Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt


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Peter GE
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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#16

Beitrag von Peter GE » 25.12.2012 16:53

Entschuldigt wenn ich auf die negative Einstellung zum Tagfahrlicht (TFL) nicht eingehe.
Es sollte aber möglich sein hier eine konstruktive Disskusion über ein TFL zu führen.
Es nervt mich überwiegend Beträge zu lesen die das Thema diffamieren.

Das vorhandene Standlicht (Knubbel "S") hat aussen sichtbar die Maße:
L x H von 82 x 20/30 (mm) (in der Mitte höher als an den Außenseiten)
Das ist mein bevorzugter Einbauort
Etwas größere Maße sind möglich wenn man die Verkleidungsausschitt
durch feilen vergößert. Etwa L x H von 100 X 30 (mm)

Bei den Zulassungen und Bauartausführungen habe folgendes herausgefunden:
1. wirklich wasserdichte Ausführung ist wohl sinnvoll, Spritzwasser geschützt reich ja wohl nicht
2. Zulassung nach ECE-Norm R87 ist erforderlich
3. Zulassung RL für Running Ligt ist erforderlich
4. Zulassung A für Standlicht R7-Kennzeichnung
Die Zulassungen RL und A müssen anscheinend nicht auf der Leucht sichtbar angebracht werden.
(Siehe den Aufgebrachten Text auf den originalen Standlichtern "S"-Modell.

Es gibt zwei Arten von TFL:

1. nur TFL --> leuchten nur bei Zündung AN, bein Einschalten von Standlicht, von Hauptscheinwerfer ist das TFL AUS
>>>hierbei muß das vorhandene Standlicht weiter benutzt wedern, kann also nicht entfallen.

2. TFL mit Standlichtfunktion --> hierbei wird beim Umschalten auf Standlich, auf Hauptscheinwerfer das TFL-Licht
>>auf die Lichtstärke eines Standlichtes gedimmt (mein Favorit), also zusätzlich R7-Kennzeichnung.

Es gibt weiterhin bei den TFL und TFL mit Standlicht Modelle
mit einem externen Steuermodul oder einem internen Steuermodul.

Beitrag von Xino:
es bis jetzt verboten gleichzeitig mit Tagfahrlich und Hauptscheinwerfer zu fahren.
Ist also ein Zusatz-Problem.
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
und trotzdem geschwiegen haben.

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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#17

Beitrag von Peter GE » 25.12.2012 19:20

Ein Beispiel das meinen Vorstellungen schon nahe kommt.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... ryId=57308
Preis: EUR 37,99 für zwei Stück - rechts und links.
Leider in Rautenform

Hersteller-Link:
http://www.jom.de/products/de/NEUHEITEN ... 5-mm1.html
Text:
Tagfahrlicht u. Positionslicht, 18 LED x2, 12V & 24V, Klarglas/Chrom, mit Dimm Funktion, R87/ R7 Zulassung
mit E- Markierung, 100x25x35 mm
Art.Nr.: 82862
Super kleine Multifunktionsleuchten in dynamisch abgeschrägtem Chromdesign.
Bei Tag über die Zündung automatischer Start, bei Inbetriebnahme der Scheinwerfer dimmen die Tagfahrleuchten automatisch herunter und leuchten so als Positionsleuchten weiter.
Einfacher Anschluss an Zündung (+), Standlicht (+) und Fahrzeugmasse (-).
Optimal zum Upgraden Ihres Fahrzeugs auf den neuen Standard.

eintragungsfrei mit R87/ R7 Zulassung u. E- Markierung
18 LED extrem hell und langlebig
Tagfahrleuchte mit integrierter Dimmfunktion
smooth switching -sanfter übergang zwischen Betriebsart
universell mit justierbarem Montagebügel
symetrisch, B 100, H 25, T 35 mm
12V 5W/24V 6W, gedimmt: 12V 0,5W/24V 0,6W
Lieferumfang: 1 Satz, links & rechts, mit Kabelsatz

Leider keine Angabe zur Wasserdichtigkeit.
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
und trotzdem geschwiegen haben.

