Knubbler hat geschrieben:..werde aber die Grundmechanik des Lenkradschlosses behalten um das Motorrad weiter absperren zu können.
Könnte imho je nach TÜVer sonst auch Probleme geben, wenn Lenkschloss im Grunde vorhanden aber nicht funktionstüchtig, da es i.d.R., wenn auch nicht überall und immer praktiziert, Bestandteil der TÜV-Prüfung ist.
Bei Recherchen im Netz, wird teils in den Papieren sonst eine Eintragung getätgt " Loser Diebstahlschutz". Harleys oder Moppeds älteren Baujahres z.b. haben ja nicht unbedingt ein Zündschloss.....