dann läuft die Sache!
Gruß,
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Re: Wendemanöver und Crash

#23

Beitrag von Soulrebel » 24.10.2011 14:21

ist eigentlich alles gesagt

vielleicht noch ein anderer spekulativer gedanke die polizei und das gesetz betreffend. ein unfall zwischen einen "opa" und einen 26jährigen Motorradfahrer kann schon mal zu subjektiven und irrationalen vorurteilen führen. die polizei wird zumindest einen bericht verfassen, der möglicherweise auch subjektiv und von vorurteilen gefärbt ist (auch wenn das auf den ersten blick nicht so aussehen mag) und ein richter ist letztlich auch nur mensch. nach dem was ich beim kurzen überfliegen so gesehen habe, kann ich mich daher nur meinen vorrednern anschließen. ANWALT!!!

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Re: Wendemanöver und Crash

#24

Beitrag von markowski » 24.10.2011 14:24

Danke schonmal für die Antworten. Fühle mich jetzt wenigstens bestätigt!

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Re: Wendemanöver und Crash

#25

Beitrag von Chaos » 24.10.2011 15:49

Ich denk, dass du kaum Schuld kriegen wirst. Maximal der Seitenabstand, aber mitm Motorrad könntest sogar den evtl. noch einhalten.
Die Straße dürfte an der Stelle zwischen 3,75 und gut 4m breit sein, wenn er also sehr weit rechts gefahren ist, kommt sogar der Seitenabstand hin.
Und der Abstand zum Heck is beim Überholen ja klar. Musst dir einfach nen guten Grund einfallen lassen, warum du an dem vorbei musstest.

Viel Glück dir, ich darf meine rund 3000 Euro Schaden selber zahlen, weil der Diesel im Tank immens wichtig is, aber wenn er auf der Straße liegt, isser jedem egal :mecker: :mecker: :mecker: .

Kannst ja gleich ne MPU für den Opa beantragen.
Sieht sicher nimmer so gut, oder hat iwelche Medikamente genommen, wenn er so fährt :mrgreen:
Zylinder sind wie Brüste. 2 fühlen sich am besten an

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Re: Wendemanöver und Crash

#26

Beitrag von utzibbg » 24.10.2011 17:36

Erstmal gut, daß Dir nicht so viel passiert ist und der Schaden am Motorrad sich auch in Grenzen hält.
Blöd allerdins, daß man Dir die Schuld anlastet.
Ohne Anwalt geht heutzutage garnichts mehr - und sei es nur bei der Schadensbegleichung bei klarer Rechtslage.
Der Pkw hat natürlich rechts geblinkt, weshalb Du dachtest, daß er rechts anhält und Du überholen musstest. Plötzlich und ohne jede Vorankündigung ist er dann rübergezogen.
Ausserdem bist Du ja nicht aufgefahren, sondern er ist Dir seitlich rein, so wie ich es verstanden habe, deshalb ist der zu geringe Abstand nicht vorzuwerfen.
Viel Glück bei der Regulierung. Stell Dich schonmal auf nächstes Frühjahr bis zur entgültigen Abwicklung ein.
Daß ich meine Meinung geändert habe, ändert nichts an der Tatsache, daß ich recht habe :,)
grüssle utzi :D Rennen Oschersleben
Verfolgung V-Max
Stecknuss Schwingenachse, Motorhalterung und Galbelholm-Werkzeug zu verleihen - Anfragen per PN

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Re: Wendemanöver und Crash

#27

Beitrag von Soulrebel » 24.10.2011 19:47

@ markowski

ich habe gerade beim training mal mit nen freund gesprochen, der ist anwalt u.a. für verkehrsrecht. um es kurz zu machen: du bist schuld, er ist schuld! er hat nicht dort abzubiegen und du hast dich an langsam fahrenden oder anhaltenden fahrzeugen, die einen blinker betätigen, so vorbeizubewegen, dass weder du noch andere gefährdet werden. im und nach dem kreuzungsbereich ist zudem äußerste vorsicht geboten und überholen nur in bestimmten situationen gestattet. alles eine frage des einzelfalles und wie es letztlich dann genau aussieht, wer für was aufkommen muss und bestraft wird, dafür muss das unfallprotokoll, möglicherweise noch zeugenaussagen etc. herangezogen werden. sein rat, du solltest dich schnell um einen anwalt bemühen!

