loki_0815 hat geschrieben:Meine dass dort auch vorne und hinten nicht der selbe drauf sein muß. Wenn ich mich irre dann belehrt mich bitte etwas besseren.
Loki, wie die Schweizer die Sache regeln, weiß ich nicht.

Für Europa gilt jedenfalls dass der
Fahrzeughersteller in der BE die Verantwortung für eine entsprechende Reifengröße übernimmt (in dem Fall 120/60/17).

Bei nachträglichen Größenänderungen müßte dies dann der neu Eintragende (TÜV) oder der Reifenhersteller tun. Das macht die Sache formal halt aufwendig und ist für den Fahrzeugnutzer nervend.

Allerdings, wenn man mal zwischen Zeilen der 97/24/EG ließt, spricht eigentlich nichts dagegen, z.B einen 120/70/17 Pilot Power (Freigabe Reifenhersteller) und einen beliebigen Hinterreifen 160/60/17 laut FZ-Schein zu kombinieren der nicht zugeordnet ist, sinnvollerweise wäre dies dann z.B. ein Pilot Road 2/3. Da der Nachweis über die Reifenfreigabe des Reifenherstellers erbracht ist, dass der Vorderreifen auf Felgen und Fahrzeug passt, kann die BE nicht erlischen. Denn dies ist über den Anhang II und III der 97/24/EG Kap 1 geregelt um eine Verkehrsgefährdung ausszuschließen.