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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#18

Beitrag von guzzistoni » 25.12.2012 19:48

Interessant :!:
Wo und wie hast Du Dir den Einbau gedacht :?:

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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#19

Beitrag von Peter GE » 25.12.2012 20:21

Ich will das Tagfahrlicht in die Verkleidung anstelle des Standlichtes einbauen.
Möglichst so das die Änderung sich gut optisch einfügt.
Ist ja für eine "S" Bj. 99
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#20

Beitrag von guzzistoni » 25.12.2012 20:50

Willst Du das TLF zentral einbauen, also 1 TFL oder 2 TLF's z.B. seitlich anbringen.
Soll dazu die originale Montageöffnung in der Verkleidung geändert werden?

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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#21

Beitrag von Peter GE » 25.12.2012 21:10

Es soll nur ein TLF werden.
Der Ausschnitt in der Verkleidung muß wohl angepasst werden.

Ich kann es mir nicht vorstellen wie ich zwei TLF unterbringen kann,
ohne das diese wie Fremdkörper aussehen.

Bei zwei TLF darf ich diese wahrscheinlich auch nicht im gedimmten Modus fahren
und muß das alte Standlicht weiterhin behalten.
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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#22

Beitrag von guzzistoni » 25.12.2012 22:17

Ich finde die Idee auch interssant und verfolgenswert. Leider sind die TLF's, die grds. technuisch passen würden rautenförmig. Mal suchen, ob es auch passenderes gibt.

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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#23

Beitrag von motus » 26.12.2012 12:10

Peter GE hat geschrieben: Bei zwei TLF darf ich diese wahrscheinlich auch nicht im gedimmten Modus fahren
und muß das alte Standlicht weiterhin behalten.
Wenn deine Knubbel nach EG-REcht zugelassen ist, sind auch zwei Standlichter symmetrisch zur Fzg-Mitte zulässig.

Edit: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#24

Beitrag von Peter GE » 27.12.2012 20:46

Für die Behauptung man könnte das Tagfahrlicht besser sehen als das Abblendlicht (Fahrlicht)
hab ich eine verständliche Darstellung gefunden:
http://www.hella.com/MicroSite/soe/site ... rlicht.pdf
Unter "Vorteile des Tagfahrlichtes"
Wenn man Bedenkt das das Tagfahrlicht auch wesendlich heller/weißer ist nämlich 5000 bis 6000 K,
das Halogenlicht hingegen nur 3200 bis 3500 K, ist das eigentlich verständlich.
Volles Fernlicht des Hautpscheinwerfers blendet mich auch am Tage, also behindert es mich.

Ich hab noch was (meiner Meinung nach) unzureichendes gefunden.
Hat wahrscheinlich keine Zulassung:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0351010697
Maße: Breite = 40mm, Höhe 10mm, Tiefe = 17mm
Aber immerhin ist das eine kleine Größe die leicht am Moped verbaut werden kann.

Es sollt auf dem Frontglas bei den Zubehör TLF mit Standlichfunktion folgendes aufgeprät stehen:

A RL E1 00 1234

A ist die Zulassung als Standlichteinheit
RL ist die Zulassung als Taglichteinheit
E1 ist das Zulassungsland
00 1234 ist die PrüfNummer
Zuletzt geändert von Peter GE am 27.12.2012 20:57, insgesamt 1-mal geändert.
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
und trotzdem geschwiegen haben.

Martin650


Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#25

Beitrag von Martin650 » 27.12.2012 20:56

Die ganze Aufrüsterei hat nur zur Folge, daß man vor lauter Lichtern nichts mehr erkennen kann, das wirklich wichtig ist. Und es ist ja auch erwiesen, daß das menschliche Gehirn die Entfernung und Geschwindigkeit eines Lichts deutlich schwerer einschätzen kann, wie wenn sich ein erkennbarer Umriss, Körper nähert.

