Nope, die Rückstrahler ("Katzenaugen") strahlen in dieselbe Richtung zurück aus der das Licht kam - 30° oder 40° Kennzeichenwinkel sind dabei null Problem.Kolbenrückholfeder hat geschrieben:[Erbsenzähl ein]Der Winkel passt aber nicht, so verliert der Reflektor seine eigentliche Wirkung[Erbsenzähl aus].Mein KZH hatte den Strahler auch unten. Wie man auf dem oben geposteten Foto (Link) sehen kann, haben wir einfach das Gehäuse der Kennzeichenbeleuchtung durchbohrt und ihn dort angeschraubt
K7 ABS KZH
Re: K7 ABS KZH
Re: K7 ABS KZH
Es ist auch kein Winkel vorgeschrieben. Hab mich deshalb auch schonmal mit nem Dekra Menschen unterhalten. Der meinte, Hauptsache die Fläche ist groß genug, die bei waagerechter Betrachtung von hinten zu sehen ist.
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Re: K7 ABS KZH
Der Überzeugung war ich auch, wollte das aber doch extra die Tage noch mit Auto und Motorrad in der Tiefgarage testenx-stars hat geschrieben:Nope, die Rückstrahler ("Katzenaugen") strahlen in dieselbe Richtung zurück aus der das Licht kam - 30° oder 40° Kennzeichenwinkel sind dabei null Problem.Kolbenrückholfeder hat geschrieben:[Erbsenzähl ein]Der Winkel passt aber nicht, so verliert der Reflektor seine eigentliche Wirkung[Erbsenzähl aus].Mein KZH hatte den Strahler auch unten. Wie man auf dem oben geposteten Foto (Link) sehen kann, haben wir einfach das Gehäuse der Kennzeichenbeleuchtung durchbohrt und ihn dort angeschraubt

R.I.P. 01.04.1959 - 01.08.2015
Re: K7 ABS KZH
Ok... ich werde mich mal beim TÜV informieren. Das wäre natürlich toll.motus hat geschrieben:Es ist auch kein Winkel vorgeschrieben. Hab mich deshalb auch schonmal mit nem Dekra Menschen unterhalten. Der meinte, Hauptsache die Fläche ist groß genug, die bei waagerechter Betrachtung von hinten zu sehen ist.
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Re: K7 ABS KZH
Also ich habe mich nun beim TÜV NORD informiert. Die sagen, dass die 30° immernoch bindend sind.motus hat geschrieben:Es ist auch kein Winkel vorgeschrieben. Hab mich deshalb auch schonmal mit nem Dekra Menschen unterhalten. Der meinte, Hauptsache die Fläche ist groß genug, die bei waagerechter Betrachtung von hinten zu sehen ist.

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Re: K7 ABS KZH
Fürs Kennzeichen, nicht für den Rückstrahler... Ich bezog mich auf die Diskussion bzgl. des Rückstrahlers.1Liter hat geschrieben:Also ich habe mich nun beim TÜV NORD informiert. Die sagen, dass die 30° immernoch bindend sind.motus hat geschrieben:Es ist auch kein Winkel vorgeschrieben. Hab mich deshalb auch schonmal mit nem Dekra Menschen unterhalten. Der meinte, Hauptsache die Fläche ist groß genug, die bei waagerechter Betrachtung von hinten zu sehen ist.
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