Wendemanöver und Crash


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hunter1989
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Re: Wendemanöver und Crash

#46

Beitrag von hunter1989 » 25.10.2011 17:54

@ Hexxer:

Nein, alles klärchen ;) ich glaub, ich hab dich da richtig verstanden und es nicht persönlich genommen ;)
Ich erlebs halt leider oft, dass gerade in Punkto Rennleitung viel verallgemeinert wird bzw. man als Betroffener einer Maßnahme ja auch verständlicherweise
immer ein leicht negativen Beigeschmack hat. Nur leider sind wir halt nicht immer als "Helfer" unterwegs...wenn das so wäre würd ich den Job 100 mal lieber machen, glaub mir.
Ich hab, bevor ich dem Verein beigetreten bin, selbst auch negative Erfahrung gemacht und mit Sicherheit bin ich da auch vorbelastet (so wie du in die eine richtung durch deine erfahrung, so ich vllt. in die andere weil
ich halt manchmal hinter die kulissen gucken kann) .... und irgendwie identifiziert man sich ja doch mit seinem Job :P

Mein Hauptanliegen war es, markowski halt auf die eventuelle belehrungsproblematik zu bringen, damit sein anwalt vllt. doch noch was reißen kann, denn privat bin ich lieber helfer als "petze" :D

@ Soulrebel : ja wir sind alle blau (außer ein gewisser Freistaat - aber die habens einfach mal richtig gemacht dieses mal), aber im volksmund weiß doch jeder bei "die grünen" eher was gemeint ist :D
Außerdem sieht blau aus wie Marineorchester :D

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Re: Wendemanöver und Crash

#47

Beitrag von Suzi » 25.10.2011 17:54

Hi,

nochmal zum Verwarngeld: Du könntest natürlich sagen, dass Du nach dem Unfall unter Schock standest und deshalb gezahlt hast...
Du bist ja grad noch mal Heil davon gekommen, hätte auch schlimmer ausgehen können.

Viel Glück noch!
Loud pipes save lives

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Re: Wendemanöver und Crash

#48

Beitrag von Laurent » 25.10.2011 20:52

Jonny hat geschrieben:Ganz klarer Fall fürn Anwalt!!! Seit wann soll man da bitte wenden dürfen?!

Mfg
Außerdem darf man nur wenden, wenn der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird - da würde ich nach meinem Wissensstand auf max. 35% Teilschuld tippen wenn das vor Gericht geht.
Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance...

Oscar306


Re: Wendemanöver und Crash

#49

Beitrag von Oscar306 » 26.10.2011 18:12

du IDIOT!!!!! meine schöne SV :evil: :evil:

EDIT: egal wer schuld ist !^^ fakt ist das motorrad ist kaputt

Oscar306


Re: Wendemanöver und Crash

#50

Beitrag von Oscar306 » 26.10.2011 18:17

geb mir die daten vom opa, ich besuch den! alter, es war nicht ein kratzer an der sv!!!!!!!! :( hell :( hell

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Re: Wendemanöver und Crash

#51

Beitrag von Ati » 26.10.2011 19:41

na geb ich auch noch ein wenig Senf dazu :mrgreen:
Mein Unfall von vor zwei Jahren betreffend. Ganz ähnliche Situation. War nur ein PKW der nach dem Abbiegen in Zeitlupe ganz rechts fuhr. War für mich das Signal, er sucht einen Parkplatz. Kennzeichen von auswärts, also eventuell nicht ortskundig. Was aber jeder weiß, dass in dieser Gegend so gut wie kein Parkplatz zu bekommen ist. Durch ein an dieser Straße stehendes Bundesministerium ist dort absolutes Halteverbot. Die Fahrspur ist allerdings fast 5 Meter breit dort und es gibt keine Sperrlinie oder -fläche. So stand also einem Vorbeifahren/Überholen nichts im Wege. Auch wenn dieses kurze Stückchen Straße nur ca. 30 Meter lang ist bis zur nächsten Kreuzung.
Als ich neben dem Fahrer war zog der nach links um links abzubiegen. Ohne zu blinken oder irgendwas. Er hat mich durch den seitlichen Anschubs umgestoßen. War ja nicht schnell und ich konnte irgendwie abrollen, aber eben Mopped kaputt (Totalschaden nach Gutachter). Da ich in Unfällen bereits geschult bin :( habe ich die Polizei gerufen. Die kamen auch nach einer halben Stunde. Sie belehrten mich und erklärten mir, dass das eine ungeklärte Verkehrslage wäre und ich damit ein Verwarngeld bekomme. Ich habe das ohne Kommentar zur Kenntnis genommen und nicht gezahlt. Das war dem Polizisten denke ich schon vorher klar. Er meinte, ich bekäme das dann noch per Post. Stimmte sogar :wink:
Interessant war, dass der Unfallverursacher eingestanden hat, keinen Schulterblick geschweige denn Seitenblick getan zu haben. Nach dem was ich wahrgenommen hatte, hat der sich mit seiner Frau unterhalten :wink: . Nun, damit kann man leider wenig anfangen im Strafrecht. Tatsache ist, dass er erst geblinkt hat, als ich neben ihm war. Das konnte ich gar nicht sehen. Alle Parteien habe etliche Fotos gemacht. Ich bin ins Krankenhaus um mir eine Prellung bestätigen zu lassen. Sie haben gleich mal Promilletest gemacht. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Dann habe ich meinen Anwalt angerufen und einen Termin vereinbart.
Der Richter hat den Fall sofort eingestellt und das Verwarngeld gestrichen. Sachlage war für die Richterin eindeutig. Ein ungeklärte Verkehrsituation gäbe es dort nicht.

