Übersetzung ändern


Du benötigst Infos zur Technik oder hast ein Problem mit deiner SV? Fragen und Antworten hier!
zyco


Übersetzung ändern

#1

Beitrag von zyco » 18.03.2012 19:24

Moin Leute,

da mein Kettensatz bald fällig ist will ich eigentlich eine etwas kürzere Übersetzung haben. 2 oder 3 Zähne hinten mehr sollen es werde. Ich habe mal von einer dubiosen 8% Reglung gehört. Kann mir dazu jemand was sagen? Ich war am Samstag vor der Arbeit zum Tüv gefahren. Dort war die Antwort auf meine frage zu einer kürzeren Übersetzung "Dann must du eine ABE mitbringen". Der Typ wollte es wohl nicht verstehen das es keine ABE für eine kürzere Übersetzung gibt. Nach einigen hin und her gab er mir die Visitenkarte des Ing. der Station und sagte mir das er in 2 Wochen wieder da ist. Auf meinem Arbeitsweg liegt in der nächsten Stadt noch eine Tüv Station. Dort die gleiche frage gestellt. Als er dann prompt antwortete das ich eine ABE mitbringen muss fühlte ich mich etwas verarscht. Auch dort wieder hin und her und bin dann dort mit dem gleichen Ergebnis wieder gegangen. Visitenkarte vom ing und eine information wann er wieder da ist. Ich habe das gehühl das jeder für seine Position sehr genau geschult wird und einen Fragen Antwort Katalog auswendig lernen muss. Mehr als die Worte ABE und ich weiß es nicht kennen die wohl nicht.

So schwer kann das doch alles nicht sein. Oder irre ich mich da?

Benutzeravatar
Roughneck-Alpha
SV-Rider
Beiträge: 18525
Registriert: 09.05.2009 12:45
Wohnort: Schönster Stadtteil Ostdeutschlands
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#2

Beitrag von Roughneck-Alpha » 18.03.2012 19:28

Schon mal die SuFu benutzt?
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




Verkaufe:

Tourenstummel SV 1000 S ab 2003:

1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung
.

zyco


Re: Übersetzung ändern

#3

Beitrag von zyco » 18.03.2012 19:32

Ja, aber nicht das gefunden was ich suche. Ich finde keine genauen Informationen ob und unter welchen bedingen es geht. Ich will auch nix Illegales haben. Und aussagen wie " Hat der Tüv Prüfer nicht gemerkt" oder " Meine tüv Prüfer hat das einfach gemacht" helfen leider kaum. Wenn ich das schon mache dann Legal und nach deutscher Korrektheit. :D

berlinstreetz


Re: Übersetzung ändern

#4

Beitrag von berlinstreetz » 18.03.2012 19:39

Wird wohl kaum ein Polizist oder TÜV Prüfer auf die Idee kommen und deine Zähne am Zahnrad zählen. Mal ganz davon abgesehen das sie sowieso die Orginalübersetzung nicht Kennen.
Mfg Robin ;) bier

Benutzeravatar
Roughneck-Alpha
SV-Rider
Beiträge: 18525
Registriert: 09.05.2009 12:45
Wohnort: Schönster Stadtteil Ostdeutschlands
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#5

Beitrag von Roughneck-Alpha » 18.03.2012 19:54

berlinstreetz hat geschrieben:Wird wohl kaum ein Polizist oder TÜV Prüfer auf die Idee kommen und deine Zähne am Zahnrad zählen. Mal ganz davon abgesehen das sie sowieso die Orginalübersetzung nicht Kennen.
Mfg Robin ;) bier
Nee muss er auch nicht, da die Zähnezahl eingestanzt ist.
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




Verkaufe:

Tourenstummel SV 1000 S ab 2003:

1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung
.

Benutzeravatar
Planlos
SV-Rider
Beiträge: 455
Registriert: 14.03.2011 6:15

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#6

Beitrag von Planlos » 18.03.2012 20:55

zyco hat geschrieben:Wenn ich das schon mache dann Legal und nach deutscher Korrektheit. :D
Dann wird das nen teurer Spaß :D Wenn ich das richtig lese in deiner Signatur hast du ne Kilo !
Als erstes brauchst du dann ne Tachoanpassung, was mittels Speedohealer gehen sollte, noch relativ günstig ca 80,-€
desweiteren brauchst du dann ein Geräuschgutachten weil kürzer Übersetz gleich mehr Lärm weil mehr Drehzahl und zum Schluß noch eine Probefahrt mit der bestätigt wird das die geänderte Übersetzung sich nicht negativ aufs Fahrverhalten aus wirkt, und das sind alles Einzelabnahmen weil es für geänderte Übersetzungen weder Gutachten geschweige denn ne ABE gibt !
Gruß
ps: wenn du es unbedingt eingetragen haben möchtest, würde ich mir einfach einen Tüver suchen der das nach Rücksprache macht ;) bier
nicht alle Planlosen, sind wirklich planlos ! und es gibt immer welche, die alles besser wissen !
ups, schon wieder etwas am Moped verändert

