von 60er auf 70er umsteigen


Richtige Einstellungen am Fahrwerk und den für dich richtigen Reifen wählen.
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Tobear
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#16

Beitrag von Tobear » 25.01.2015 18:55

Kolbenrückholfeder hat geschrieben:Das Datenblatt vom Reifenhersteller in dem aufgeführt ist dass deine SV auch eine Freigabe für den 120/70 hat, sollte mitgeführt werden.
Wenn die Gabel 5-10mm durchgesteckt wird passt das i.d.R. mit dem Schutzblech bei der Kante, bzw. der Reifen erreicht den Kühler nicht. Ist eine Schutzblechverlängerung angebaut, wird das kaum noch funktionieren.
Sind alternative Bremsschläuche montiert ist auf eine ziemlich saubere Verlegung und Befestigung im Übergangsbereich zwischen Rad und Rahmen zu achten.
Wie weit sinkt mein Mopet beim Bremsen vorne ein?
- Einfach einen Kabelbinder um ein Standrohr binden, bei der nächsten Ausfahrt mal ordentlich ankern so dass das Rad hinten hoch möchte und schauen in welcher Position sich der Kabelbinder nun befindet. Neben das Mopet knien und sich jetzt eine Vollbremsung vorstellen. Nun kann man erahnen, wie viel/wenig Platz noch zwischen Kühler und Rad ist wenn die volle Bremsleistung anliegt und die Gabel vorne fast auf Block geht.
Heißt also, dass ich, wenn ich DAS HIER mitführe, den Reifen einfach draufziehen darf, ohne zum TÜV zu müssen? Ist das wirklich so einfach?
Und - mal so als Dummie gefragt - was ist mit dem "Gabel durchstecken" gemeint und ist das bei der Knubbel auch nötig?

Grüße

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#17

Beitrag von Trobiker64 » 25.01.2015 20:17

Tobear hat geschrieben: wenn ich DAS HIER mitführe, den Reifen einfach draufziehen darf, ohne zum TÜV zu müssen?
Richtig.
Tobear hat geschrieben:Gabel durchstecken" gemeint und ist das bei der Knubbel auch nötig?
Man nähert beim Gabel durchstecken (bei Verwendung des 70er Reifens) die Fahrwerksgeometrie (Nachlauf) der Originalausführung mit 60er Reifen an.

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McBain
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#18

Beitrag von McBain » 12.02.2015 20:58

Ich war gerade heute Morgen beim TÜV in Lehrte. Wurde mir von allen Seiten empfohlen, da der wisse, was geht und was nicht (selber Motorradbegeistert).
Ich habe ja die SV 650 A und fahre seit 20.000km 120/70er vorne. Erst Metzeler Z8M (ist die SV zu leicht für), dann Michelin Pilot Power 3 (war mir dann mit 4 Reifensätzen pro Saison zu teuer) und nun den Michelin Pilot Road 4. Unterschied zum 120/60er habe ich sehr deutlich gemerkt. "Rumwerfen" von Schräglage links nach rechts oder umgekehrt nicht mehr ganz so leicht. Der 1cm Höhe ist da deutlich vom Drehpunkt zu merken. Nach Eingewöhnung unerheblich. Aber sie fährt besser geradeaus und fährt in Kurven eine sauberere Linie (nicht so nervös, wie bereits vom Vorposter geschrieben).

Zurück zum Thema:
Eigentlich wollte ich mir die 120/70er eintragen lassen, da die Freigaben fur SV650/SV650S/SV650SA verfügbar sind, nicht aber für die SV650A (da es von dieser kaum 1.000 Zulassungen in D gibt) und ich endlich diesen unsinnigen aber hierzulande erforderlichen "Darfschein" haben wollte.