Anders allerdings sieht das die Versicherung des Unfallgegners. Sie gehen von einer 50%igen Teilschuld aus und haben auch bisher nur 50% gezahlt. Sie berufen sich auf den Unfallbericht der Polizisten (der per Gericht aber schon als nicht richtig erklärt ist). In dem Bericht wird ganz offensichtlich anderes beschrieben als auf den Beweisfotos zu sehen ist.
So gibt es also eine Zivilklage meinerseits. Auf das Anwaltsschreiben gibt es Antworten des Anwalts der Versicherung mit textlich schier unglaublichen Statements. Solche Anwaltsreißer sind leider öfter anzutreffen. Mein Anwalt lächelt nur darüber und meint, dass dieser Anwalt bei den Gerichten schon bekannt dafür ist.

Problematisch aus meiner Sicht sind eigentlich andere Dinge. Die unglaubliche langen Bearbeitungszeiten seitens der Gerichte, führen zu "Vergeßlichkeiten" seitens der Beteiligten. So wurde der zweite! Gerichtstermin im Sommer diesen Jahres wiederum vertagt, weil sich zum Einen der eine Polizist wegen seines Jahresurlaubes ausgeladen hat und der Andere Polizist sich nicht mehr an den Unfall erinnern konnte. Gesetzt den Fall, das auch der andere Polizist sich nicht erinnern kann, sieht das schon etwas blöder aus. Der Fahrer hat immerhin sein Frau als Zeugin, so albern wie das auch klingt. Und die wird ihn sicher nicht ins Messer laufen lassen. Die Fotos beweisen allerdings eine Menge. Daher lass ich das einfach laufen.

Im Januar 2012 folgt dann der nächste Akt der Gerichtsverhandlung. Mal sehen wie es weiter geht........

Fazit - stell Dich lieber auf eine laaaaaange Zeit ein und tu nix ohne Anwalt
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
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Re: Wendemanöver und Crash

#52

Beitrag von jubelroemer » 26.10.2011 19:56

.....und wegen der Kosten hat man für so etwas am besten eine Rechtschutzversicherung. Ansonsten kann man so einen Prozess evtl. gleich lassen.
"Age is not a question of numbers"

Scheisse ist, wenn der Furz was wiegt !

ab 11:05 - wie geil !!

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Re: Wendemanöver und Crash

#53

Beitrag von hunter1989 » 26.10.2011 20:53

@ sv rider : ach du kacke, das hört sich mega dämlich an, also vor allem, weil ich das nachvollziehen kann, wenn auch aus anderer perspektive.
Wenn du am tag als polizist nämlich mindestens 1 - 2 unfälle aufnimmst, von denen mindestens 50 % nicht schriftlich (also verwarngeld und sache erledigt, keine anzeige) sind, machst du dir in dein notizbuch
auch keine besonderen vermerke, nur halt unfallort/zeit personalien ggf. ne kleine skizze.

Und da, wie du schon sagst, sich die judikative bei uns reichlich zeit lässt (was auch einfach mit belastung zu tun hat), dann kommt es öfter vor, dass ich zu verhandlungen von unfällen vorgeladen werde,
an dich ich mich defakto nicht mehr erinnere (und ich behaupte mal, mein 22 jähriges langzeitgedächnis ist nicht unter dem allgemein menschlichen durchschnitt angesiedelt :D).

