BlueWolf01 hat geschrieben:K steht fuer Kraftfahrtbundesamt somit eine DEUTSCHE zulassung keine e4*EURO1 steht fuer die abgasnorm.
Das stimmt so nicht. Eine Zulassung nach
europäischen Richtlinien (Pflicht ab 1999, wahlweise ab 1997) kann in Ländern der EU ausgestellt werden, auch beim Kraftfahrtbundesamt. Entscheidend ist was aus der BE hervorgeht und das sind eindeutig die Richtlinien 97/24/EG, nachlesbar im Fahrzeugschein unter Punkt 1 (oder Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 14). Das bei anderen Fahrzeugen wie der 650er Kante oder einer Bandit 600 (ab 2000) e4****** am Anfang der BE-Nr. erscheint läßt nur auf das Zulassungsland -Niederlande- schließen.
BlueWolf01 hat geschrieben:EURO1 steht fuer die abgasnorm.
Richtig! Die Euro 1 findet sich in der 97/24/EG, Euro 2 und 3 in der 2002/51/EG und in der überarbeiteten Fassung der 2003/77/EG. Übrigens wurden die Abgasemissionen vor der Euro 1 nach ECE-R40 homologiert, die wesentlich lascher war.
BlueWolf01 hat geschrieben:97/24/EG bezieht sich nur auf anbauteile!
Unsinn! Die 97/24/EG ist eine umfassende Richtlinie (Multidirective) und beinhaltet eine Menge von Zulassungsvorschriften, unter anderem im Kapitel 1 die Reifen, im Kap.2 die Beleuchtung,
im Kap. 5 die Abgasemissionen und im Kap. 9 die Lärmemissionen. Das alles beinhaltet natürlich auch technische Änderungen am Fahrzeug bzw. erklärt auch was an technischen Änderungen erlaubt ist.

Darüber hinaus sind auch über die 92/61/EWG bzw. 2002/24/EG das Zulassungsverfahren mit der Antragstellung sowie allgemeine Vorschriften formuliert.
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