Dieses Wissen wollte aber der Bulle, der mich bzw. meinen Hobel vorher kontrollierte (Meine Fahrzeugpapiere hatte ich natürloch für eine halbstündige Feierabendrunde daheim gelassen

Hat mir mal jemand evtl einen offiziellen Link bzgl. der geltenden Bestimmungen, den ich diesem Herrn mit einer Aufklärungs-E-Mail zuschicken kann? Ich finde irgendwie nichts offizielles...

Gut, Morgen muß ich eh auf die Zulassung noch mein Heck eintragen lassen, das der TÜV schon vor nem Jahr abgenommen hatte, da kann ich ja auch nochmal den TÜV-Heini phragen.
Zum kotzen....da fährste einmal ordentlich, und dann sowas. Naja....immerhin hat der nette Herr Oberwachtmeister mir abgenommen, das ich die Ohrenstöpsel wegen dem lauten Shoei-Helm und eben nicht wegen der Zubehör-Pötte trage, nachdem er die Eater und die E-Nr gesehen hatte. Bei ner DB-Messung wäre ich wohl trotzdem der Arsch gewesen

Egal immer noch besser als die arme Sau, die se neben mir wegen abgefutschelten Reifen gefickt haben

