MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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jubelroemer
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MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#1

Beitrag von jubelroemer » 09.01.2014 15:08

Für die neue Saison hat sich MICHELIN schwer Mühe gegeben!! Sehr viele Freigaben auch für Reifen mit 120/70-Querschnitt. Auch der neue Road4 ist mit dabei.
Einfach mal etwas auf der MICHELIN homepage surfen.

Knubbel-S

Knubbel-N

Kante-S

Kante-N

Kante-S-ABS
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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#2

Beitrag von Trobiker64 » 09.01.2014 20:00

Und Kante-N-ABS fehlt immer noch ??????

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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#3

Beitrag von McBain » 09.01.2014 22:12

Hatte Michelin ja vor Silvester angeschrieben und diese Woche die lapidare Antwort erhalten "wenn es eine Freigabe nicht gibt, dann heißt das, dass wir das Motorrad nicht Probe gefahren haben".

Habe dann zurückgeschrieben mit der Bitte, mir doch alle für die NA freigegebenen Reifen zu nennen oder was ich jetzt machen solle. Warte noch auf Antwort. :?

edit: Ah, völlig aus den Augen verloren. Da es keine Reifenbindung gibt (steht ja direkt im Thread oben in dieser Rubrik), darf ich alle 120/60er fahren. Dann hätte ich ja bis letztes Jahr auch niemals eine Freigabe vom Reifenhersteller mitführen müssen, sondern nur den Suzuki-Schrieb. Gibt erst mit den 120/70ern ein "Problem". Mal gucken, ob man sich die 120/70er auch einfach pauschal hier beim TÜV Nord freigeben lassen kann, wie Loki schrieb.

P.P.S.; Interessant, dass die vom Römer geposteten Freigaben noch dieselben Nummern (2748 für Kante S ABS) haben wie die von letzter Woche, wo noch keine Road 4 dabei waren.
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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#4

Beitrag von McBain » 10.01.2014 8:36

Ich weiß nicht, warum 5 von 6 getestet wurden, aber hier die Antwort, die ich gerade bekommen habe :cry:

"Freigaben sind immer Modell- und Typen bezogen und nicht übertragbar.

So wie es aussieht haben wir mit dem Motorradmodell SV 650 NA K7 keine Fahrtest´s und somit Freigaben gefahren und kann dadurch durch uns nicht bereift werden, wenn das Motorrad einer Reifenfabrikatsbindung unterliegt.

Ich hänge ihnen mal alle Freigaben die wir für die 5 unterschiedlichen SV650 gefahren haben mit den unterschiedlichen Typenbezeichnungen und Baujahren mit an.



Was dann der Händler oder der TÜV dazu sagt können wir nicht beeinflussen. "

Die 5 angehängten Freigaben sind die von jubelroemer bereits verlinkten.
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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#5

Beitrag von Trobiker64 » 10.01.2014 13:44

Auch nicht schlecht, die hamse glatt vergessen. :autsch: :lollol: :( idiot

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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#6

Beitrag von dlrider » 11.01.2014 16:54

Michelin steht wohl nicht so auf nackt: für die SV1000 N gibt es auch keine Freigaben :(
Als würde es bestimmte Mopeds gar nicht geben...

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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#7

Beitrag von McBain » 18.01.2014 18:45

Die Nummer der EG-Typgenehmigung ist für die drei Modellvarianten gleich, sogar für ABS! Die drei Freigaben unterscheiden sich ausschließlich im Zusatz der Handelsbezeichnung. Bei der Freigabe 2747 steht bis einschließlich 2007; Auflagen: keine.

Also beschließe ich für mich hiermit: Was gemeint ist, ist egal, ich richte mich jetzt nach der EG-Typgenehmigung und dem Baujahr und fertig. Denn es ist nur Papier. Alles andere ist nachgewiesenermaßen vollkommen in Ordnung.

