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von Eisbaer » 09.06.2013 14:07
Moin
Habe jetzt erst dieses Thema hier zur Kenntnis bekommen.
Habe im Keller eine komplette GSX-R 750 K7-Gabel für meine K7 liegen, mit entsprechenden Bremszangen einer GSX-R 750 K8-10 (Bremskolben je 4 Stk. à 30mm im Durchm.), einer GSR 750-Felge mit ABS-Ring (wg. der benötigten Nabenbreite, Steckachse ist auf der Seite des Inbussschlüssel-Einsteckloches auf die entsprechende Länge angepasst, in die Hohlachse ist ein Gewinde zum Sichern angebracht) und Spiegler-SB-Gabelbrücke, sowie aus Alublock gefertigtem ABS-Sensorhalter.
Wenn ich die Aussage von Twinkie (ohne Gewähr nehme ich an) richtig verstehe, sollte das ABS noch korrekt arbeiten wenn die Bremskolbendurchmesser der angeschraubten (Radial-)Bremszangen identisch mit denen der SV650 sind?
Wenn ich das richtig recherchiert habe, sind die Bremszangen von GSX-R 750 K8-K10 augenscheinlich baugleich mit denen der ZX10R. Sollte also eigentlich funktionieren, was aber wohl nur durch einen Selbstversuch zu belegen wäre.
Zur Anmerkung von Bednix:
Die Verwendung der Original-SV-Felge mit entsprechend angepassten Distanzhülsen -für die Original-Steckachse in USD-Gabel UND Bremsscheiben- kann sich nur auf USD-Gabeln beziehen, die NICHT für Radialbremszangen vorgesehen sind, also für die älteren Modelle (GSX-R 600/750 K0 - K3, GSX-R 1000 K1 - K2). Da meines Wissens die Nabenbreite der GSX-R-Felge eine andere (größere) ist als bei der SV, müssten die Bremsscheiben auch mit Distanzhülsen befestigt werden, damit sie vom Abstand her in die Zangen passen. Da hat mein TÜVer ganz klar 'Nein' gesagt, da bei den entstehenden Bremskräften ansonsten ein Moment entsteht! D.h. nicht, dass es nicht geht bzw. es u.U. nicht doch noch einen TÜVer gibt, der das ganze mit seiner Unterschrift absegnet.
A propos TÜV, meinen Umbau werde ich erst vornehmen, wenn mein TÜVer Bereitschaft signalisiert ihn auch zu unterschreiben.
Ansonsten keine Gewähr auf meine Angaben oben, da ich kein ausgebildeter 2Rad-Mechaniker bin und als Techniker auch nicht mehr so sattelfest bzgl. Festigkeitsberechnungen. Bitte daher ggf. um fachliche/sachliche Richtigstellung, falls ich selbst einem Irrtum unterlegen bin.
Gruß
Clemens