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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#26

Beitrag von JohnnyCash » 27.12.2012 22:52

Peter GE hat geschrieben:Für die Behauptung man könnte das Tagfahrlicht besser sehen als das Abblendlicht (Fahrlicht)
hab ich eine verständliche Darstellung gefunden:
http://www.hella.com/MicroSite/soe/site ... rlicht.pdf
Unter "Vorteile des Tagfahrlichtes"
Wenn man Bedenkt das das Tagfahrlicht auch wesendlich heller/weißer ist nämlich 5000 bis 6000 K,
das Halogenlicht hingegen nur 3200 bis 3500 K, ist das eigentlich verständlich.
Volles Fernlicht des Hautpscheinwerfers blendet mich auch am Tage, also behindert es mich.
Dir ist schon klar, dass das Werbung ist?

Und ob man ein weißeres Licht mit 80x20mm besser sieht, als ein gelblicheres mit der 3-4fachen Größe und deutlich höheren Wattzahl....darüber ließe sich vortrefflich streiten :wink:
Knubbel S

TL-Andy


Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#27

Beitrag von TL-Andy » 27.12.2012 23:39

JohnnyCash hat geschrieben: Und ob man ein weißeres Licht mit 80x20mm besser sieht, als ein gelblicheres mit der 3-4fachen Größe und deutlich höheren Wattzahl....darüber ließe sich vortrefflich streiten :wink:
Wattzahlen zweier techn. grundeverschiedener Lichtquellen zu vergleichen entspricht den Vergleich zwischen Äpfel und Birnen. Die Größe der Lichtquelle alleine sagt nicht unbedingt etwas über die Wahrnehmbarkeit aus, sondern die Intensität und Lichtart/temperatur.

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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#28

Beitrag von Peter GE » 28.12.2012 10:45

Ich hab noch was Gefunden:
(beide mit einer Länge von 120 mm)

1.
http://www.ebay.de/itm/230567956367?ssP ... 1436.l2649
Devil Eyes LED Tagfahrlicht 4 Highpower ECE R87 120mm
Alu-Gehäuse, sehr hell, usw
Es wurde auch berichtet, das sie innerlich durch Vibrationen am Motorrad zertört wurden.
Sie waren aber auch, ähnlich wie unsere Blinker, an starren (!) Auslegern rechts und links befestigt.

2.
http://www.brands4bikes.de/led-tagfahrl ... e-gepruft/
LED-Tagfahrlicht mit 4 LEDs und Standlichtfunktion, rechteckiges Aluminium Gehäuse, schwarz, mit Universalhalter, E-geprüft
Bitte achtet auf die Zulassungs-Kennzeichnung

Probleme:
Vibrationen - Gummilagerung wie bei den original Blinkern ?
zwei statt nur einer Taglichtleuchte - weil das besser sichtbar sein soll ?
Wenn nur eine - unterhalb der Verkleidung, zwischen dieser und dem Vorderrad-Fender
--> wieviel Platz / Höhe ist da ?

Aber wir haben ja noch Zeit bis zum 1. April 2013
(komischer Termin, ich dachte immer den gibt es garnicht für ernsthaft Probleme)
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#29

Beitrag von guzzistoni » 28.12.2012 11:14

Beim Anbau unter der Verkleidung würde ich aber dieses favoriesieren
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... 0351010697

Ich doch wohl kleinert und daher optisch unaufälliger. Ich denke das hat auch eibne E-Nummer (steht aber nicht im Text welche)

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Re: Tagfahrleuchten - Nutzung ab dem 1. April 2013 erlaubt

#30

Beitrag von Peter GE » 28.12.2012 12:29

Ich hab den mal angeschrieben und nach den Zulassungen gefragt.
Ich danke allen, die zur Sache nichts zu sagen hatten
und trotzdem geschwiegen haben.

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