Strafe ohne DB killer???


Du benötigst Infos zur Technik oder hast ein Problem mit deiner SV? Fragen und Antworten hier!
Swazy92


Strafe ohne DB killer???

#1

Beitrag von Swazy92 » 28.04.2012 18:31

So leute... Heute ne schöne Runde gefahren (schwarzwaldhochstraße) und den DB-Killer verloren.. Hab gesucht und gesucht aber nichtmehr gefunden... Pech eben :( bis ich einen neuen bekomme könnten 1-2 wochen rumgehen und Da grade so schönes wetter ist und ich nicht aufs fahren verzichten mochte jetzt meine frage: bin noch bis okt in der probezeit und wollte mal wissen was ich für eine strafe bekomme wenn mich die blauen männlein erwischen sollten? Wurde von euch schonmal jem erwischt ohne db killer?
Bitte keine Moralaposteln ich brauche ernste antworten.
Gruß Patrick aus dem Schwarzwald ;) Prost ;) bier

Benutzeravatar
Schumi-76
SV-Rider
Beiträge: 2417
Registriert: 22.04.2008 17:36
Wohnort: Offenbach

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#2

Beitrag von Schumi-76 » 28.04.2012 18:38

Wenn sie Dich deswegen rausfischen kannst Du von ausgehen dass Sie Dir an die Eier wollen. Wenns es ganz blöde kommt und die Blaukittel am Vortag nich Fi...en durften, dann unterstellen Sie Dir Absicht und dass sind 3 Punkte und wenn ich mich recht entsinne 150 Euronen. Das Geld ist ja immer das eine, aber die Punkte wären gerade in deinem Fall ganz dumm. Iss gerade in der Probezeit ne ganz blöde Situation ohne Eater, weil Punkt= Laufen. :(

Gruß Patrick auf Offenbach ;) bier
Nagut, wenn ich mich hier nicht nützlich machen kann...
...dann mach ich mich eben unbeliebt.

~Idefix~
SV-Rider
Beiträge: 507
Registriert: 30.05.2004 15:37
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#3

Beitrag von ~Idefix~ » 28.04.2012 19:25

Da er sich der Problematik jetzt dokumentiert bewusst ist, muss von Vorsatz ausgegangen werden.

Ist zwar blöd, aber warten scheint mir die beste alternative.

Benutzeravatar
Karbuk
SV-Rider
Beiträge: 803
Registriert: 19.10.2008 11:51
Wohnort: Schönebeck
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#4

Beitrag von Karbuk » 28.04.2012 19:33

Haste nich noch deinen Originalpott? Wenn ja, dann schraub doch den dran.

Martin650


Re: Strafe ohne DB killer???

#5

Beitrag von Martin650 » 28.04.2012 19:54

Bei vorsätzlich illegalem Fahren sollte man auch vorsätzlich die Bargeldvorräte erhöhen :mrgreen:

Swazy92


Re: Strafe ohne DB killer???

#6

Beitrag von Swazy92 » 28.04.2012 20:12

Ok danke mal für die Antworten... Den original pott hab ich leider nicht... Niemand hier der schonmal erwischt worde?

Martin650


Re: Strafe ohne DB killer???

#7

Beitrag von Martin650 » 28.04.2012 20:18

Mach den Anfang und schreibe dann einen umfassenden Bericht :) Angel

Mal im Ernst. Irgendwie ist das auch Auslegungssache der Beamten vor Ort was die Strafe angeht. Es geht von wenigen Euros und einer Vorstellung innerhalb der nächsten Werktage bis hin zur Stillegung vor Ort mit vielen Euros und Punkten.

Blöd bei dem schönen Wetter. Entscheide selbst was du machst.

Benutzeravatar
ich71092
SV-Rider
Beiträge: 1719
Registriert: 23.09.2010 22:19

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#8

Beitrag von ich71092 » 28.04.2012 20:26

Swazy92 hat geschrieben:Niemand hier der schonmal erwischt worde?
Gibts bestimmt.
Nur gibts da unterschiedliche Ergebnisse.

Der eine Polizist ermahnt dich, lässt dich nach Hause fahren und meint, du sollst erst wieder fahren, wenn du den Killer hast.
Der andere sagt 30 € Bußgeld und lässt dich nach Hause fahren, aber u sollst erst wieder fahren, wenn du den Killer hast.
Der andere wiederum sagt Erlöschen der BE, 75 €, 3 Punkte und dein Mopped bleibt stehen. Dazu gibts wegen deiner Probezeit eine Verlängerung und ein Aufbauseminar für gute 400-500 € .
Und Noch ein Anderer sieht noch deinen Vorsatz, da du ja wissentlich weiterhin gefahren bist, da gibts 150 €, 3 Punkte und wegen deiner Probezeit eine Verlängerung und ein Aufbauseminar für gute 400-500 € .

Ob die letzten Beiden wirklich Recht haben weiß ich nicht.
Sind eben die Sachen, die im Netz stehen, wer weiß schon ob wegem dem Killer wirklich die BE erlöscht ?