Benutzeravatar
Black Jack
SV-Rider
Beiträge: 9215
Registriert: 24.06.2008 19:11
Wohnort: Dormagen

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#7

Beitrag von Black Jack » 18.03.2012 21:00

Und im Brief oder Schein steht dann wieviel es sein müssen?
Bei meiner 50er war es damals so, sonst aber nicht.
Klar kann man das machen, wird keiner merken.
Beim Tüv nicht, und bei ner Kontrolle sowieso nicht!

Allerdings legal ist es wohl nicht, da die Übersetzung wesentlich bei den Emissionswerten ist.
Also eher scheißegal, oder Du läßt es bleiben, ich glaub nicht das Du irgendwo eine ABE bekommst.
Gruß Jürgen

zyco


Re: Übersetzung ändern

#8

Beitrag von zyco » 18.03.2012 21:19

Ich setzte noch Hoffnung in die Ingenieure des Tüvs. Leider habe ich am Samstag niemanden angetroffen und bei der Tüv Station hier in der nähe hat er eine Woche Urlaub. Da ich nun also sowieso etwas zeit habe würde ich mich gerne für den nächsten besuch etwas vorbereiten. Als Hintergrund für die Änderung ist sogar teilweise die Geräuschbelästigung ein Ausschlag. Ich wohne in einer 30er Zone. Wenn ich 30 Fahre ist das Moped halbwegs laut, fahre ich aber 45 dann wird die Maschine leiser. Was scheinbar auch richtig ist da die Geräuschmessung bei 50Km/h gemessen wird. Zum anderen hätte ich gerne für die Stadt und dem Rangieren eine etwas kürzere Übersetzung. Mit der tachoanpassung habe ich schon gerechnet. Da wäre die Frage ist das Tüvkonform bzw würde auch einfach ein zusätzlicher Fahrradtacho reichen. Scheinbar gibt es sowieso einiges an Abweichung an meinem Tacho

Benutzeravatar
Planlos
SV-Rider
Beiträge: 455
Registriert: 14.03.2011 6:15

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#9

Beitrag von Planlos » 18.03.2012 21:27

Klar ist das mit dem Speedohealer Tüv konform, dieser wird dir dann aber mit dem einprogrammierten Wert in die Papiere eingetragen.
Um einen Fahradtacho eingetragen zu bekommen, muss dieser als erstes ne Beleuchtung haben ! Wenn du einen Tüver findest der dir den einträgt, dann trägt dir dieser sicher auch ne andere Übersetzung ein :D und zu deiner Geräuschkulisse, das hängt woh eher mit der Drehzahl, also dem gewählten Gang als mit der Geschwindigkeit zusammen.
Gruß
nicht alle Planlosen, sind wirklich planlos ! und es gibt immer welche, die alles besser wissen !
ups, schon wieder etwas am Moped verändert

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4580
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#10

Beitrag von Trobiker64 » 19.03.2012 10:28

Planlos hat geschrieben:desweiteren brauchst du dann ein Geräuschgutachten weil kürzer Übersetz gleich mehr Lärm weil mehr Drehzahl und zum Schluß noch eine Probefahrt mit der bestätigt wird das die geänderte Übersetzung sich nicht negativ aufs Fahrverhalten aus wirkt, und das sind alles Einzelabnahmen weil es für geänderte Übersetzungen weder Gutachten geschweige denn ne ABE gibt !
Ich möchte mal wissen, wo du diese Informationen her hast :?: 8O Also zunächst braucht man bei Übersetzungsänderungen von max.8% gar nichts eintragen zu lassen, da die BE nicht erlischt, denn es handelt sich bei der Kilo um ein Fahrzeug welches nach europ. Richtlinien homologiert wurde (97/24/EG oder 2002/51/EG oder.....).Nachlesbar im Kapitel 5 der 97/24/EG. Allerdings, dies ist auch schon geschrieben worden, muss die Tachoanzeige stimmen bzw. darf nicht zu wenig anzeigen. Dies würde ich per GPS (Navi) mal checken. Stimmen die Werte nicht, dann muss du dies ändern. ;) bier

zyco


Re: Übersetzung ändern

#11

Beitrag von zyco » 19.03.2012 11:02

Das sind die Informationen die ich gesucht habe. Danke

Hier mal der ausschnitt aus der 97/24/EG:

Code: Alles auswählen

4.2. Fahrzeugtypen mit verschiedenen Gesamtübersetzungen
4.2.1. Die für einen Fahrzeugtyp erteilte Genehmigung darf unter den nachstehenden Bedingungen auf solche Fahrzeugtypen ausgedehnt werden, die sich von dem genehmigten Typ lediglich durch die Gesamtübersetzung unterschieden.
4.2.1.1. Für jede Übersetzung, die bei der Prüfung des Typs I benützt wird, ist das Verhältnis
E 1⁄4 V2 − V1 V1
zu ermitteln;
hierbei bedeuten V1 und V2 die einer Motordrehzahl von 1000 U/ min zugeordnete Geschwindigkeit des genehmigten Fahrzeugtyps bzw. des Fahrzeugtyps, für den die Ausdehnung beantragt wird.
4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ≤ 8 % ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu genehmigen.
4.2.3. Ist für mindestens eine Übersetzung das Verhältnis E > 8 % und für jede Übersetzung das Verhältnis E ≤ 13 %, so sind die Prüfungen des Typs I zu wiederholen; sie können jedoch in einem Laborato- rium durchgeführt werden, das der Hersteller unter Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Genehmigungsbehörde auswählen kann. Das Prüfprotokoll ist dem Technischen Dienst zu übergeben.
Wenn ich es richtig sehe ist es unter 8% zu genehmigen. Mal schaun was der Tüver dazu sagt. Mir ist leider nur nicht ganz schlüssig ob das Eingetragen werden muss oder nicht. Aber das wird er mir dann bestimmt sagen.

Wenn das soweit ist werde ich dann auch mal schauen ob ich die tachoanpassung Mechanisch lösen kann.

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4580
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#12

Beitrag von Trobiker64 » 19.03.2012 11:39

Die Sache ist im Grunde ganz einfach. Im Rahmen des Para. 19.2 darf das Abgasverhalten sich nicht verschlechtern und zwar in Bezug auf die Abgaseinstufung (z.B. Euro1, 2 und 3). Aber nach 97/24/EG braucht eine Prüfung bis 8% nicht wiederholt werden. Somit sind die ermittelten Abgaswerte weiterhin innerhalb der BE. Lärmemissionen spielen keine Rolle.
Da Kettenrad und Ritzel keine sicherheitsrelevanten Bauteile sind (anders als z.B. Bremsen oder Lenkung) sehe ich keinen Grund dies formal eintragen zu lassen. (Sonst kannste auch noch Gepäckträger, Sturzpads, Sturzbügel , andere Fender etc. eintragen lassen) :evil:
zyco hat geschrieben: Mir ist leider nur nicht ganz schlüssig ob das Eingetragen werden muss oder nicht. Aber das wird er mir dann bestimmt sagen.

Weck bloß keine schlafenden Hunde, leider haben viele Tüvler beim Zulassungsrecht nur ein stark eingeschränktes Wissen, ich rede da aus Erfahrung. Entscheidend bleibt aber, dass dir die Rennleitung keine Knolle wegen erloschender Betriebserlaubnis anhängen kann. :mrgreen: ;) bier