Hab mir die PiPo3 bestellt. Bin noch nie Sportreifen gefahren, das will jetzt ausprobiert werden.
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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#8

Beitrag von Trobiker64 » 19.01.2014 17:16

McBain hat geschrieben:Also beschließe ich für mich hiermit: Was gemeint ist, ist egal, ich richte mich jetzt nach der EG-Typgenehmigung und dem Baujahr und fertig.
Kannst du natürlich, aber nur für die Reifengrößen, die in der BE gelistet sind, also 120/60/17 und 160/60/17. 8) Bei 120/70/17 bist du leider an Freigaben der Reifenhersteller gebunden. Jetzt kann man natürlich spitzfindig sein und sagen, dass durch die zusätzliche Bereifung keine Gefährdung nach StVZO Para.19.2 in Verbindung mit EU-Richtlinien 97/24/EU Kap.1 Anhang II und III vorliegt. Denn das Rad passt ja auch ins Fahrzeug und fahrdynamische Gesichtspunkte spielen bei der EU-Richtlinie keine Rolle, aber eine Ordnungswidrigkeit bleibt es trotzdem, da die Eintragungspflicht vorliegt. :cry: Und damit liegt bei Kontrolle durch die Rennleitung eine Mängelkarte in der Luft. :cry:

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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#9

Beitrag von V2Daniel » 24.02.2014 15:24

Hiho.
Ich würde gerne den PiRo 2/3 auf meiner Knubbel N montieren. In meinem Fahrzeugschein sind als Handelsbezeichnungen "SV 650S, SV 650" angegeben. Könnte ich dann mit der Freigabe der SV650S durch den TÜV und durch Kontrollen kommen oder kann man das irgendwo in den Papieren erkennen, dass ich die N-Version habe? Bei der Fahrzeug-Identifikationsnummer vielleicht?

Danke schon mal ;) bier

edit: hatte wohl nen Sehfehler. PIRo 2/3 sind auch nicht für die S zugelassen. Aber der PiRo 4 immerhin. Die Frage bleibt aber die gleiche!
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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#10

Beitrag von Trobiker64 » 24.02.2014 22:07

brummbrumm hat geschrieben:Könnte ich dann mit der Freigabe der SV650S durch den TÜV und durch Kontrollen kommen oder kann man das irgendwo in den Papieren erkennen, dass ich die N-Version habe? Bei der Fahrzeug-Identifikationsnummer vielleicht?
Beim 120/70iger bist du auf die Freigabe und an deren Bezug gebunden. :cry: Ist in der Freigabe die "S" beschrieben, dann gilt es auch für die "S". :roll: Aus den Papieren ist das nicht so einfach ersichtlich, da die BE-Nr. identisch ist. Fahrzeug-Ident.-Nr. wäre eine Möglichkeit, ist aber aufwendiger zu recherchieren. Aber es gibt auch Tüvler und Polizisten die sich auskennen, also dein Risiko. 8)

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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#11

Beitrag von jubelroemer » 25.02.2014 11:10

brummbrumm hat geschrieben:Ich würde gerne den PiRo 2/3 auf meiner Knubbel N montieren.
Ich bin ja auch ein Freund des Road2, aber wenn das mit der Freigabe Probleme macht würde ich auf andere gute Reifen ausweichen, z.B. AngelST/AngelGT, wo das problemloser ist.
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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#12

Beitrag von V2Daniel » 25.02.2014 16:38

Trobiker64 hat geschrieben:Aber es gibt auch Tüvler und Polizisten die sich auskennen, also dein Risiko. 8)
Und genau dieses Risiko ist mir dann doch zu hoch. Bei dem einen kann es klappen, aber der andere kennt die Maschine und schon hab ich ein Problem.
jubelroemer hat geschrieben:Ich bin ja auch ein Freund des Road2, aber wenn das mit der Freigabe Probleme macht würde ich auf andere gute Reifen ausweichen, z.B. AngelST/AngelGT, wo das problemloser ist.
Der Angel ST stand auch oben auf der Liste (ST statt GT, weil preiswerter), bis mir diese Idee kam. Jetzt wird dieser wohl aufgezogen, wenn es soweit ist.

Danke euch!
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Re: MICHELIN + 120/70ZR17 Freigaben

#13

Beitrag von JamieWolf » 05.03.2014 13:50

brummbrumm hat geschrieben:Hiho.
Ich würde gerne den PiRo 2/3 auf meiner Knubbel N montieren. In meinem Fahrzeugschein sind als Handelsbezeichnungen "SV 650S, SV 650" angegeben. Könnte ich dann mit der Freigabe der SV650S durch den TÜV und durch Kontrollen kommen oder kann man das irgendwo in den Papieren erkennen, dass ich die N-Version habe? Bei der Fahrzeug-Identifikationsnummer vielleicht?

Danke schon mal ;) bier

edit: hatte wohl nen Sehfehler. PIRo 2/3 sind auch nicht für die S zugelassen. Aber der PiRo 4 immerhin. Die Frage bleibt aber die gleiche!
Seit dem 4.3.2013 gibt es für den PiRo 4 eine Freigabe :D

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