Also helfe ich als Zeuge weder dem RIchter bei seiner Wahrheitsfindung, noch den Beteiligten zu deren Gunsten/ungunsten ich aussagen könnte.


Und was mich wundert: bei uns (nrw) kannst du auf der unfallmitteilung, also dem wisch, wo die daten beider beteiligten draufstehen, die auch jeder unfallbeteiligte vor ort kriegt, oben ankreuzen "unklare rechtslage", was heisst,
dass du auf jeden fall ne anzeige schreibst, damit sich eben andere in der gerichtsverhandlung (sachverständige, anwälte, richter) gedanken zur schuldfrage machen können. Wenn man unklare rechtslage ankreuzt, gibt es aber kein verwarngeld, das gibts ja nur (wie in meinem post vorher erwähnt), wenn man keine anzeige schreibt...komisch bei dir gelaufen irgendwie :D

Also wie gesagt, ich wünsch dir alles gute, wenn die fotos gut sind (bzw objektiv für dich sprechen) seh ich da keine probleme, denn der sachbeweis zählt bei sowas im zweifel mehr als ne aussage von einer eventuell
emotional vorbelasteten ehefrau ;)

markowski


Re: Wendemanöver und Crash

#54

Beitrag von markowski » 27.10.2011 7:53

Oscar306 hat geschrieben:du IDIOT!!!!! meine schöne SV :evil: :evil:

EDIT: egal wer schuld ist !^^ fakt ist das motorrad ist kaputt

Genau das waren meine ersten Worte an den Opa.
Aber wenn ich sie wieder fertig hab, wird man nix sehen. Ist nur Plastik, wird gegen neues getauscht und die sieht wieder aus wie neu!

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Re: Wendemanöver und Crash

#55

Beitrag von Ati » 27.10.2011 15:53

@hunter1989
ich heiße nicht SV Rider :-) und ich habe da auch weitgehend Verständnis für die Polizisten. Allerdings nur weitgehend. Denn Notizen können sie sich schon machen - und zwar von jedem Unfall. Schon allein deshalb, weil sie in der Regel davon ausgehen können, sowieso vorgeladen zu werden. Also in so fern ist mein Verständnis eben auch nur begrenzt.

Ohne Rechtsschutz sollte man als Moppedfahrer gar nicht erst auf die Straße. Es sei denn, man fährt einen Billigheimer, bei dem es ehh nicht drauf an kommt. Alle Moppeds mit Plastik und viel Alu sind einfach nur teuer. Und für bessere Chancen im Fall eines sich anbahnenden Rechtsstreits sollte man Akteneinsicht bekommen, die allerdings nur ein Anwalt bekommt. :roll:
ich sage mit aller Entschiedenheit - vielleicht, eventuell, mal sehen ... und freue mich auch über eine Bewertung
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Re: Wendemanöver und Crash

#56

Beitrag von hunter1989 » 28.10.2011 13:31

@ Ati: Sorry :D das mit dem sv -rider hab ich mega verplant _D

mattis


Re: Wendemanöver und Crash

#57

Beitrag von mattis » 28.10.2011 19:24

jubelroemer hat geschrieben:Die ganze Geschichte zeigt mal wieder dass man vor Ort gegenüber der Polizei am besten keine Aussagen macht und auch kein Bussgeld oder Ordnungswidrigkeit akzeptieren sollte
Sehe ich ähnlich. Sollen sie schriftlich per Post schicken.

Dazu IMMER eine Aufnahme verlangen und IMMER die vollständigen Daten der Beamten inkl. Dienstnummer notieren!!!
Und dann direkt ab zum Anwalt. Verkehrsrechtschutz ist imho eh Pflicht. Ohne geht's heute leider nicht mehr.
Kost ja fast nix. Ich zahl bei der DEVK 6,99 im Monat. Inkl. telefonischer Rechtsberatung zu allen Themen. (OT)

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Re: Wendemanöver und Crash

#58

Beitrag von hunter1989 » 28.10.2011 19:55

das immer alle die dienstnummer (die es defakto in der form nicht gibt) haben wollen :D

mattis


Re: Wendemanöver und Crash

#59

Beitrag von mattis » 28.10.2011 20:01

hunter1989 hat geschrieben:das immer alle die dienstnummer (die es defakto in der form nicht gibt) haben wollen :D
http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeidienstausweis

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