Gimbel HRA Gutachten
- Enterhaken
- SV-Rider
- Beiträge: 67
- Registriert: 23.07.2012 14:45
- Wohnort: Gimbweiler
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Gimbel HRA Gutachten
Habe eine HRA von Gimbel, siehe hier: http://www.ebay.de/itm/270669492081
Der TÜV macht mir nun Probleme. Gimbel schreibt dazu folgendes: "Hinterradabdeckungen sowie Heck-Innenverkleidungen sind nicht eintragungspflichtig (lt. EG Vorschrift)". Mein TÜV-Prüfer ist da leider anderer Meinung. Laut Homepage von Gimbel gibts wohl ein Gutachten: http://www.gimbel-motorradtechnik.de/um ... hra_1.html
Hat das vielleicht jemand und würde es mir schicken?
Der TÜV macht mir nun Probleme. Gimbel schreibt dazu folgendes: "Hinterradabdeckungen sowie Heck-Innenverkleidungen sind nicht eintragungspflichtig (lt. EG Vorschrift)". Mein TÜV-Prüfer ist da leider anderer Meinung. Laut Homepage von Gimbel gibts wohl ein Gutachten: http://www.gimbel-motorradtechnik.de/um ... hra_1.html
Hat das vielleicht jemand und würde es mir schicken?
- Trobiker64
- SV-Rider
- Beiträge: 4849
- Registriert: 24.08.2011 8:59
- Wohnort: Troisdorf
-
SVrider:
Re: Gimbel HRA Gutachten
Wie hat er es begründet? Hinsichtlich Radabdeckung gibt es keine konkreten Vorgaben, der muss nur funktionell vorhanden sein und bei Nachrüstung einer Radabdeckung muss nur die Freigängigkeit gegeben sein. Bezüglich des Kettenschutzes gibt es auch keine Vorgaben, sofern der nicht übers Fahrzeug rausragt.Enterhaken hat geschrieben:Mein TÜV-Prüfer ist da leider anderer Meinung.
- Enterhaken
- SV-Rider
- Beiträge: 67
- Registriert: 23.07.2012 14:45
- Wohnort: Gimbweiler
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Re: Gimbel HRA Gutachten
Er hat gesagt es handelt sich um ein GFK-Anbauteil, das nicht dem Originalzustand des Motorrads entspricht. Die Zulässigkeit wäre deshalb nicht automatisch gegeben und es würde daher eine ABE oder ein Gutachten benötigt werden. Immerhin könnte das Ding ja aus minderwertigem Material bestehen und bei höheren Geschwindigkeiten zur Gefahr werden.
- Trobiker64
- SV-Rider
- Beiträge: 4849
- Registriert: 24.08.2011 8:59
- Wohnort: Troisdorf
-
SVrider:
Re: Gimbel HRA Gutachten
Die Kreativität mancher TÜVler ist schon bemerkensswert, mich würde mal interessieren wo das steht.Enterhaken hat geschrieben:Die Zulässigkeit wäre deshalb nicht automatisch gegeben und es würde daher eine ABE oder ein Gutachten benötigt werden
Das trifft wohl auf viele Materialien und Anbauteile zu, die auch keiner Zulassung bedürfen. Interessant ist in dem Zusammenhang die Prüfgrundlage in diversen Teilegutachten oder ABE`s. von Radabdeckungen. Dort findet man verschiedene Prüfpunkte die sich auf den Anbau am Fahrzeug als auch auf die Materialbeschaffenheit (z.B. Splitterschutz) beziehen, aber keinen direkten Bezug zum Anbauteil selbst nehmen.Enterhaken hat geschrieben:Immerhin könnte das Ding ja aus minderwertigem Material bestehen und bei höheren Geschwindigkeiten zur Gefahr werden.
In diesem Fall kann ich nur empfehlen, die Radabdeckung nur vorm TÜV- Besuch zu demontieren, da es seitens der TÜVler wohl verschieden Meinungen gibt. Während meiner letzten Hauptuntersuchung hatte die hintere (GFK) als auch vordere Radabdeckung niemanden Interessiert.
- Enterhaken
- SV-Rider
- Beiträge: 67
- Registriert: 23.07.2012 14:45
- Wohnort: Gimbweiler
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Re: Gimbel HRA Gutachten
Ich verstehe nur nicht warum es für manche HRA TÜV-Gutachten gibt, für andere dann wiederum nicht. Wenn das so einheitlich geregelt wäre, warum machen sich dann manche Hersteller die Mühe solche Gutachten anfertigen zu lassen?
Naja das Abmontieren vor dem TÜV-Termin ist wohl kein Problem. Nur wie sieht es dann rechtlich aus wenn ich mal in einen Unfall verwickelt werde?
Naja das Abmontieren vor dem TÜV-Termin ist wohl kein Problem. Nur wie sieht es dann rechtlich aus wenn ich mal in einen Unfall verwickelt werde?
- Trobiker64
- SV-Rider
- Beiträge: 4849
- Registriert: 24.08.2011 8:59
- Wohnort: Troisdorf
-
SVrider:
Re: Gimbel HRA Gutachten
Genauso wie ohne Anbauteil. Ich denke du meinst die Versicherungspflicht. Dort kann dich die Versicherung nur in Regress nehmen, wenn 1. die BE erloschen ist (was in deinem Fall aber nicht wäre) und 2. die Änderung unfallursächlich wäre.Enterhaken hat geschrieben: Nur wie sieht es dann rechtlich aus wenn ich mal in einen Unfall verwickelt werde?
- Enterhaken
- SV-Rider
- Beiträge: 67
- Registriert: 23.07.2012 14:45
- Wohnort: Gimbweiler
- Kontaktdaten:
-
SVrider:
Re: Gimbel HRA Gutachten
Also einfach woanders TÜV machen? 
- Trobiker64
- SV-Rider
- Beiträge: 4849
- Registriert: 24.08.2011 8:59
- Wohnort: Troisdorf
-
SVrider:
Re: Gimbel HRA Gutachten
Richtig, oder vorher abbauen. 