Antwort:
Es sei unerheblich, ob es für die 120/70er Freigaben seitens der Reifenhersteller gäbe. Das wären nur Nachweise über Fahrversuche.
Da das Motorrad ABS habe, dürfe der Reifenumfang nur maximal 1% von der höchsten Herstellerfreigabe nach oben abweichen und maximal 4% von der kleinsten nach unten. Da der Sprung von 120/60 ZR 17 nach 120/70 ZR 17 größer 1% sei (wieviel eigentlich genau?), müsse auf jeden Fall der Hersteller des Motorrades/des ABS eine Bescheinigung ausstellen, dass die Reifendimension in Bremsversuchen getestet und ein einwandfreies Funktionieren des ABS nachgewiesen wurde sowie auch seitens des Steuergerätes vorgesehen sei.
Mit den Bescheinigungen der Reifenhersteller könne man sich den Hintern abwischen. "Das sei Marketing und das könne sich ja mal irren."

Hat jemand Gegenargumente?

Also bei mir hat noch nie was geschliffen, Reifen passt, das ABS löst aus, alles prima.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#19

Beitrag von Trobiker64 » 13.02.2015 1:30

Lass mich raten, du warst beim TÜV Nord. :evil: ich werde jetzt nicht nochmal den Inhalt aus der Knowledgebase wiedergeben, aber ein paar Bemerkungen muss ich schon los werden. 8)
McBain hat geschrieben:Es sei unerheblich, ob es für die 120/70er Freigaben seitens der Reifenhersteller gäbe. Das wären nur Nachweise über Fahrversuche.
Soso, lesen kann er wohl auch nicht. Steht ja wohl eindeutig auf der Freigabe, welche Vorschriften abgeprüft wurden, nämlich 97/24/EG. Und dieses Papier sollte man dann auch kennen.
Fahrversuche jedenfalls sind dort mit keinem Wort erwähnt, sondern vereinfacht nur, dass das Rad ins Fahrzeug passen muss, zudem noch die Belastungsparameter. Fahrversuche machen die Fahrzeug- und Reifenhersteller für aktuelle Fahrzeuge aus Produkthaftungsgründen und nicht wegen des Zulassungsrechts (und somit nicht wegen der BE).
McBain hat geschrieben:Da das Motorrad ABS habe, dürfe der Reifenumfang nur maximal 1% von der höchsten Herstellerfreigabe nach oben abweichen und maximal 4% von der kleinsten nach unten.

Möchte mal wissen, wo er das nun wieder her hat. :roll: Zudem sollte er mal erklären, warum sich die ABS-Funktion der Nackten im Vergleich zur S-Version (mit Freigabe) verändern sollte. Denn die verwendeten Reifengrößen sind ja identisch. Hier geht es nicht um das ABS, sondern, wenn überhaupt, um das Fahrverhalten. Leider kannst du die Freigabe der S-Version rein formal nicht nutzen. Sie dient aber trotzdem als Nachweis, das der Reifen auf das Moped passt, im Sinne der 97/24/EG. Somit wäre bei Überprüfung durch die Rennleitung eine erloschene BE zunächst kein Thema.
McBain hat geschrieben:Das sei Marketing

Da der Typ wohl keine Ahnung vom Zulassungsrecht hat, muss man wohl davon ausgehen, dass er auf Anweisung handelt. Ich kann dir nur den Tipp geben einen anderen TÜV, Sachverständigen oder die DEKRA in den neuen Ländern aufzusuchen.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#20

Beitrag von McBain » 14.02.2015 0:55

Habe mich jetzt durch die 97/24/EG gequält. Habe sie nicht zu 100% verstanden.

Anhang III, 1.2.3: "Der Fahrzeughersteller gibt den (die) Reifentyp(en) gemäß den Vorschriften dieses Kapitels an. Dieser (Diese) Reifen, der (die) vom Reifenhersteller gemäß den Vorschriften des Anhangs II Abschnitte 3.1.4, 3.1.5 und 3.3 gefertigt wurde(n), muss (müssen) sich an der vorgesehenen Stelle frei bewegen können. Der Raum, in dem sich das Rad dreht, muß so groß sein, daß bei Verwendung der größten zulässigen Reifen die Bewegung des Rades im Rahmen der
Vorgaben des Fahrzeugherstellers für die Aufhängung, die Lenkung und die Radabdeckung nicht behindert wird."

Anhang II, 3.1.5 sagt dann etwas über den Reifendurchmesser. Aber das scheint dann eher Fertigungstoleranzen zu betreffen. In dem Falle ist gegen Konformität zur 97/24/EG wohl nichts einzuwenden.