Benutzeravatar
Planlos
SV-Rider
Beiträge: 455
Registriert: 14.03.2011 6:15

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#13

Beitrag von Planlos » 19.03.2012 12:25

Trobiker64 hat geschrieben:
Planlos hat geschrieben:desweiteren brauchst du dann ein Geräuschgutachten weil kürzer Übersetz gleich mehr Lärm weil mehr Drehzahl und zum Schluß noch eine Probefahrt mit der bestätigt wird das die geänderte Übersetzung sich nicht negativ aufs Fahrverhalten aus wirkt, und das sind alles Einzelabnahmen weil es für geänderte Übersetzungen weder Gutachten geschweige denn ne ABE gibt !
Ich möchte mal wissen, wo du diese Informationen her hast :?: 8O Also zunächst braucht man bei Übersetzungsänderungen von max.8% gar nichts eintragen zu lassen, da die BE nicht erlischt, denn es handelt sich bei der Kilo um ein Fahrzeug welches nach europ. Richtlinien homologiert wurde (97/24/EG oder 2002/51/EG oder.....).Nachlesbar im Kapitel 5 der 97/24/EG. Allerdings, dies ist auch schon geschrieben worden, muss die Tachoanzeige stimmen bzw. darf nicht zu wenig anzeigen. Dies würde ich per GPS (Navi) mal checken. Stimmen die Werte nicht, dann muss du dies ändern. ;) bier
Von einem Tüver ! Mit dem habe ich gesprochen wegen meiner Übersetzungsänderung !
Gruß
@ trobiker wo du das erwähnst mit dem Fender, das war auch mein Wissensstand das man den nicht eintragen muss, aber der Tüver hat das ganz anders gesehen !
Zuletzt geändert von Planlos am 19.03.2012 12:39, insgesamt 1-mal geändert.
nicht alle Planlosen, sind wirklich planlos ! und es gibt immer welche, die alles besser wissen !
ups, schon wieder etwas am Moped verändert

Benutzeravatar
Roughneck-Alpha
SV-Rider
Beiträge: 18525
Registriert: 09.05.2009 12:45
Wohnort: Schönster Stadtteil Ostdeutschlands
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#14

Beitrag von Roughneck-Alpha » 19.03.2012 12:30

@ trobiker
Die 8% von denen immer die Rede ist würde ich gerne mal im Gesetzestext o. ä. sehen wollen. Denn bei meiner Recherche damals zur Übersetzungsänderung habe ich nichts glaubhaftes finden können.
Dieser Post wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gueltig.




Verkaufe:

Tourenstummel SV 1000 S ab 2003:

1 x RaiRoTec 50mm Erhoehung geeignet fuer USD-Umbau
1 x Original SUZUKI 30mm Erhoehung
.

Benutzeravatar
Trobiker64
SV-Rider
Beiträge: 4580
Registriert: 24.08.2011 8:59
Wohnort: Troisdorf

SVrider:

Re: Übersetzung ändern

#15

Beitrag von Trobiker64 » 19.03.2012 13:38

Roughneck-Alpha hat geschrieben:@ trobiker
Die 8% von denen immer die Rede ist würde ich gerne mal im Gesetzestext o. ä. sehen wollen. Denn bei meiner Recherche damals zur Übersetzungsänderung habe ich nichts glaubhaftes finden können.
zyco hat geschrieben: 4.2.2. Falls für jede Übersetzung das Verhältnis E ≤ 8 % ist, so ist die Ausdehnung ohne Wiederholung der Prüfungen des Typs I zu genehmigen.
Eine Erklärung dazu habe ich schon gegeben. Die 97/24/EG ist die Haupt- bzw. Multidirective für zwei- und dreirädige Kraftfahrzeuge.Sie entspricht europäischen Recht und hat in allen europäischen Mitgliedsstaaten gesetzescharakter. Seit 1999 wird nur noch über diese Richtlinie homologiert bzw. die Zulassungskriterien definiert. Bei Fahrzeugen vor 1997, die nach nationalen Vorschriften homologiert wurden, gelten diese 8% ebenfalls. Dies ist in der ECE R40 beschrieben. :D
Planlos hat geschrieben:Von einem Tüver ! Mit dem habe ich gesprochen wegen meiner Übersetzungsänderung !!
Gruß!
Manchmal kann man sich nur noch wundern. :x Es gibt nunmal Vorschriften an sich auch der TÜV zu halten hat. Selbstverständlich kann man die Übersetzungsänderung auch eintragen lassen und dies sollte auch ohne Probleme (Prüfungen) gehen, aber man muss es nicht, denn die BE ist überhaupt nicht tangiert. :mrgreen:
Planlos hat geschrieben:@ trobiker wo du das erwähnst mit dem Fender, das war auch mein Wissensstand das man den nicht eintragen muss, aber der Tüver hat das ganz anders gesehen !
Es gibt nach europäischem Recht keine genauen Vorgaben über die Radabdeckungen, sie müssen nur ihrer Grundfunktion des Abdeckens nachkommen. Wenn ich der Argumention des Tüvlers folge, dann müßte selbst eine Schutzblechverländerung (z.B. Extenda Fenda) eingetragen werden. Das ist nun wirklich Unsinn :!: Anders sieht es bei sog. Verkleidungen aus. Sie müssen dem VdTÜV-Merkblatt 736 entsprechen, da man hier von einem Gefährdungspotential ausgeht wie in Para. 19.2 beschrieben.

Antworten