Also gerade in der Probezeit: Spars dir. Du wirst noch jung sein und kannst vorraussichtlich noch öfter Motorrad in deinem Leben fahren !

Benutzeravatar
Munky
SV-Rider
Beiträge: 6323
Registriert: 11.05.2009 20:53
Wohnort: Augsburg / Heidenheim an der Brenz

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#9

Beitrag von Munky » 28.04.2012 20:36

wurde an ostern auch erwischt

polizisten fahrens elber motorrad haben noch ne halbe stunde mit denen gequatsch.
strafe gabs aber trotzdem :mrgreen:

vorsatz war erfüllt.

sie meinten 1 pkt und 50eur+25 euro bearbeitungsgebühr per post.

wenn man dann auchd azu steht wenn man erwischt wurde und nicht rumjammert sagt ja keiner was :mrgreen:

Ramses297
SV-Rider
Beiträge: 106
Registriert: 05.05.2011 22:09


Re: Strafe ohne DB killer???

#10

Beitrag von Ramses297 » 01.05.2012 13:35

Swazy92 hat geschrieben:So leute... Heute ne schöne Runde gefahren (schwarzwaldhochstraße) und den DB-Killer verloren.. Hab gesucht und gesucht aber nichtmehr gefunden...
Wobei das ja die klassische Ausrede ist.
Man sollte nicht auf Gnade hoffen, weil es einem ohne Absicht passiert ist.

@all
Läßt sich bem Originalschalldämpfer der DB-Killer herausnehmen? :?:
Ich will keinesfalls ohne fahren, es würde mich aber zumindest interessieren.

Nicht, daß er mir auch mal verlorengeht... ;)

Benutzeravatar
bullit006
SV-Rider
Beiträge: 1507
Registriert: 14.03.2010 17:32

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#11

Beitrag von bullit006 » 01.05.2012 13:44

Ramses297 hat geschrieben:
@all
Läßt sich bem Originalschalldämpfer der DB-Killer herausnehmen? :?:
Ich will keinesfalls ohne fahren, es würde mich aber zumindest interessieren.
Nich dein Ernst oder?

fastline
SV-Rider
Beiträge: 751
Registriert: 07.05.2010 21:48

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#12

Beitrag von fastline » 01.05.2012 13:57

Schumi-76 hat geschrieben:Iss gerade in der Probezeit ne ganz blöde Situation ohne Eater, weil Punkt= Laufen. :(

das is so nich ganz richtig es wird zwischen A und B delikten unterschieden das heist dein schein ist erst weg bei einem A delikt (z.b. viel zu schnell fahren)
oder bei 2 B delikten (z.b. abgefahrener Reifen)

dabei spielen punkte keine rolle mich haben sie mit 17 jahren auch mal erwischt mit nem abgefahrenen reifen gab 3 Punkte und 75€ und weder probezeit verlängerung noch hab ich den schein abgegeben und ich war keines falls einsichtig und hab die herrn in grün noch blöd angequatscht

also einfach mal googeln wie das fahren ohne eater eingeordnet wird das weis ich nämlich nicht

Ps es kann auch sein das es andersrum ist sprich 2 A Delikte und ein B delikt das spielt aber ja keine rollle ob ein A und 2 B oder ein B oder 2 A fakt ist in der Probezeit wird in 2 arten von vergehen unterschieden

Benutzeravatar
Seth
SV-Rider
Beiträge: 1496
Registriert: 28.05.2007 21:09
Wohnort: BV

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#13

Beitrag von Seth » 01.05.2012 17:24

also mit 22 zuviel außerorts gibts 1 punkt und ne nachschulung :lol:

Benutzeravatar
Jonny
SV-Rider
Beiträge: 5127
Registriert: 10.08.2008 0:58

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#14

Beitrag von Jonny » 01.05.2012 17:48

75€ und 1 Punkt is im Regelfall fällig. Ergo in deinem Fall Nachschulung!

MFG

~Idefix~
SV-Rider
Beiträge: 507
Registriert: 30.05.2004 15:37
Wohnort: Aachen
Kontaktdaten:

SVrider:

Re: Strafe ohne DB killer???

#15

Beitrag von ~Idefix~ » 01.05.2012 18:04

Jonny hat geschrieben:75€ und 1 Punkt is im Regelfall fällig. Ergo in deinem Fall Nachschulung!
Hmm. Hab ich auch gedacht und dann mal ein bischen was gelesen.
Die Liste der A-Verstöße (diese sind für die Probezeitverlängerung und Nachschulung relevant) ist recht konkret. Fahren ohne DB-Eater steht nicht drin.
Die Liste der B-Verstöße enthält explizit einige Vergehen, die Punkte nach sich ziehen, aber keine Nachschulung zur Folge haben. Abgefahrene Reifen zum Beispiel (oder auch Fahrlässige Tötung).

Die Annahme Punkt=Nachschulung ist definitiv falsch. Bestenfalls eine grobe Vereinfachung. Ich glaube mittlerweile, dass der fehle DB-Eater keine Nachschulung nach sich zieht. Aber wirklich beantworten kann das wahrscheinlich nur ein Verkehrsjurist.

Antworten