Er meinte jedenfalls, dass die Zulassung nach dieser Richtlinie nicht ausreiche (ohne ABS sieht er da kein Problem), da das ABS-Steuergerät eine getrennte Betrachtung verlange.

Hatte das mit den Reifengrößen falsch in Erinnerung. Ich glaube, es ging um eine Abweichung des tatsächlichen Abrollumfangs vom kleinsten zum größten montierten Rad. Da habe ich jetzt beim Suchen etwas von zulässigen max. 1,5% gefunden. Dies betrifft aber ein Auto mit 4 gleichen Rädern. Oder meinte der TÜV-Mensch jetzt die in Anhang II, 3.1.5 genannten Dmin (und dann - 4%) und Dmax (und dann + 1%)?

Auf jeden Fall sagte er etwas davon, dass sich ja zum einen das Verhältnis gemessene zu tatsächlicher Geschwindigkeit ändern würde (würde die Geschwindigkeit wie bei der SV1000 "hinten" gemessen, hätte er wohl weniger Bedenken bei Änderung Größe "vorne"). Zum anderen ändere sich auch das Verhältnis der an den ABS-"Lochstreifen" gemessenen Geschwindigkeiten zwischen vorne und hinten und genau da läge das Problem, dass vom ABS-Steuergerät bekannt sein müsse, welche Toleranzen es als normalen Betriebszustand akzeptieren könne und die gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen durch den 120/70er überschritten würden (ich komme da auf 4% größeren Abrollumfang). Dieses Argument kann ich nachvollziehen, denn wahrscheinlich ist (vereinfacht ausgedrückt) ein fester Multiplikator zwischen vorne und hinten hinterlegt. Dann ein Schwellwert, wieviel schneller sich das Vorderrad drehen darf, bevor das ABS hinten auslöst. Und ein Schwellwert, wieviel langsamer sich das Vorderrad drehen darf, bevor vorne ausgelöst wird. Das heißt, dass sich die Auslösezeitpunkte des ABS durch den veränderten Umfang verschieben und er nicht sagen kann, ob die Funktion des ABS dadurch noch vollständig gegeben sei.

Da fällt mir ein: Das ABS funktioniert ja noch nicht beim Starten, sondern erst kurz nach dem Losfahren. "Lernt" es in dieser Zeit den Multiplikator zwischen Vorderrad und Hinterrad?
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#21

Beitrag von pekae » 14.02.2015 1:22

Mal eine andere Frage. Habe bei meinem neuen Satz Pirelli Angel GT auch einen 120/70er Reifen bestellt. Ist es zwingend notwendig die Gabel durchzustecken? Das habe ich nämlich bisher nur in diesem Thread gelesen..

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#22

Beitrag von McBain » 14.02.2015 1:32

pekae hat geschrieben:Mal eine andere Frage. Habe bei meinem neuen Satz Pirelli Angel GT auch einen 120/70er Reifen bestellt. Ist es zwingend notwendig die Gabel durchzustecken? Das habe ich nämlich bisher nur in diesem Thread gelesen..
Nein, überhaupt nicht. Mit dem Durchstecken der Gabel gleichst du höchstens die 12mm mehr Radius des Reifens aus (Abstand "Lenker-Boden" und Rahmen ist wieder in der Waage), verkürzt durch steileren Lenkkopfwinkel den Nachlauf und somit wird sie wieder agiler und "nervöser". Hab es nicht gemacht.