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Re: Wendemanöver und Crash

#28

Beitrag von hunter1989 » 24.10.2011 20:42

heyho,

ich würd den Sachverhalt wie folgt einordnen:


Der "Opa" hat Zeichen 295 (durchgezogene Linie/Sperrflächenmarkierung) verbotswidrig überfahren. Letztendlich bist du aber UB01 (Unfallverursacher) aus polizeilicher Sicht, auch wenn
das für DIch als Betroffenen nur schwerlich nachvollziehbar ist. So wie ich das jetzt verstanden hab, ist der OPA zwar ohne das richtig (Blinker links) anzuzeigen und dazu noch verbotswirdig nach links gefahren, allerdings
geh ich davon aus, dass wenn ein Fahrzeug rechts am Fahrbahnrand steht, grundsätzlich ne Gefahrenstelle (vom natürlich allseits bremsbereiten und umsichtien KRAD Fahrer) anzunehmen wäre (es könnten ja Personen bei ner Panne vor dem Fahrzeug die Fahrbahn queren)....wenn du schon siehst, dass er rechts ran fährt, dann ist er u.U, ortsunkundig, hat sonstwelche Probleme und ist nicht als der otto-normal - sichere verkehrsteilnehmer einzuordnen - sonst würd er da ja nicht rechts ran fahren. Dass hieße für mich "Achtung, der hat irgendwas"....


was aber für Dich letztendlich wichtig sein wird, ist, wie die Versicherungen die Frage klären. Und da kommt es ganz klar zum tragen, dass der Opa ein paar Fehler gemacht hat, die, so prognostiziere ich das einmal privat, dazu führen werden, dass es für beide eine Teilschuld gibt - und das zu Recht ;)

Soulrebel


Re: Wendemanöver und Crash

#29

Beitrag von Soulrebel » 24.10.2011 20:52

hunter1989 hat geschrieben:heyho,

ich würd den Sachverhalt wie folgt einordnen:


Der "Opa" hat Zeichen 295 (durchgezogene Linie/Sperrflächenmarkierung) verbotswidrig überfahren. Letztendlich bist du aber UB01 (Unfallverursacher) aus polizeilicher Sicht, auch wenn
das für DIch als Betroffenen nur schwerlich nachvollziehbar ist. So wie ich das jetzt verstanden hab, ist der OPA zwar ohne das richtig (Blinker links) anzuzeigen und dazu noch verbotswirdig nach links gefahren, allerdings
geh ich davon aus, dass wenn ein Fahrzeug rechts am Fahrbahnrand steht, grundsätzlich ne Gefahrenstelle (vom natürlich allseits bremsbereiten und umsichtien KRAD Fahrer) anzunehmen wäre (es könnten ja Personen bei ner Panne vor dem Fahrzeug die Fahrbahn queren)....wenn du schon siehst, dass er rechts ran fährt, dann ist er u.U, ortsunkundig, hat sonstwelche Probleme und ist nicht als der otto-normal - sichere verkehrsteilnehmer einzuordnen - sonst würd er da ja nicht rechts ran fahren. Dass hieße für mich "Achtung, der hat irgendwas"....


was aber für Dich letztendlich wichtig sein wird, ist, wie die Versicherungen die Frage klären. Und da kommt es ganz klar zum tragen, dass der Opa ein paar Fehler gemacht hat, die, so prognostiziere ich das einmal privat, dazu führen werden, dass es für beide eine Teilschuld gibt - und das zu Recht ;)
siehste, sagt der Polizist, der Jura studieren möchte :mrgreen: :top:

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Re: Wendemanöver und Crash

#30

Beitrag von jubelroemer » 24.10.2011 21:59

Bei den wirren statements hier, muss man sich nicht drüber wundern dass auch Richter so seltsame Urteile fällen. Also ich sehe die grössere Schuld eindeutig beim Autofahrer und wirklich schnell wird der Marek nicht gewesen sein, sonst hätte es kräftig geklimpert.
Du hast eine Rechtschutzversicherung, also such dir einen guten Anwalt der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und der wird dir besser weiterhelfen können als wir hier.
"Age is not a question of numbers"

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W. Müller, Rennfahrer † 28.06.2020

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