Also den Auszug aus dem Gesetzestext mit zum Tüv nehmen, den Sachverhalt erläutern und gut ist, andererseits kann man auch die nächsten zwei Jahre alles so lassen wie es ist, denn Tüv hat er ja gegeben und die Polizisten die gerne mal genauer schauen haben i.d. Regel gut Ahnung diesbezüglich.
Die Gummis sind doch eh mist, die fliegen mir bei 200 immer weg...
Gruß Patrick