Zum Thema ABS hatte ich als erstes noch dieses gefunden (auf welche Richtlinien auch immer das sich beziehen will):
http://www.felge.de/technik/infos/abroll.php

Und wer die EG-Richtlinie (die nichts mit ABS zu tun hat) mal sehen will ;) :
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 4-20131211
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#23

Beitrag von Trobiker64 » 14.02.2015 2:28

@ McBain
Die Anhänge II und III der Richtlinie geben Vorgaben für die Montage der Reifen/Räder am Fahrzeug. Wie viel prozentuale Abweichung zwischen Vorder- und Hinterrad wegen dem ABS besteht oder bestehen darf, hat mit der Zulassungsrichtlinie gar nichts zu tun, sondern ist abhängig von der individuellen ABS-Technik des Fahrzeugherstellers. Aber letztlich gibt es schon eine Freigabe von der S-Version seitens des Reifenherstellers, deren ABS-Auslegung in Verbindung mit den Abrollumfängen der Räder identisch ist mit der nackten Version (also auch anwendbar für 120/70 vorne). Also wo ist das ABS-Problem? Der Tüvler konstruiert Probleme, die gar nicht existieren.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen - NICHT MIT ABS

#24

Beitrag von McBain » 16.02.2015 21:51

Hier die Stellungnahme von Suzuki Deutschland:

"Entgegen Ihrer Aussage ist uns keine Freigabe der Reifendimension 120/70ZR17 für die ABS-Versionen der SV650 bekannt. Die uns bekannten Freigaben für diese Reifengröße schließen vielmehr die ABS- Versionen explizit aus.

Generell sind die Freigaben der Reifenhersteller allerdings ohne weitere Bescheinigungen des Fahrzeugherstellers gültig.

Sollten Sie eine Freigabe für die Größe 120/70ZR17 für die ABS-Version(en) des Fz-Typs WVBY besitzen, bitten wir, die Echtheit dieser zu prüfen und in jedem Fall den entsprechenden Reifenhersteller/-importeur zu kontaktieren.

Bitte übermitteln Sie ggf. auch uns die Freigabe zur Prüfung. Generell ist damit zu rechnen, dass der veränderte Raddurchmesser die Funktion des ABS beeinträchtigt."

Auch wenn ich damit schlafende Hunde geweckt habe, ist die Aussage ziemlich eindeutig :(
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#25

Beitrag von janaldo » 16.02.2015 22:03

Dann schick doch mal die Freigabe für die SA hinterher und schau was sie dazu sagen.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#26

Beitrag von Trobiker64 » 17.02.2015 0:19

Ist schon eine interessante Aussage des Fahrzeugherstellers. Obwohl, Metzeler und Michelin sicherlich ausführlich getestet haben werden. Da gab es mal einen ähnlichen Fall, als Michelin eine Freigabe auf Druck von Yamaha für die FZS 600 zurückziehen musste. :wink:

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#27

Beitrag von jubelroemer » 17.02.2015 10:01

janaldo hat geschrieben:Dann schick doch mal die Freigabe für die SA hinterher und schau was sie dazu sagen.
Leute mal im Ernst, wie blöd kann man eigentlich sein :?:

Wie doof die bei SUZUKI sind zeigt ja schon deren Antwort. Sind nicht informiert (bräuchten doch nur selber mal die Freigaben durchsuchen) und labbern erst einmal von Fälschung.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#28

Beitrag von janaldo » 17.02.2015 10:13

Von wem genau kam die E-Mail? Suzuki in Deutschland wird zum größten Teil nur Vertrieb machen, da werden nicht viele Technik-Spezialisten dabei sein.
Aus der Mail kann man rauslesen, dass der Verfasser offensichtlich keine Lust hatte sich mit dem Thema genauer zu befassen. Dann gibts eben eine Standard-Antwort. Damit ist man rechtlich auf der sicheren Seite und hat nicht viel Arbeit.

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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#29

Beitrag von jubelroemer » 17.02.2015 10:39

janaldo hat geschrieben:Suzuki in Deutschland wird zum größten Teil nur Vertrieb machen, da werden nicht viele Technik-Spezialisten dabei sein.
SUZUKI INTERNATIONAL EUROPE GMBH
Suzuki-Allee 7
64625 Bensheim

Ganz so provinziell ist der Laden nicht :wink: , wenn auch extremst schlafmützig.
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Re: von 60er auf 70er umsteigen

#30

Beitrag von janaldo » 17.02.2015 10:44

Viel mehr als Import, Vertrieb und PR werden die trotzdem nicht machen.
Und die Anfrage von einer Privatperson mit so einer alten Möhre, die nicht mehr produziert wird, hat sicher nicht Prio 1 :wink:

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